Fitness-Studio akzeptiert nur unter Bedingungen

31. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
nobody716
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness-Studio akzeptiert nur unter Bedingungen

Hallo zusammen,

und wieder eine Frage bezüglich eines Umzuges.

Vertragsbeginn: 01.11.2008
Vertragsdauer: 24 Monate

- bin Januar 2010 umgezogen. Entfernung zum Studio 34 Kilometer

- habe mündlich darauf aufmerksam gemacht das ich umgezogen bin, aber mal schaue wie es sich fahren lässt

- nun habe ich meine Kündigung abgegeben da ich nach dem Fitnessstudio ca 30-40 minuten zurück nach hause brauche.

- vorallendingen Abend ist das mal richtig doof da ich dann erst gegen halb 9 oder später erst nach Hause komme. Und ich gehe so ca 3 mal die Woche

- jetzt habe ich die Kündigungsbestätigung erhalten in denen mir 3 Varianten vorgestellt werden wie die Kündigung abläuft.

Variante 1:

Ich suche einen deppen der den Vertrag übernimmt O.o was ein unverschämter ******

Variante 2:

Ich bleib Mitglied und zahle meine Gebühr bis zum regulären Vertragsende noch viel unverschämter weil ich ja nen wichtigen Grund habe zu kündigen.

Variante 3:

nennt sich FAIR PAY PRINZIP (nachgeschrieben aus dem Brief)

"ist die, dass wir deine Abo zum 30.06.2010 auslaufen lassen und wir das fair pay prinzip anwenden. dieses funtioniert nur, wenn dein Arbeitsplatz über 30 Kilomter und dein Wohnort über 30 km vom fitnessstudio entfernt ist. Du bezahlst die Gebühren, welche bei einer Laufzeit des Vertrages bis zum Zugang deines Kndigungsschreiben hätten bezahlt werden müssen. Aufzahlung für die Dezember 2008 bis Juni 2010 (exkl. 2 stillgelegte Monte) auf ein 15 Monat-Abo 62,40€, 17x15€=255 und den Aktionsmonat Dezember 2008, den Du duch die vereinbarte Laufzeit gratis bekommen hast 47,40= Gesamt 302,40 €

Jetzt die Frage: Wollen die mich Verarschen??? , das dürfen die doch nicht wirklich von mir verlangen?



-----------------
""




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7443 Beiträge, 1635x hilfreich)

Hallo,
bei Umzug kannst Du ausserordetnlich kündigen, wenn Dir der Weg zum STudio nicht mehr zumutbar ist.
Mit den 34 km ist das sicherlich grenzwertig. Du kannst natürlich auf die Kündigung bestehen und die Angebote nicht akzeptieren. Dann muss das Studio im schlimmsten Fall gegen Dich ein gesetzl. Mahnverfahren einleiten, dann werden spätestens vor Gericht die Fakten vorgetragen und ein Urteil gesprochen.
100km wegziehen ist sicherlich prozesssicherer als 34km.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nobody716
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die erste Antwort. Das mit den Kilometern sollte kein Problem darstellen. Mir geht es um die Bedingungen die, die mir stellen.

Davon kann ich keine Akzeptieren.

Wie seht ihr die erfolgschanchen vor gericht?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nobody716
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mir den Vertrag mak drchgelesen und in diesem befindet sich keine Klausel die mir vorschreiben sollte das ich einen Ersatz suchen muss oder das bei vorzeitiger Kndigung ein FAIR PAY Prinzip greift.

Bitte Euch um Euren Rat. Möchte die Tage ein schreiben aufsetzen um den Studio zu antworten

Gruß

Lutz

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 282x hilfreich)

quote:
in diesem befindet sich keine Klausel die mir vorschreiben sollte das ich einen Ersatz suchen muss oder das bei vorzeitiger Kndigung ein FAIR PAY Prinzip greift


Du verstehst da was miß.

Es ist - wie schon gesagt - dank der grenzwertigen Entfernung unklar, ob dir überhaupt ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Wenn dir keines zusteht, muß das Studio sich auf überhaupt nichts einlassen, folglich wären Angebote wie "Ersatzmitglied" oder "FAIR PAY" reine Kulanz und somit ein Entgegenkommen und nicht etwa "unverschämt", wie du das empfindest.

Zur Grenzwertigkeit der Entfernung:
Es kommt hierbei auf viele Faktoren an. Entscheidend ist nicht die Entfernung absolut, sondern wie zumutbar es dir im Einzelfall ist.
34 km können innerhalb einer Großstadt problemlos eine realistische "normale" Entfernung sein. Wenn du kein Auto hast und die 34 km sind von [Kleinstadt] nach [ganz weit draußen in der Pampa, wo kein Bus fährt], kann das anders aussehen. Wenn du gehbehindert bist, kann das ganz anders aussehen. Etc.

Es wäre vor Gericht dein Risiko, ob in deinem Einzelfall die Entfernung noch als zumutbar anzusehen ist.

quote:
da ich dann erst gegen halb 9 oder später erst nach Hause komme


Das allein ist noch nicht "unzumutbar". Das tun schließlich auch viele allein schon wegen ihrer Arbeit.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12303.06.2010 08:33:49
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.


Ist ja grundsätzlich so richtig, aber es war ja mehr oder weniger auch "good will" des Kunden, es trotzdem zu probieren, oder ??


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 282x hilfreich)

quote:
es war ja mehr oder weniger auch "good will" des Kunden, es trotzdem zu probieren


Darauf kommt es nicht an.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.026 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.