Fitnessstudio: Falsches Kündigungsdatum bestätigt jedoch meinerseits spät bemerkt

4. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip605760-61
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio: Falsches Kündigungsdatum bestätigt jedoch meinerseits spät bemerkt

Guten Tag,

am 01.12.2020 ging meine Kündigung im Fitnessstudio ein mit dem Kündigungswunsch "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und wurde mir wie folgt bestätigt:
"hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt ihrer Kündigung am 01.12.2020. Der Vertrag endet somit zum 28.02.2022 (Regulär). Wir haben uns dafür entschieden im Dezember 2020 kein Beitrag abzubuchen.
Das heißt, das deine Mitgliedschaft zum 31.03.2022 endet."

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate und aufgrund der Corona-Schließung im Monat Dezember 2020 wurde meine Vertragslaufzeit einseitig um einen Monat verlängert. Mir ist bewusst dass das Thema umstritten ist...
Jedoch hätte aufgrund der 1-monatigen Verlängerung meine Mitgliedschaft doch bereits am 31.03.2021 enden müssen und nicht zum 31.03.2022? Die versuche hier lustigerweise die Verlängerung erst nach dem Eingang der Kündigung anzuwenden.

Leider ist mir das auch erst vor Kurzem aufgefallen weil das Fitnessstudio nun für die Schließungsmonate (aufgrund von Corona) im Jahr 2021 noch nachträglich an das fehlerhaft bestätigte Kündigungsdatum hängen will. Diese Info habe ich auch erst nach dem 31.03.2022 erhalten...

Aufgrund von persönlichen Gründen war ich auch sehr selten, evtl. auch kein einziges mal, mehr im Fitnessstudio nach dem 31.03.2021.

Meine Frage ist nun in wie weit ich eine Beitragserstattung fordern kann weil mir ein falsches Datum bestätigt wurde?

Ich bedanke mich bereits für eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

1. Du kannst den Zugang Deiner Kündigung nachweisen. Das ist sehr gut.
2. Das Fitnessstudio ist nicht verpflichtet, Dir eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Diese hat rechtlich keine Relevanz, insb. wenn das angebliche Vertragsende zum Ungunsten des Kunden dort draufsteht.
3. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus den beim Vertragsschluss vereinbarten Punkten.
4. Abbuchungen nach dem Vertragsende würde ich zurückbuchen lassen. Das geht bis zu 13 Monate im nachhinein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ip605760-61
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
4. Abbuchungen nach dem Vertragsende würde ich zurückbuchen lassen. Das geht bis zu 13 Monate im nachhinein.


Vielen Dank für die Rückmeldung!

Dürfte ich noch fragen etwas bzgl. "rückwirkend" fragen? Mir ist es ja leider sehr spät aufgefallen mit dem fehlerhaften Datum und ich habe weiter Beiträge gezahlt ohne das Fitnessstudio aufzusuchen. Zum richtig berechneten Kündigungszeitpunkt (31.03.2021) bis zum Datum als es mir aufgefallen ist (22.04.2022) liegen 1 Jahr und 1 Monat... bis heute 1 Monat mehr. Habe ich hier einfach Pech gehabt weil es mir nicht sofort bzw. schon früher aufgefallen ist? Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
ich habe weiter Beiträge gezahlt ohne das Fitnessstudio aufzusuchen


Sie haben per SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift die monatlichen Beiträge gezahlt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ip605760-61
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Sie haben per SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift die monatlichen Beiträge gezahlt?


Das war per Sepa-Lastschrift.

Ich denke mein Fall hat sich aber mit der heutigen Entscheidung des BGH (Az. XII ZR 64/21) erübrigt. Eine einseitige Verlängerung des Vertrages ist nicht zulässig und somit war die 1 monatige Verlängerung für Dez 2020 nicht zulässig oder gilt es meinerseits als angenommen da ich keine Beschwerde bzw. Widerspruch eingelegt habe?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Der BGH hat der Praxis die Monate anzuhängen wohl eine Absage ereilt.
Zumindest wenn es keine rechtswirksame Zustimmung des Kunden gibt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das war per Sepa-Lastschrift.


Das ist gut! Sie können die Beiträge bis zu 13 Monate! im nachhinein zurückbuchen.
Sie müssen Ihre Bank mit Dokumenten natürlich überzeugen (z.B. ein Nachweis über den Zugang der Kündigung im Jahr 2020).

1x Hilfreiche Antwort

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