Firma verkauft, was nun mit dem Auftrag?

28. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
venice
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma verkauft, was nun mit dem Auftrag?

Hallo,

ein Dienstleister nimmt einen Auftrag vom Kunden an. Dieser Auftrag zieht sich über mehrere Monate. Der Dienstleister hat keine Lust mehr auf seine Firma und verkauft sie an einen Kollegen. Der Auftrag ist noch nicht abgeschlossen. Der Kunde bekommt keine offizielle Mitteilung, dass er nun Kunde einer neuen Firma ist - obwohl, so genau steht das garnicht fest, da der Kunde nicht weiss, ob die Firma nicht doch noch rudimentär existiert. Die Mitarbeiter betreuen den Kunden weiter, sind aber bei der neuen Firma angestellt, mit der der Kunde evtl. aber garnicht zusammen arbeiten will. Was sind die Möglichkeiten des Kunden? Übernimmt die neue Firma den Vertrag der alten zu den selben Konditionen und der Kunde hat keine Änderungen zu erdulden? Müsste man dem Kunden nicht die Möglichkeit geben, auf die neue Situation mit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes reagieren zu können, also quais die AGBs zu akzeptieren? Kann er den Vertrag kündigen?

Danke für Eure Einschätzung!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Sprich doch mal mit dem neuen Eigentümer.
Ist er der Rechtsnachfolger ändert sich für dich nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Im Normalfall ändert sich nichts an den Verträgen, wenn der Eigentümer wechselt.
Das passiert täglich in zig-tausend Fällen und ermöglicht keine Vertragsauflösung, wenn sich die Bedingungen (Preis, unzumutbare AGB-Klauseln etc.) nicht ändern.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venice
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, vielen Dank für die Einschätzungen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Erst mal klären was "die Firma" ist. Handelt es sich um einen Einzelunternehmen der den Laden aufgibt und sein Material + Kartei dem nächsten verkauft. Dann ist das nicht unbedingt der Rechtsnachfolger.

Wenn das eine GmbH, würde man den Verkauf ja gar nicht merken.
Ist die Gmbh wirklich verkauft worden, dann gilt der Vertrag weiterhin mit der Firma egal wer Gesellschafter ist.

Der Vertrag mit dem alten Unternehmer ist deswegen aber noch nicht beendet.

IHK oder Handwerkskammer anrufen oder Gewerbeamt. Oder mal den auftrag lesen, wer das "Firma" ist

K.

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