Fitnessstudio Kündigung - nach Stundung?

12. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
ju17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Fitnessstudio Kündigung - nach Stundung?

Hallo, ich habe meinen Fitnessstudio-Vertrag zum 31.8. gekündigt. Dies ist nur jährlich mit mind. einem Monat Vorlauf möglich. Soweit - so gut.

Heute erhalte ich die Bestätigung meiner Kündigung mit dem Hinweis, dass sich noch folgende Problematik ergäbe:
Bisherige Vertragsstundungen würden an das Vertragsende angehangen. Dadurch ergäbe sich ein Vetragsende zum 31.07.2016!!!!!
Es ist richtig, dass ich jeweils mit Attest pausiert habe bei beiden Schwangerschaften, nach einer Knie-OP und einer Lungenentzündung.
Das Vertragsverhältnis besteht insgesamt seit 2005.

Ich bin super verärgert, schließlich ist es mir JETZT nicht möglich dem Training nachzukommen und nicht erst in über 2 Jahren!.

Meine Frage ist, ob es überhaupt rechtens ist, diese Stundungen an das reguläre Vertragsende anzuhängen oder ob eine solche Klausel nichtig ist und ich ganz normal zum 31.08. d.J. kündigen kann.

Danke für jeden Hinweis

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das klingt für mich nach Quatsch. Ich wüsste auch nicht mal im Ansatz, wie man diesen Quatsch begründen solle.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ju17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hoffe sehr, dass das Quatsch ist - wobei dies für meinen Widerspruch sicherlich nicht ausreicht ;-)

Habe zu dem Thema auch im Netz gesucht und es scheint durchaus Utus zu sein....was ja nicht heißt dass diese Klausel rechtens ist und ich nicht dagegen vorgehen könnte. Müsste eben nur einen Urteilsspruch finden, den ich bei meinem Widerspruch zitieren könnte?!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wann genau waren denn die "Vertragsstundungen"? Im Zweifel beruft man sich erst mal auf §309 Absatz 9 BGB . Zudem wurdest du bei den "Stundungen" sicherlich nicht darauf hingewiesen, dass der Vertrag sich nach fristgerechter Kündigung nochmal um satte 2 Jahre verlängern würde.

Die Stundung ist das eine. Aber mal folgendes Beispiel:
Stundung ab 1.7.2010 für 12 Monate bis 30.6.2011. Dann würde ich argumentieren, dass der Vertrag sich um ein Jahr verschoben hat, dass man nunmehr die Vertragsperiode vom 1.7.2011 bis 31.8.2012 noch zu zahlen gehabt hätte, sich danach der Vertrag ganz normal um je ein Jahr verlängert.

So, wie das Fitnessstudio es will, funktioniert es irgendwie nicht. Sonst hättest du dich ja um 2 Jahre besser gestanden, wenn du den vertrag fristgerecht gekündigt hättest ohne Stundung.

So würde ich es argumentieren.

Man liest in diversen Foren sehr oft von Studios, die versuchen, die Kunden nach Ende des Vertrages nochmal so richtig zu schröpfen, die Kündigungen zu spät bearbeiten und dann behaupten, die Frist sei abgelaufen und andere Späße.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ju17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Vertragsstundungen waren:
2010 - wegen Schwangerschaft
2012 - nach einer Knie OP
2013 - wegen Schwangerschaft
2014 - Lungenentzündung

In den jeweiligen Schreiben des Studios, dass mein Vertrag pausiert, steht in der Fußnote "Diese Zeit hängt sich im Falle einer Kündigung an das vereinbarte Vertragsende an. Der vertraglich festgelegte Kündigungstermin bleibt unverändert".

Es ist sicher mein Fehler, dass ich dieses Kleingedruckte nie hinterfragt habe und mein Augenmerk nur darauf lag, welchen Zeitraum der Pause sie mir einräumen. Dennoch stellt sich die Frage, ob diese Klausel so überhaupt rechtskräftig ist?

