Fitness-Studio ändert Bedingungen ohne Info bzw auch für Bestandskunde

26. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Chris_Spez24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness-Studio ändert Bedingungen ohne Info bzw auch für Bestandskunde

Hi,
ja die Leute vom Fitnessstudio - immer wieder lustig, wenn die Kommunikation gar nicht stattfindet.
Das Fitness-Studio meiner Tochter betreibt 3 Studios. Das bevorzugte Studio in unmittelbarer Nähe wurde sehr schön modernisiert. Jetzt plant der Betreiber dieses Studio nur für die teuren TOP-Tarife zu öffnen und die Mitglieder mit normalen Tarifen sollen auf die anderen Einrichtungen ausweichen. Meine Fragen dazu: Welche Informationspflichten bestehen denn eigentlich für ein Fitnessstudio? Müssen vertragliche Änderungen schriftlich kommuniziert werden oder reicht ein Aushang? Und natürlich die Frage: Ist eine solche Änderung für Bestandskunden überhaupt möglich. Ach ja, würde es unter solchen Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht geben (beidseitig), Vertragslaufzeit ist noch ein Jahr.
In diesem Studio ist Kommunikation leider häufig problematisch, auch schon in Coronazeiten. Ich würde aber gerne wissen, ob hier "breite Schultern" oder Streit lohnt.
Viele Dank für eure Hilfe
Christian

-- Editiert von User am 26. Februar 2023 20:22

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

Zitat (von Chris_Spez24):
Welche Informationspflichten bestehen denn eigentlich für ein Fitnessstudio? Müssen vertragliche Änderungen schriftlich kommuniziert werden oder reicht ein Aushang? Und natürlich die Frage: Ist eine solche Änderung für Bestandskunden überhaupt möglich.

Das sollte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chris_Spez24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sollte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Okay, da hast du wohl den passenden Tipp gegeben, habe ich nicht dran gedacht. Ich schau mal, was der Vertrag hergibt.
Danke und schönen Abend
Christian

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chris_Spez24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das sollte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.


Guten Abend,
Ich habe mir noch mal den Vertrag angeschaut sowie die AGB.
Der Vertrag gibt überhaupt nichts her. Persönliche Daten, Tarifauswahl, Einzugsermächtigung, Unterschrift.
Die AGB gibt Infos über Vertragsschluss, Zahlung/Kündigung/Verzug/ etc., Hausordnung mit Inhalten zur fristlosen Kündigung, Mitgliederverwaltung, Öffnungszeiten, Mitgliedsdaten und Haftung.

Es gibt keine erkennbaren Regeln zur Differenzierung der Studios. Bei Vertragsabschluss bzw auf der Internetseite wird damit geworben, alle drei (demnächst vier) Studios für einen Preis zu nutzen (also eine kleine Kette, analog MC Fit etc) ohne Angabe, dass bestimmte Tarife genommen werden müssen. In dem Studio werden die Kunden aktuell mit dem Argument der Verknappung in die teuren Verträge hochberaten. Viele schließen ab, kostet 3 bis 4 Euro pro Woche mehr.
Mir kommt das alles unseriös vor.
Gibt es eine Einschätzung dazu?
Viele Grüße
Christian

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116194 Beiträge, 39222x hilfreich)

Es scheint mir anhand des Sachverhaltens, dass hier der Verweis aus diesem Studio nicht rechtens wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15834 Beiträge, 9083x hilfreich)

Zitat (von Chris_Spez24):
Jetzt plant der Betreiber dieses Studio nur für die teuren TOP-Tarife zu öffnen und die Mitglieder mit normalen Tarifen sollen auf die anderen Einrichtungen ausweichen.

Wie weit sind die "anderen Einrichtungen", die weiterhin genutzt werden können, denn entfernt?
Ein springender Punkt, könnte nämlich die zusätzliche Entfernung sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Chris_Spez24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es scheint mir anhand des Sachverhaltens, dass hier der Verweis aus diesem Studio nicht rechtens wäre.


Vielen Dank für die Einschätzung. Dann schau ich mal, was das Studio sagt oder wie die konkret argumentieren.
VG
Christian

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Chris_Spez24):
Vielen Dank für die Einschätzung. Dann schau ich mal, was das Studio sagt oder wie die konkret argumentieren.
VG
Christian


Hi Christian,

zufällig weiß ich von welchem Studio du sprichst, ich bin nämlich selbst betroffen und daher auf Suche nach Rat.
Vielleicht kannst du dich bei mir melden, wenn du irgendwas beim Studio erreichen konntest.

Ich fasse die Situation hier nochmal zusammen:
3 Studios an 3 Standorten. Entfernung jeweils ca. 10 KM voneinander.

D.h. zu Studio 1 in dem ich mich angemeldet habe und auch regelmäßig trainiere brauche ich ca. 10 Minuten.
Zum nächsten Studio ca. 20 Minuten.
Bei Vertragsabschluss wurde damit geworben, dass man in allen 3 Studios trainieren darf. War für mich allerdings nie relevant, weil die anderen eben weiter weg waren. Ich habe mich als explizit wegen Studio 1 angemeldet.

Studio 1 wurde vor 2 Monaten renoviert, nun wird man am Eingang abgefangen und mündlich mitgeteilt das ab man 01.04 nur noch in den beiden anderen Studios trainieren darf, wenn man keinen teureren Vertrag abschließt.
Die AGB geben wie gesagt so gut wie gar nichts her, nur wenige Zeilen Standartfloskeln, Preiserhöhung oder in welchen Studios man trainieren darf wird nicht erwähnt. Im Vertrag steht auch nur der Tarifname "Classic" , der Preis und die Mindestlaufzeit.
Die Tarife sind auf der Website einzusehen, dort wird im Classic Tarif ausdrücklich mit Zugang in alle 3 Studios geworben, so wie es bisher auch immer war.

Nach meiner Auffassung darf das Studio:
1. meinen Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen.
2. mir einen Vertragswechsel vorschlagen.

Was das Studio nicht darf:
1. Einfach während der Laufzeit meine Vertrag ändern (Kein Zugang mehr zu Studio 1)

Ist da so korrekt? Sonderkündigungsrecht wurde auch nicht gewährt, da man ja noch in den anderen Studios trainieren könne.
Kündigen will das Studio mich aus dem selben Grund auch nicht.
Also entweder ich unterschreibe den neuen teuren Vertrag und darf weiter in Studio 1 oder mein Vertrag läuft weiter aber ich habe ab 01.04 kein Zugang mehr zu Studio 1.

Wie ist die Einschätzung hier im Forum? Worauf kann ich mich berufen?
Wie sieht es mit Hausverbot aus? Meine Befürchtung ist, dass wenn ich mich weigere den neuen teureren Vertrag zu unterschreiben und darauf bestehe, dass die Vertragsbedingungen eingehalten werden und ich somit in Studio 1 eingelassen werde. Das Studio ja im Zweifelsfall noch Hausverbot erteilen kann oder?

Ist es also überhaupt sinnvoll etwas unternehmen?

Vielen Dank!

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15834 Beiträge, 9083x hilfreich)

Zitat (von Againstyou):
Nach meiner Auffassung darf das Studio:
1. meinen Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen.
2. mir einen Vertragswechsel vorschlagen.

Was das Studio nicht darf:
1. Einfach während der Laufzeit meine Vertrag ändern (Kein Zugang mehr zu Studio 1)


Das würde ich auch so sehen.

Die Frage ist, was man will:
a) Selbst ein Sonderkündigungsrecht zum 1.4.23 durchsetzten, wegen Nicht-Erfüllung des bisherigen Vertrags ab dem 1.4.23
b) Vertragserfüllung durchsetzen, damit man ab dem 1.4.23 weiter im bisherigen Studio trainieren kann

Beides ist aussichtsreich, wobei a) wohl einfacher ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5047 Beiträge, 1952x hilfreich)

Zitat:
Bei Vertragsabschluss wurde damit geworben, dass man in allen 3 Studios trainieren darf.


Wir können Sie das nachweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 897x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wir können Sie das nachweisen?


Glaubst du dass das wirklich ein Problem wäre!?

Zitat (von Chris_Spez24):
plant der Betreiber dieses Studio nur für die teuren TOP-Tarife zu öffnen und die Mitglieder mit normalen Tarifen sollen auf die anderen Einrichtungen ausweichen.


Vermutlich würde es soviele Zeugen geben, die kein Gerichtssaal verkraften könnte. :wink:

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Againstyou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Frage ist, was man will:
a) Selbst ein Sonderkündigungsrecht zum 1.4.23 durchsetzten, wegen Nicht-Erfüllung des bisherigen Vertrags ab dem 1.4.23
b) Vertragserfüllung durchsetzen, damit man ab dem 1.4.23 weiter im bisherigen Studio trainieren kann

Beides ist aussichtsreich, wobei a) wohl einfacher ist.


Naja am liebsten b.)

Dabei ist aber die Frage wie sinnvoll das ist. Die reguläre Laufzeit des Vertrags wäre noch bis Juni, danach würde der Vertrag sich automatisch verlängern.
D.h. aber falls ich weiter trainieren dürfte, würde mir das Studio wahrscheinlich einfach zum nächstmöglich Termin kündigen, also Juni.
Weiterhin, haben die doch immer Hausrecht und könnten mir einfach jederzeit Hausverbot geben oder?
Ich befürchte, das wenn ich klagen würde und mein Recht einfordere, eben doch vor die Tür gesetzt werde.
Dann brauch ich mich zwar nicht mehr um die Kündigung kümmern, aber zum alten Preis weiter trainieren kann ich eben auch nicht. :(

Danke schon mal für die Einschätzung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Chris_Spez24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Againstyou):
Weiterhin, haben die doch immer Hausrecht und könnten mir einfach jederzeit Hausverbot geben oder?
Ich befürchte, das wenn ich klagen würde und mein Recht einfordere, eben doch vor die Tür gesetzt werde.


Das nehme ich noch mal auf. In diesem Studio wird nach meiner Kenntnis auch sehr niedrigschwellig vom "Hausrecht" Gebrauch gemacht. Da will man eigentlich nicht in die Diskussion, da du ganz fix rausgekickt wirst. Und meine Tochter möchte natürlich überhaupt keinen Konflikt ...
Es schreit nach Unrecht ist aber nicht einzeln durchzufechten.

Danke bis hierhin für eure Einschätzungen

0x Hilfreiche Antwort

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