Fitnessstudio Reha-Rezept

22. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Baldi1987
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Fitnessstudio Reha-Rezept

Hallo alle miteinander :)

Ich habe mein Fitnessstudio am 15.07.2022 zum 02.01.2023 fristgemäß gekündigt. Das Fitnessstudio antwortete mir, dass durch Corona bedingte Schließzeit mein Vertrag zum 04.04.2023 erst enden würde. Lt. Urteil vom 04.05.2022 AZ.: XII ZR 64/21 wäre dies ja eigentlich nicht wirksam.

Während der Coronaschlißzeit hatte ich mir durch meine Probleme mit der LWS ein Reha-Rezept ausstellen lassen.

Ich möchte jetzt meine weiter gezahlten Beiträge (während Schließzeit) gern zurückfordern. Hierzu wurde mir folgendes mitgeteilt.

dass ich doch das "Reha Sport-Angebot" genutzt habe. Rezept haben Sie vorgelegt. Rehasportler waren über alle Schließzeiten, außer dem ersten Lockdown, zur Nutzung des Angebots berechtigt. die Beitragszahlung war damit obligatorisch, weil für Rehasportler faktisch keine Einschränkung vorlag. Unabhängig vo der Rezeptleistung (welche nicht abgerechnet wurde), konnte das individuelle Training unter Berücksichtigung der Indikation durchgeführt werden.

Rehasport wurde nicht in Kursen angeboten, ich konnte sozusagen so frei in dem Fitnessstudio rum hampeln wie ich wollte.

letztendlich habe ich das Angebot mit Trainieren nur ca 3-5 mal genutzt, da man sich immer anmelden musste sowie schauen, wie die Auslastung ist und da ich im Kontischichtsystem arbeite.

Einloggen sowie irgendwas unterchreiben, dass ich da war war nicht der fall.


wie stehen jetzt die Chancen meine Beiträge zurück zu fordern?


Danke euch schon mal für Eure Meinung :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124090 Beiträge, 40323x hilfreich)

Man hat das Studio also während der Schließzeiten dennoch genutzt bzw. hätte es nutzen können?


Und was konkret ist dieses "Reha-Rezept"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Baldi1987
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja Lt. Offizieller Coronaschutzverordnung nur mit Reha Rezept konnte man das Fitnessstudio nutzen bzw Kursinhalte.. direkt die Nutzung des Studios glaub nicht.

Erläuterung was Reharezept ist —>

https://rehasport-informationen.de/rehabilitationssport/

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#3
 Von 
Baldi1987
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja Lt. Offizieller Coronaschutzverordnung nur mit Reha Rezept konnte man das Fitnessstudio nutzen bzw Kursinhalte.. direkt die Nutzung des Studios glaub nicht.

Erläuterung was Reharezept ist —>

https://rehasport-informationen.de/rehabilitationssport/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2402 Beiträge, 369x hilfreich)

Dann würde ich mich beim Studio für die Bestätigung des Eingangs der Kündigung zum 2.1.2023 bedanken und darauf hinweisen, dass das Lastschriftmandat aufgrund des Vertragsendes ebenfalls zu diesem Zeitpunkt endet und danach stattfindende Lastschriften ohne weitere Rückfrage zurückgebucht und zur Anzeige gebracht werden.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34017 Beiträge, 5877x hilfreich)

Zitat (von Baldi1987):
Rehasport wurde nicht in Kursen angeboten, ich konnte sozusagen so frei in dem Fitnessstudio rum hampeln wie ich wollte.
Das hast du ein paar Mal gemacht. Stand auf dem Rezept, dass Kurse zu belegen waren (mit spez. Trainer)?
Zitat (von Baldi1987):
da man sich immer anmelden musste sowie schauen, wie die Auslastung ist .
Ich fürchte, das ist kein passendes Argument für ---will mein Geld zurück---. Es war für dich nicht geschlossen, es war sogar speziell für Personen wie dich geöffnet, du warst mehrmals dort.
Dann war es dir zu unbequem, dich anzumelden usw.

Ich meine, das BGH-Urteil trifft nicht auf deine Situation zu.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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