Mein Vertrag hat sich bei der vorliegenden Kündigung nicht um 2 Jahre verlängert sondern um die Summe der jemals seit 2005 gestundeten Monate.
Dass diese Stundungen sich kumulieren -unabhängig davon wie lang die Pause zurück liegt - wäre mir übrigens trotz der Fußnote nicht klar gewesen.

Ich habe auch das Gefühl, dass sie meine Kündigung quasi erst einmal abwehren und wahrscheinlich haben sie in x Fällen damit Erfolg, dass sich der Kunde geschlagen gibt. Ich will jedoch nicht so einfach aufgeben :-(

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hast du dafür auch einen Grund, Florian? Mit welcher Begründung sollte dies ganz grundsätzlich zulässig sein?

Wie soll ich denn Vertragszeit stunden? Selbst wenn: Zum Zeitpunkt der Vertragsweiterführung würden diese "gestundene Vertragszeit" doch wieder gegengerechnet werden müssen. Ich sehe hier eine unangemessene Benachteiligung und eine ungerechtfertigte Bereicherung. Wenn der Vertrag ohne "Stundung" weitergelaufen wäre und fristgerecht gekündigt worden wäre, würde sich das Studio doch deutlich schlechter stehen, oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler?

Im übrigen hätte man wohl durchaus mehrfach Möglichkeiten zur Sonderkündigung gehabt. Siehe hierzu auch BGH 8.2.2012, XII ZR 42/10 .


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.04.2014 14:07

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du übersiehst, dass in diesem Beispiel der Vertrag bereits seit 2005 existiert. Der Anbieter insofern keine Mindestvertragslaufzeit mehr geltend machen kann, wie in deinem Beispiel. Der Vertrag wurde ja nicht in 2005 über ganze 8 Jahre geschlossen. Er hat sich jedes Jahr verlängert und solche Verlängerung sind nur maximal für 1 Jahr möglich. Hier wird durch den Stundungstrick eine Verlängerung von über 2 Jahren erreicht meiner Meinung nach.

quote:
Dass man ein Recht zur Sonderkündigung hatte bringt einem garnichts, wenn man davon keinen Gebrauch gemacht hat, daher tut das hier nichts zur Sache!

Fitnessstudios verweigern einem allerdings gerne mal genau dieses Sonderkündigungsrecht und behaupten, man würde nur Anspruch auf eine Vertragspause haben. Ist allerdings, das gebe ich zu, Spekulation meinerseits... Es sei denn, die TE bestätigt es ;-)

quote:
Was allerdings du hier siehst, kannst du ja offenbar nichtmal verständlich zum Ausdruck bringen.


Dann mache ich dir nochmal ein Beispiel.

Vertragsschluss am 1.9.2005.
Am 1.2.2010 Pause um 9 Monate
Am 1.3.2012 Pause um 4 Monate
Am 1.1.2013 Pause um 9 Monate
Am 1.2.2014 Pause um 2 Monate
Macht zusammen eine Pause um 24 Monate
--------------
Bei Weiterführung des Vertrages ohne Pausen wäre dem Anbieter bei fristgerechter Kündigung zum 31.7.2014 Anspruch gegeben auf insgesamt 9 Jahre oder 108 Monate.

Bei Weiterführung des Vertrages mit Pausen ohne Anhängsel am Ende wäre dem Anbieter bei fristgerechter Kündigung zum 31.7.2014 Anspruch gegeben auf insgesamt 84 Monate (obgleich man, wenn man der Argumentation des Anbieters folgt schon vor 2 Jahren hätte kündigen müssen).

Woran ich denke wäre nun in etwa folgendes:
- Bei der Pause vom 1.2.2010 bis 31.10.2010: Die gestundeten Monate werden ab dem 31.10.2010 aufgerechnet bzw. angehängt. Somit verschiebt sich das Vertragsende auf 31.10.2011, da nicht mehr als ein Jahr.
- Bei der Pause vom 1.3.2012 bis 30.7.2012: Aufrechnung und Vertragsende verschiebt sich auf 30.7.2013.
- Bei der Pause vom 1.1.2013 bis 30.9.2013: Aufrechnung und Verschiebung des Vertragsendes auf 30.9.2014.
- Bei der Pause vom 1.2.2014 bis 31.3.2014:
Aufrechnung und Verschiebung des Vertragsendes auf 31.3.2015.

