Fitnessstudio Schulden

21. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gym123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Schulden

Guten Abend, ich hoffe hier auf qualifizierte Antworten zu treffen.
Heute (Mai 2019) kam ein Brief vom Amtsgericht in welchem steht ich müsste Schulden der letzten Jahre aus dem Fitnessstudio begleichen.
Jetzt zur Vorgeschichte:
Zu Vertragsabschluss im Januar 2014 war ich 12 Jahre alt, meine Mutter hat den Vertrag abgeschlossen. In diesem Fitnessstudio darf man erst mit 15 (damals sogar 16) Mitglied sein. Meine Mutter hat dort mit den Mitarbeitern geredet und diese haben mich dann statt 12 mit 16 angemeldet.
Aufgrund persönlicher Umstände war es mir nach einem halben Jahr nicht mehr möglich zu trainieren.
Meine Mutter hat aufgehört zu zahlen und ein Jahr nach Vertragsabschluss eine schriftliche Kündigung erhalten, die Karte, die einem den Zutritt verschafft, wurde gesperrt. In all diesen Jahren kam keine weitere Post.
Nun bin ich 18 und habe einen Brief erhalten in dem Kosten von 1500€ aufgeführt werden (aus den Jahren 2015-2019) die ich, da volljährig, begleichen müsse. Als Erklärung wurde noch beigefügt, dass der Antragsteller meine Leistung (das Geld) erwarten kann, da er mir gegenüber ja auch Leistung erbracht hat. Durch das sperren der Karte in 2015 hat er doch keine Leistung erbracht, oder?
Kann ich jetzt wirklich dafür haftbar gemacht werden? Dazu kommt, dass ich noch Schülerin bin und ab Oktober studieren möchte.
Ich bin, wie gesagt, gerade erst volljährig geworden, kann mir keinen Anwalt leisten und habe Panik, da ich nicht mit solch einem Schuldenberg in meine Zukunft starten möchte.
Hoffentlich weiß jemand weiter!
LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119941 Beiträge, 39803x hilfreich)

Zitat (von Gym123):
Heute (Mai 2019) kam ein Brief vom Amtsgericht

Solche Briefe haben in der Regel Überschriften (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, ...).
Welcher hat dieser?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Gym123):
meine Mutter hat den Vertrag abgeschlossen.


Dann ist auch sie die Vertragspartnerin des Studios und somit Schuldnerin des Beitrages.

Berry

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Berry: Es sei denn, sie hat nur als Erziehungsberechtigte den Vertrag des Kindes bestätigt.

Zitat:
Meine Mutter hat aufgehört zu zahlen und ein Jahr nach Vertragsabschluss eine schriftliche Kündigung erhalten, die Karte, die einem den Zutritt verschafft, wurde gesperrt.

Dieser Brief liegt noch vor?
Was exakt steht da drin? Also wirklich, dass fristlos gekündigt werde?

Beantworte mal die Fragen, dann kann man dir genaueres mitteilen, wie man vorgehen sollte.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Gym123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
@Berry: Es sei denn, sie hat nur als Erziehungsberechtigte den Vertrag des Kindes bestätigt.

Zitat:
Meine Mutter hat aufgehört zu zahlen und ein Jahr nach Vertragsabschluss eine schriftliche Kündigung erhalten, die Karte, die einem den Zutritt verschafft, wurde gesperrt.

Dieser Brief liegt noch vor?
Was exakt steht da drin? Also wirklich, dass fristlos gekündigt werde?

Beantworte mal die Fragen, dann kann man dir genaueres mitteilen, wie man vorgehen sollte.





Es liegen leider KEINE Unterlagen mehr vor.
Die Verträge meiner Eltern (und vlt auch meiner, das wissen sie nicht mehr) wurden 2015 gekündigt. Auf meine Eltern kam keine Zahlung oder Mahnung mehr zu, auf mich jetzt schon.
2017 wurden sämtliche Unterlagen entsorgt, da sie dachten die Sache hätte sich erledigt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gym123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Gym123):
Heute (Mai 2019) kam ein Brief vom Amtsgericht

Solche Briefe haben in der Regel Überschriften (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, ...).
Welcher hat dieser?



Mahnbescheid

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:

Es liegen leider KEINE Unterlagen mehr vor.

Das ist leider eine blöde Nummer. Aber ganz ausweglos ist es nicht. Aus zwei Gründen:
A) Das Inkasso weiß nicht, dass die Unterlagen entsorgt wurden
B) Man hat hier ggf. einen zusätzlichen Umstand (ganze Familie wurde gekündigt) und das führt zur sogenannten Verwirkung.

Die Nummer ist nicht so ganz einfach vor Gericht vorzubringen. Daher würde ich hier etwas bluffen.

Ich würde als erstes dem Mahnbescheid vollständig widersprechen. Also "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und zum Gericht zurücksenden per Einschreiben.
Dann würde ich parallel dem Inkasso etwas schicken. Nach dem Motto "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Forderungen aus 2015 sind ohnehin verjährt. Zudem gibt es kein mir bekanntes Vertragsverhältnis für den von Ihnen behaupteten Vertragszeitraum. So oder so war ich zum Vertragsabschluss minderjährig und ich erkläre hiermit sämtliche womöglich damals geschlossenen Verträge für unwirksam. Ich gehe davon aus, dass sich der Fall damit erledigt hat und erwarte ihr Erledigt-Schreiben. Andernfalls wollen Sie mir insbesondere mal erklären, wieso ein von ihrer Mandantin in 2014/2015 gekündigter Vertrag nun plötzlich zu Beitragspflichten in den Folgejahren geführt haben soll. Sie sollten ihrer Mandantin ins Gewissen reden, dass sie sich solche offensichtlichen Betrugsversuche verkneifen sollte."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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