Guten Abend,
ich bin momentan in einem Fitnesscenter, welches mir seit geraumer Zeit regelmäßig zuviel abbucht.
Im Vertrag standen regelmäßig 4,99€/Woche anstatt der vertraglich vereinbarten 3,99€/Woche.
Desweiteren wurden mir 2€ wegen Verzehr abgebucht (was ich gestern erst gemerkt hab`, als ich die ganzen Überweisungen von diesem FItnesscenter überprüft habe), von denen ich nicht weiß, was ich dort verzehrt haben soll.
Außerdem erhielt ich gestern ein schreiben, dass es ein Systemfehler gegeben hat, weswegen mir Servicegebühren vom letzten Jahr, welche angeblich nicht abgebucht worden sind (was jedoch passiert ist, laut Überweisungsauflistung meiner Sparkasse).
Meine Fragen:
1. Kann ich in diesem Fall fristlos kündigen?
-> Fitnesscenter macht regelmäßig Vertragsbruch, durch überhöhte abbuchungen.
2. Wurde mein Vertrag automatisch verlängert um die gleiche Zeit (22 Monate), ist dies nicht zulange / wiedrig?
3. Wielange kann ich meine überhöhten Gebühren nachträglich rückbuchen / evtl. einklagen / wiederspruch einlegen?
4. Muss mir der Verzehr (so steht das bei der Abbuchung) nicht irgendwie mit einer detaillierten Rechnung
dokumentiert werden (sonst kann man ja alles mögliche abbuchen)
Ich danke schonmal für jegliche Information.
Grüße
Tobias
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Fitnesscenter bucht zuviel ab - Vertragsbruch?
7. November 2010
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Frage vom 7. November 2010 | 19:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnesscenter bucht zuviel ab - Vertragsbruch?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 7. November 2010 | 20:21
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Kann ich in diesem Fall fristlos kündigen?
Nein, du müßtest schon die Gegenseite fristsetzend auffordern, korrekt abzubuchen.
quote:
Fitnesscenter macht regelmäßig Vertragsbruch
Nein, das ist "noch" kein Vertragsbruch.
quote:
Wurde mein Vertrag automatisch verlängert um die gleiche Zeit (22 Monate), ist dies nicht zulange / wiedrig?
Automatisch wäre das unzulässig, das ist auf 12 Monate gedeckelt.
quote:
Wielange kann ich meine überhöhten Gebühren nachträglich rückbuchen / evtl. einklagen / wiederspruch einlegen?
Der Anspruch verjährt 3 Jahre nach Entstehung zum Jahresende, für Ansprüche aus 2010 also zum 31.12.2013.
quote:
Muss mir der Verzehr (so steht das bei der Abbuchung) nicht irgendwie mit einer detaillierten Rechnung dokumentiert werden (sonst kann man ja alles mögliche abbuchen)
Vielleicht ist das ja eine Pauschale?
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