Fitness bucht kein Beitrag ab

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Montag3612
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitness bucht kein Beitrag ab

Hallo zusammen,

ich habe eine etwas kuriose Geschichte.
Seite Herbst 2014 (das genaue Datum weiß ich leider im Moment nicht) bin ich bei einem Studio einer lokalen Fitnesskette angemeldet. Allerdings wurde mir bisher noch kein Beitrag vom Konto abgebucht, also so wirklich rein gar nichts.
Dennoch komme ich mit meinem "Key" in das Studio und kann normal trainieren.

Da ich im Oktober umziehe, würde ich nun gerne kündigen - würdet ihr das machen oder lieber den Vertrag laufen lassen und darauf hoffen, dass es keinem auffällt?
Kommen dann nach der Kündigung noch Forderungen auf mich zu, auch wenn es eigentlich das Fitness verschlampt hat den Beitrag abzubuchen?

Besten Dank im Voraus und Grüße!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120045 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Montag3612):
würdet ihr das machen

Ja



Zitat (von Montag3612):
oder lieber den Vertrag laufen lassen und darauf hoffen, dass es keinem auffällt?

Wenn man damit leben kann, das dann in ein paar Jahren eine 5stellige Summe fällig ist ...



Zitat (von Montag3612):
Kommen dann nach der Kündigung noch Forderungen auf mich zu, auch wenn es eigentlich das Fitness verschlampt hat den Beitrag abzubuchen?

Wenn fristgerecht gekündigt wurde, nur die vertraglich vereinbarten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
auch wenn es eigentlich das Fitness verschlampt hat den Beitrag abzubuchen?
Und du hast es seit Herbst 2014 "verschlampt" mal mit einem Mitarbeiter zu sprechen und auf die Problematik hingewiesen???

Die Bchen bei dir nicht ab, DU weisst das ganz genau, nutzt die Karte aber weiterhin! Bei ein zwei drei Monaten sag ich ja nichts, aber spätestens dann hast du gewusst, da stimmt was nicht! Sei froh, wenn man dir nicht noch Betrug unterstellt, würde ich sagen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso Betrug? Wo ist hier der Vorsatz? Wo die Täuschungshandlung?

Nicht alles, was vielleicht moralisch verwerflich ist, ist automatisch auch Betrug.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Sei froh, wenn man dir nicht noch Betrug unterstellt, würde ich sagen...

Das bloße Ausnutzen eines Irrtums des Vertragspartners ist für sich kein Betrug - das ist gefestigte Rechtsprechung.
Anders sähe es aus, wenn der Kunde den Irrtum selbst erzeugt hat (z.B. falsche Kontonummer angegeben) - das sollte der/die Fragesteller/in zur eigenen Sicherheit nochmal prüfen.

Zitat:
Kommen dann nach der Kündigung noch Forderungen auf mich zu, auch wenn es eigentlich das Fitness verschlampt hat den Beitrag abzubuchen?

Verjährt ist bislang noch nichts. Nachforderungen sind grundsätzlich für das laufende Jahr (2017), sowie für die drei Jahre davor (2014, 2015, 2016) möglich. Alles was vor dem 1.1.2014 war, ist verjährt.
Ab dem 1.1.2018 wären dann die Beträge aus 2014 verjährt und es könnte nur für 2015 und später nachgefordert werden.
Die Kündigung verändert auch nichts an den Verjährungsfristen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
würdet ihr das machen oder lieber den Vertrag laufen lassen und darauf hoffen, dass es keinem auffällt?


Ich würde auf jeden Fall kündigen, denn ansonsten häufen sich die Forderungen weiter (wobei dann natürlich auch später Anteile verjähren, siehe Antwort von drkabo)

Zitat:
Kommen dann nach der Kündigung noch Forderungen auf mich zu, auch wenn es eigentlich das Fitness verschlampt hat den Beitrag abzubuchen?


Die vertraglich vereinbarten Kosten sind natürlich zu bezahlen. Solltest du die korrekte Bankverbindung angegeben haben, dann wäre darüber hinaus auch nichts von dir zu zahlen. Du kannst nicht in Verzug geraten wenn die Gegenseite die Abbuchung einfach nicht vornimmt.
Anders wäre es, wenn du damals z.B. eine falsche Bankverbindung angegeben hast und der Anbieter deshalb nicht abbuchen konnte

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Anders wäre es, wenn du damals z.B. eine falsche Bankverbindung angegeben hast und der Anbieter deshalb nicht abbuchen konnte


Was allerdings sehr unwahrscheinlich ist, da der Zugang zum Studio ja noch immer uneingeschränkt möglich ist.
Normalerweise werden die Karten bei sowas umgehend gesperrt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Montag3612
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für eure Eindrücke, das hat mir wirklich viel geholfen! :-)

Ich denke ich werde sobald es geht kündigen, damit ich das hinter mir habe. Wenn sie dann auf mich zukommen mit Nachzahlungen, mei dann ist das halt so. Wenn nicht, hab ich wohl Glück gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

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