Fitnessstudio Preiserhöhung

5. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Netzcowboy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Preiserhöhung

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob das folgende Verhalten des Fitnessstudio rechtlich korrekt ist.

Folgendes Scenario:

Kunde hat eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio mit einem festen Monatsbeitrag. Nun erhöht das Fitnessstudio die Gebühr, und stellt dafür ein Getränke All Inklusiv Paket bereit, wo sich der Kunde so oft er möchte bedienen kann.
Das Fitnessstudio bucht den neuen erhöhten Preis nun einfach vom Konto ab, ohne Ihn vorher schriftlich bzw. telefonisch darüber in Kenntnis zu setzen. Kunde bekommt die Preiserhöhung nur über seinen Kontoauszug mit, und erkennt daher nicht den Grund für diese Preiserhöhung.

Frage:
Ist eine ausserordentliche Kündigung möglich?
Wie verhält es sich, damit dass das Fitnessstudio mehr Geld abgebucht hat, ob wohl ich nicht zugestimmt habe?
Ab wann gilt die Vertragsänderung für Ihn als bekannt gemacht, bzw. muss dies schriftlich passieren ?
Auf welche Paragraphen bezieht sich diese Angelegenheit im BGB?

Vielen Dank im Voraus.
Netzcowboy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

"Ist eine ausserordentliche Kündigung möglich?"
Ja, wenn im Vertrag nichts dergl. vereinbart war, dass sich z.B. der Preis nach xx Monaten erhöhen darf um xxx o.ä.


"Wie verhält es sich, damit dass das Fitnessstudio mehr Geld abgebucht hat, ob wohl ich nicht zugestimmt habe?"
An Ihrer Stelle würde ich das Geld von der Bank zurückbuchen lassen. Unter o.g. Voraussetzungen ist es dem Fitnessstudioinhaber nicht erlaubt, ungefragt mehr Geld von Ihrem Konto abzubuchen.

"Ab wann gilt die Vertragsänderung für Ihn als bekannt gemacht, bzw. muss dies schriftlich passieren ?"
Solche Fragen müssten mit Ihrem Vertrag bzw. den angehörigen AGB zu beantworten sein.


"Auf welche Paragraphen bezieht sich diese Angelegenheit im BGB?"
Was die evtl. Kündigung angeht: §314 I BGB .
Änderung der Vertragsbedingungen müssten wie gesagt im Vertrag selbst oder in den AGB festgelegt sein.

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