Fitnessstudio & Corona

19. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
BWLjustus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio & Corona

Hallo Community,

wie Ihr wahrscheinlich mitbekommen habt, sind die Fitnessstudios wegen Corona behördlich geschlossen worden.
Die Fitnessstudios haben unabhängig voneinander verschiedenste Lösungsansätze entwickelt bezüglich Vertragslaufzeiten und Mitgliederbeiträge.

Besonders ins Auge stach mir die Aussage eines bekannten Fitnessstudios, dass einfach die Vertragslaufzeit um die geschlossenen Monate verlängert. Dazu sei gesagt, dass die Mitgliedsbeiträge trotzdem gezahlt werden.

Wurde - hypotetisch gesehen - hier ein Vertrag geändert ohne das Einverständnis der anderen Vertragspartei - also des Kunden? Nehmen wir als Beisspiel einen fiktiven Vertrag, der am 1.1.2020 geschlossen wurde mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Kunde kündigt sofort zum 1.1.2021.

Ist A der Vertrag jetzt rechtsgültig zum 1.1.2021 gekündigt und B besteht eine Vertragsänderung vor, weil das Fitnessstudio die Vertragslaufzeit verlängert hat und C darf der Kunde bei einer Vertragsänderung (der er nicht zugestimmt hat) außerordentlich kündigen?

MFG
BWLjustus

-- Editiert von BWLjustus am 19.04.2020 12:28

-- Editiert von BWLjustus am 19.04.2020 12:28

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.236 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen