Fitnessstudio: Kündigung wurde nicht angenommen

8. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Himbeere78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio: Kündigung wurde nicht angenommen

Hallo,

ich habe mich im Frühjahr 2009 in einem Fitnessstudio angemeldet (habe den Vertrag einer Freundin übernommen). Da damals bei Vertragsunterschreibung alles ziemlich hektisch zuging und der Kopierer nicht funktionierte, habe ich keine Kopie des Vertrages erhalten und man ist auch irgendwann darüber hinweggekommen :-( Die Vertragslaufzeit betrug 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht vorher fristgemäß gekündigt wird.

Nun wollte ich diesen Vertrag kündigen, da ich es zeitlich einfache nicht mehr schaffe ins Fitnessstudio zu gehen. Nun zum Problem: Da mir kein Vertrag und auch keine AGB´s vorliegen, habe ich darum gebeten mir eine Kopie meines Vertrages zu schicken. Dies ist bis heute noch nicht erfolgt. Trotzdem habe ich die Kündigung und die Rücknahme der Einzugsermächtigung per Einschreiben verschickt. Ich habe mit einer Frist von 4 Wochen, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündgt.

Nun bekomme ich heute das Einschreiben (nach vier Wochen) zurück mit dem Post-Vermerk "Nicht abgeholt".

Gilt die Kündgung aufgrund des Einschreibens trotzdem als "gültig" bzw. zugestellt? Oder muss ich nochmals mit einer neuen Kündigungsfrist kündigen? Aufgrund meiner Arbeitszeiten schaffe ich es momentan nicht, persönlich die Kündigung abzugeben und mir diese Bestätigen zu lassen :-(
Was ist wenn das nächste Einschreiben wieder nicht abgeholt oder angenommen wird? So komme ich ja nie aus den Vertrag raus.
Danke für Eure Antworten :-)

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-- Editiert am 08.03.2011 21:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jan Schattling
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Tatsächlich haben Einschreiben aller Art (Einwurf oder Normal), so sicher sie auch klingen, keinerlei Anspruch auf gültigkeit.
Eine Kündigung bzw. Willenserklärung, ist erst wirksam wenn sie der anderen Partei zugänglich gemacht wurde.
Dies ist bei Einschreiben nicht der Fall, insbesondere in deinem Fall, wo die andere Partei das schreiben niemals erhalten hat.
Nur wenn du im Falle eines Einschreiben mit Rückschein bzw. einem Übergabeeinschreiben das Glück hast das diese von der richtigen Person unterschreiben sind, räumen Gerichte ein, das diese gültig sein können.
Wobei hier die betonung auf "können" liegt.
Wirklich sicher kann man nur in einem Fall (Postzustellungsurkunde) sein, der dich aber nicht betrifft.

Auf jeden Fall solltest du die Unterlagen der Post aufheben.
Diese belegen, das du versucht hast, den Vertag zu kündigen.
Was die Kündigungsfrist an geht, sind maximal drei Monate zulässig.
Es könnte also knapp werden.
Auf jeden Fall solltest du dich bei denen persönlich melden.
Im Zweifel per Telefon.
Da muss ja jemand ran gehen und dir steht definitiv eine Einsicht bzw. Kopie der AGB bzw. Vertragsbedingungen zu.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Einfach nochmals per Einwurfeinschreiben kündigen.

Wer ganz sicher gehen will beauftragt zusätzlich den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung, kostet in der Regel so um die 20 EUR.
Was ich bei dem Club hier sehr empfehlen würde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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