Hallo!
Gestern habe ich eine E-Mail erhalten, dass mein Fitnessstudio die Mitgliedsbeiträge ab dem 1.12.2022 um 7% erhöhen wird. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich nun ein Sonderkündigungsrecht habe.
Die AGB enthalten folgende Klausel:
Zitat:
Wertsicherung
Es wird die Wertbeständigkeit des Mitgliedsbeitrags vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt verlautbare Verbraucherpreisindex 2020=100 (Basisjahr 2010) oder ein an seine Stelle tretender Index. behält sich das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge jährlich einer Überprüfung zu unterziehen und diese entsprechend der Veränderung der für das vorangehende Kalenderjahr veröffentlichten Indexzahl anzupassen, frühestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten ab Vertragsabschluss. wird etwaige Erhöhungen bzw. Verringerungen nach Veröffentlichung des "Verbrauchespreisindex insgesamt" des Vorjahres rechtzeitig in Textform im Vorhinein bekanntgeben. Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf spätere Wertanpassungen dar.
In der E-Mail wurde die Preissteigerung mit "inflationsbedingten steigenden Kostenstrukturen" und steigenden Energiepreise begründet. Darüber hinaus enthält sie folgenden Satz:
Zitat:
Bitte beachten Sie, dass die angegebene Höhe der Mitgliedspreisanpassung im Rahmen des Verbraucherschutzindexes rechtlich vertretbar ist und daher keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt.
Meine Fragen sind jetzt:
* Ist die Vertragsklausel überhaupt wirksam? Im Prinzip müssen doch beide Seiten einer Preisanpassung zustimmen, oder?
* Wie genau mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, falls die Klausel ungültig ist? Muss ich zunächst abwarten, bis das Studio den höheren Beitrag im Dezember einzieht?
Zusätzliche Info: Ich bin seit dem 1.12.2021 Mitglied. Auf die E-Mail habe ich noch nicht reagiert.
Vielen Dank schonmal!