Fitnessstudio - Corona

16. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
MuBa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio - Corona


Hallo zusammen.


ich hatte ein Vertrag bei nem Fitnessstudio, der im Juli 2021 abgelaufen ist. Aufgrund von Corona habe ich im Nachhinein mein Geld zurückbekommen für die geschlossenen Monate. Nachdem das Studio mir das Geld überwiesen hatte, schrieben sie mir, dass sie den Vertrag reaktivieren wollen.
Ich absolviere gerade bedingt meines Studiums ein Praktikum für 6 Monate. Meine Stelle ist ca. 400 km entfernt. Ich sendete dem Studio meinen Mietvertrag, aber die wollen ein amtliches Anmeldeformular.
die Begründung der Reaktivierung ist, dass im Vertrag die Rede von „12 zahlaktiven Monaten" sei. Ich hab verlangt, dass die mir meinen Vertrag schicken sollen, wo das steht - leider kam nichts.

Meine Frage wäre:

1. dürfen die einen Vertrag der abgelaufen ist, reaktivieren ?

2. reicht die Stelle „12 zahlaktive Monate" im Vertrag ohne meine Einwilligung Geld von meinem Konto abzubuchen ?


3. wie gehe ich am besten vor ? Weiter zahlen (das tue ich im Moment, weil einen Betrag habe ich nicht gezahlt und die haben mir ne ordentliche Stralsumme draufgerechnet)



Vielen dank im Voraus !!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von MuBa123):
der im Juli 2021 abgelaufen ist.

Bedeutet was konkret?



Zitat (von MuBa123):
Weiter zahlen (das tue ich im Moment

So ziemlich die schlechteste Idee die man haben konnte ... wenn man zuvor keinen Vertrag hatte, nun hat man wohl wieder einen ...



Zitat (von MuBa123):
aber die wollen ein amtliches Anmeldeformular.

Wofür?
Und was wäre das Problem das zu senden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MuBa123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte eine Mitgliedschaft und hab diese fristgerecht gekündigt, sodass ab Juli 2021 die Mitgliedschaft beendet wurde.

Hab leider gezahlt, weil bei einem Mal die Mhangebühren mit Bearbeitungskosten usw dann einfach sehr hoch waren.

Ich habe ein Mietverhältnis auf Zeit (knapp 6 Monate) und aus dem Grund habe ich mich nicht umgemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von MuBa123):
weil bei einem Mal die Mhangebühren mit Bearbeitungskosten usw dann einfach sehr hoch waren.

Die man vermutlich auch alle gezahlt hat - obwohl vermutlich völlig unberechtigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
3. wie gehe ich am besten vor ? Weiter zahlen (das tue ich im Moment, weil einen Betrag habe ich nicht gezahlt und die haben mir ne ordentliche Stralsumme draufgerechnet)


1. Nichts mehr zahlen;
2. Unberechtigte SEPA-Lastschriften zurückbuchen;
3. Kündigungsbestätigung gut aufbewahren;
4. Inkassobriefe ignorieren;
5. Gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen;

1x Hilfreiche Antwort

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