Nehmen wir mein Beispiel nochmal aus anderer Sicht auseinander.
- Fristgerechte Kündigung war möglich zum 31.7.2010.
- Neuer Vertragsabschluss am 1.11.2010
usw.
Kann man sicher durchspielen aber das Ergebnis wäre: Man kann in 2014, spätestens Anfang 2015 fristgerecht kündigen und man bezahlt nicht die volle Zeit an das Studio.
Wo also ist der Nachteil des Studios, wenn er die Stundung nicht am Ende anhängt sondern zwischendrin verrechnet? Im Moment bezahlt man durch das Anhängen ans Ende die volle Vertragslaufzeit bis 31.7.2014. Die Stundung hätte also die gleiche Auswirkung wie wenn sie nie ausgesprochen worden wäre? Kann ich mir nicht vorstellen, dass man Verträge eines Dauerschuldverhältnisses derart pausieren kann.

Wenns wirklich so ist, wenn du sogar ein Urteil hast für solche "Stundungen", dann ok, akzeptiere ich das. Zumindest für schräg halten darf ich es aber trotzdem :-)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.04.2014 17:58

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
da die Zeit des Ruhens eben nicht zur Vertragslaufzeit gehört.

Hmmmm. Wieso ist dann, mal rein sprachlich, die fristgerechte Kündigung erst zu 2016 möglich? Wenn die Ruhezeit nicht zur Vertragszeit gehört, dann müsste doch der Vertrag "verschoben" werden. Wie kann er sich aber bereits verlängern, bevor die ursprüngliche Vertragslaufzeit ablief?

quote:
nur als versteckte Klausel in den AGB

Hab ich kapiert und ziehe meinen Verweis aufs BGB §309 demnach zurück :-)

Hab da nun folgendes gefunden: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-vertrag-mit-dem-fitnessstudio/

Auch wenn ich es trotzdem schräg finde nach wie vor, hast wohl Recht, Florian.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ju17
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke!
:( Aber oh je, das finde ich wirklich heftig.
Ich hätte gedacht, dass ich nicht während der Stundung kündigen darf, das find ich noch einleuchtend. Da aber jedes Mal der Vertrag ganz normal weiterlief und ich die vergangenen Stundungen auch nicht mehr so present hatte...da bin ich schön naiv und unwissend in diese Falle getappt. Hab im Traum nicht damit gerechnet, dass diese kumuliert werden und sich daraus Jahre ergeben, um die mein Vertrag nun insgesamt verlängert wird.

Ich habe während der Schwangerschaften nicht versucht zu kündigen und von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Ich dachte tatsächlich, dass ich mich mit der Pause besser stehe. Der Vertrag war "alt" ohne Bindung und zu einem niedrigeren Tarif als heutige Verträge. Ich dachte, dass ich mich mit einem Neuabschluss schlechter stehe. Muss natürlich auch dazu sagen, dass ich eigentliclh immer gerne hingegangen bin und nicht dachte, dass ich mal in meine jetzige Situation komme, in der mir das Training einfach nicht mehr möglich ist
(gesundheitliche Einschränkungen, die aber nur weitere Pausen ermöglichen würden = kein Sonderkündigungsrecht sowie insbesondere auch keine Betreuungsmöglichkeit mehr für die Kinder!).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und ein Arzt würde dir kein Attest ausstellen, dass du nicht mehr ins Fitnessstudio gehen darfst? Also einfach aktuell eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nachschieben?

http://www.wbs-law.de/sportrecht/bgh-zur-fristlosen-kundigung-beim-fitnessstudio-22787/

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.844 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen