Auf der Rückseite meine Vertrages für das Fitness-Studio stehen bei dem Absatz "Vertragsende / Kündigung" nur Sonderkündigungsrechte z.B. bei Umzug. Gibt es eine rechtliche Frist, bis zu welchem Datum ich generell z.B. einen 2-Vertrag kündigen muss. Ich meine wenn ich diesen zum 01.03. abgeschlossen habe dass ich diesen dann 4 Wochen vorher kündigen muss.
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Fitness-Vertrag kündigen
28. Juni 2012
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Frage vom 28. Juni 2012 | 11:54
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 10x hilfreich)
Fitness-Vertrag kündigen
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#1
Antwort vom 28. Juni 2012 | 23:33
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
Kann ich mir nicht vorstellen.
Sonst kündigen Sie doch einfach wie folgt:
"Hiermit kündige ich frist- und termingerecht den zwischen Ihnen und mir bestehenden Fitness-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Ich bitte um Ihre schriftliche Eingangsbestätigung."
In der Antwort wird man Ihnen dann sicherlich weitere Einzelheiten mitteilen.
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#2
Antwort vom 29. Juni 2012 | 00:26
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39744x hilfreich)
quote:
Gibt es eine rechtliche Frist, bis zu welchem Datum ich generell z.B. einen 2-Vertrag kündigen muss.
Nein, den kann man in der Regel sogar direkt nach der Unterschrift kündigen. Im eigenen Interesse auf Kündigungsbestätigung bzw. gerichtsfeste Zustellung achten.
quote:
einen 2-Vertrag
Was ist ein '2-Vertrag'?? Ein Partnervertrag? Oder was genau?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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