Fitnessstudio - Kinderbetreuung

10. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kaidy83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Fitnessstudio - Kinderbetreuung

Hallo zusammen.
Ich habe einen Fitnessstudio Vertrag mit einem Studio welches Kinderbetreuung anbietet.
Die Kinderbetreuung war der ausschlaggebende Punkt, warum es genau dieses Studio sein sollte.

Durch die Corona Zeit, mussten die Studios alle schließen. Worauf Sie ja selber keinen Einfluss hatten.
Dafür habe ich natürlich Verständnis. Da der monatliche Beitrag incl. Kinderbetreuung sehr hoch ist, habe
ich telefonisch mit der Buchhaltung vom Studio telefoniert und gefragt, ob man meinen Vertrag für die Corona
Zeit still legen könnte. Mir wurde zugesichert, das es kein Problem wäre.
Dies hat auch einen Monat geklappt. Danach wurde wieder fleißig der Beitrag incl. Kinderbetreuung abgebucht, obwohl es ja eigentlich meiner Seits nicht erwünscht war.

Auf jegliche Anfragen / Nachfragen wurde seitens des Studios nicht mehr reagiert. Natürlich hätte ich den Betrag jeden Monat zurück gehen lassen können. Aber das ist ehrlich gesagt nicht meine Art.

Der Studio-Alltag läuft wieder in "fast" vollem Umfang. Die Kinderbetreuung fehlt immer noch. Ich habe schon seid März keine Möglichkeit zum Sport zu gehen und zahle jeden Monat meine 49,95 € für nichts.
Die Kinderbetreuung läuft laut Studio Leitung immer noch nicht, da es der Chef nicht möchte.

Auch wenn das Studio nun offen hat, habe ich keinerlei Möglichkeit zum Sport zu gehen, da ich meine Kinder nicht andersweitig unterbringen kann. Daher würde ich gerne vorzeitig aus dem Studio-Vertrag austreten. Dies ist aber nicht so einfach.

Daher wäre meine Frage, hat jemand von euch einen Tipp, wie ich das hinbekommen kann.
Monatlich für was zu bezahlen, was ich nicht in Anspruch nehmen kann, ist echt bescheiden. Klar, würden die mir die bezahlten nicht trainierbaren Monate hinten dran hängen, aber davon habe ich derzeit nichts.
Ich würde mich gerne in einem anderen Studio mit Kinderbetreuung anmelden, wo diese bereits wieder geöffnet hat. Nur kann ich es mir absolut nicht leisten, für zwei Studios den Beitrag zu bezahlen.

Liebe Grüße
Kathrin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Kaidy83):
Daher wäre meine Frage, hat jemand von euch einen Tipp, wie ich das hinbekommen kann.

Nö, da ist derzeit wohl keine Chance.
Dazu müsstest Du erst mal Deine Einstellung ändern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Kaidy83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Was für eine Einstellung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Kaidy83):
Was für eine Einstellung?

Das man seine Rechte nicht durchsetzen möchte.
Zitat (von Kaidy83):
Aber das ist ehrlich gesagt nicht meine Art.


Wenn man das macht, muss man sich oft durchbeißen und standhaft bleiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kaidy83
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Das stimmt :) nur leider kann ich es nicht mehr rückgängig machen.

0x Hilfreiche Antwort

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