Fitness Vertrag / 6 Monate an Vertragslaufzeit angehängt

27. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fe19765
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness Vertrag / 6 Monate an Vertragslaufzeit angehängt

Hallo liebe Experten,

es geht um einen Fitnessstudio Vertrag.
Beginn laut Vetrag 01.12.2017, als Laufzeit sind 12 Monate auf dem Vertrag angegeben.
Es gab bei Vertragsabschluss die Aktion "12 Monate 18€ statt 28" und die Aktion "Studio Wechsler trainieren 6 Monate gratis"
Die Kündigungsfrist ist 3 Monate.

Ich wollte jetzt dieses Vertrag umstellen auf das kleinere Monatspaket also von 28€ auf 18€ Monatlich ab beginn des zweiten Jahres (01.12.2018)

Das Fitnessstudio ist jetzt der Meinung das der Vertrag nicht 12 Monate läuft, sondern 18 Monate da die 6 Monate gratis "hinten dran kommen" und ein Dowgrade oder Kündigung erst um 01.06.2019 möglich wäre.

Kann das korrekt sein ?

In der Werbung zu der "Studio Wechsler Aktion" auf Facebook stand damals nichts davon.

In den AGB steht folgeder Punkt:

"5.5 Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um diesen Zeitraum. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums. "

Im Vertrag steht davon aber nichts, weder von einer längeren Laufzeit noch ist eine "unetgeltliche Nutzung" vermerkt.

Viele Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fe19765
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe noch etwas vergessen, vor einer Woche hat mir ein Mitarbeiter des Studios zugesagt das es möglich ist, und mit mir einen neuen Vertrag (gültig ab 01.12.2018 für 18€ monatlich + Dowgrade mit Mitgliedsnummer vermerkt) aufgesetzt und unterschrieben.
Die Studioleitung meint das der neue Vertrag ungültig ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119994 Beiträge, 39813x hilfreich)

Zitat (von fe19765):
Im Vertrag steht davon aber nichts,

Wenn in den vertraglichen Vereinbarungen nichts von der "Studio Wechsler Aktion" steht, dann gilt das auch nicht.



Zitat (von fe19765):
vor einer Woche hat mir ein Mitarbeiter des Studios zugesagt das es möglich ist, und mit mir einen neuen Vertrag (gültig ab 01.12.2018 für 18€ monatlich + Dowgrade mit Mitgliedsnummer vermerkt) aufgesetzt und unterschrieben.

Ein unterschriebenes Exemplar hat man?


Ich weis zwar nicht, weshalb man den Studio unbedingt Geld schenken will, aber das bleibt ja jedem selbst überlassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fe19765
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ein durchschlag vom neuen Vertrag ist vorhanden.

Wieso sollte man dem Studio Geld schenken ?
Das will ich ja gerade verhindern.
Das Studio bekommt wenn es sich durchsetzt ab 01.12.2018 bis 01.06.2019 jeden Monat 10€ mehr.

Ich frage mich was zählt jetzt dieser neue Vertag ?
Kann ich mich darauf berufen falls ab dem 01.12. ein höherer Monatsbetrag abgebucht wird als im neuen Vertrag steht ?

-- Editiert von fe19765 am 27.08.2018 21:31

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ob nun der erste Vertrag bis Ende 2018 oder bis Mitte 2019 galt, ist doch egal, denn:

Zitat:
vor einer Woche hat mir ein Mitarbeiter des Studios zugesagt das es möglich ist, und mit mir einen neuen Vertrag (gültig ab 01.12.2018 für 18€ monatlich + Dowgrade mit Mitgliedsnummer vermerkt) aufgesetzt und unterschrieben.

Einfach so zu tun, als sei das nun ungültig, ist Unfug. Selbst wenn der Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat: Er war sicherlich befugt zu dieser Vertragsumwandlung (ich nenne es mal so) und dann ist das, was er tat, auch rechtsverbindlich.

Ich würde mich daher darauf berufen und ankündigen, dass im Falle einer Sperre u.ä. sofort eine fristlose Kündigung wegen Leistungsverweigerung ausgesprochen werden wird.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von fe19765):
Das Studio bekommt wenn es sich durchsetzt ab 01.12.2018 bis 01.06.2019 jeden Monat 10€ mehr.


Warum?
Laut Deiner Beschreibung der Aktionen und der geposteten AGB Klausel 5.5, müsste sich eigentlich folgendes ergeben.

12 Monate für 18€ + 6 Monate gratis, oder anders herum.

Damit dürftest Du bis zum 01.06.2019 maximal 12 x 18€ bezahlt haben.

-- Editiert von spatenklopper am 28.08.2018 10:18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von fe19765):
Ja ein durchschlag vom neuen Vertrag ist vorhanden.


Ist das bereits ein neuer Vertrag, oder ist es nur die Durchschrift eines Antrages auf Abänderung (welcher der Annahme bedarf)?

Zitat (von spatenklopper):
Laut Deiner Beschreibung der Aktionen und der geposteten AGB Klausel 5.5, müsste sich eigentlich folgendes ergeben.

12 Monate für 18€ + 6 Monate gratis, oder anders herum.

Damit dürftest Du bis zum 01.06.2019 maximal 12 x 18€ bezahlt haben.


So verstehe ich den vorherigen Text allerdings auch.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fe19765
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute mit der Mitgliedsverwaltung der Zentrale telefoniert, anscheinend ist es so das es erst die 6 gratis Monate gibt, und danach 12 Monate zu je 18€.
Das Downgrade für danach ist vorgemerkt.

Wenn das jetzt wirklich so weiterläuft bis 31.05.2019 habe ich auch kein Problem damit.

0x Hilfreiche Antwort

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