Hallo,
mein Fitnessstudio bietet normalerweise eine Mitnutzung der benachbarten Schwimm- und Saunalandschaft an (zahlt dafür auch Geld an den Träger des Bades). Dies wird auch im Internet so beworben.
In den Vertragsbedingungen steht jedoch, dass dieses Angebot nicht Vertragsbestandteil sei und eine freiwillige Leistung.
Dennoch ist für die meisten Mitglieder der (recht hohe) Beitrag natürlich nur aufgrund dieses Zusatzangebotes attraktiv.
Nun fällt aufgrund Covid-Einschränkungen Bad und Sauna weg und der Fitnessclub beruft sich auf seine AGB und möchte den vollen Beitrag bei wesentlich abgespecktem Programm.
Kann eine solche AGB Klausel der Freiwilligkeit zulässig sein, wenn doch die gelebte Praxis ist, dass Bad und Sauna dazugehören? (Wofür ja auch Teile des Mitgliedsbeitrags aufgewendet werden.)
Fitness-Club - Vertrag vs Realität
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
ZitatKann eine solche AGB Klausel der Freiwilligkeit zulässig sein :
Wenn das hinreichend transparent ist, dann ja. Vertragsfreiheit.
ZitatWofür ja auch Teile des Mitgliedsbeitrags aufgewendet werden. :
Das ist deine Theorie. Wie der Betreiber kalkuliert, ist reine Spekulation und keine Anspruchsgrundlage.
Danke für die bisherige Einschätzung. Kann ich größtenteils nachvollziehen.
Wie sieht es aber mit dem Argument aus, dass die zusätzlichen (angeblich freiwilligen) Angebote ja aber erst den hohen Preis rechtfertigen?
Da könnte man ja immer alles, was ein Angebot erst interessant macht (zu dem Preis) per AGB als freiwillige Leistung deklarieren, um es dann später nicht verbindlich halten zu müssen. Sollte das wirklich möglich sein?
Ist es nicht zumindest arglistig, dieses Angebot im Netz und vor Ort zu bewerben (um den hohen Preis überhaupt ansetzen zu können), wenn es gar kein verbindlicher Bestandteil ist?
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ZitatWie sieht es aber mit dem Argument aus, dass die zusätzlichen (angeblich freiwilligen) Angebote ja aber erst den hohen Preis rechtfertigen? :
Wie genau will man diese Vermutung beweisen?
ZitatDa könnte man ja immer alles, was ein Angebot erst interessant macht (zu dem Preis) per AGB als freiwillige Leistung deklarieren, um es dann später nicht verbindlich halten zu müssen. Sollte das wirklich möglich sein? :
Ja, wenn das Transparenzgebot beachtet wird - was ca. 80% nicht hinbekommen ...
Heißt das für diesen Fall, eine Erwähnung der Freiwilligkeit nur in den AGB könnte zu intransparent sein?
Das würde genau das bestätigen, was ich vermute.
Hieße aber letztlich auch, dass man es auf eine Klage mit ungewissem Ausgang ankommen lassen müsste.
Heißt das für diesen Fall, eine Erwähnung der Freiwilligkeit nur in den AGB könnte zu intransparent sein?
Das würde genau das bestätigen, was ich vermute.
Hieße aber letztlich auch, dass man es auf eine Klage mit ungewissem Ausgang ankommen lassen müsste.
ZitatHeißt das für diesen Fall, eine Erwähnung der Freiwilligkeit nur in den AGB könnte zu intransparent sein? :
Aller Wahrscheinlichkeit nach ja.
ZitatHieße aber letztlich auch, dass man es auf eine Klage mit ungewissem Ausgang ankommen lassen müsste. :
Der ungewisse Ausgang ist bei gefühlt 99% der Verfahren der Fall.
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