Fitnessstudio - Sonderkündigungsrecht nach Vertragsstilllegung

29. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
XaverHH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio - Sonderkündigungsrecht nach Vertragsstilllegung

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:

Ich habe wegen eines Kreuzbandrisses meinen Vertrag bei einem Fitnessstudio ab 1.11.20 für 6 Monate stilllegen lassen. In den AGBs heißt es hierzu:

Die Vereinbarung kann in gegenseitigem Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit [...] für einen im Voraus bestimmten Zeitpunkt ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben von der vereinbarten Vertragslaufzeitig unberücksichtigt. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

Nun habe ich aufgrund eines Umzugs zum 1.5.21 von dem in den AGBs enthaltenen Sonderkündigungsrecht bei Umzug Gebrauch gemacht und zum 31.5.21 gekündigt. In Abschnitt "Kündigung bei Umzug" heißt es dazu:

Bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in eine andere Stadt, welche mehr als 30 km zum Studio-Standort entfernt liegt, steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu [...].

Der Betreiber des Studios argumentiert nun, dass sich meine Kündigungsfrist um den stillgelegten Zeitraum verlängert (was bei einer ordentlichen Kündigung ja auch der Fall wäre) und ich die ausgesetzten 6 Monatsbeiträge vom 1.11.20-30.4.21 noch zu zahlen hätte. Meiner Meinung widerspricht das jedoch dem oben zitierten Satz, dass "ein außerordentliches Kündigungsrecht hiervon [der Verlängerung um den Stilllegungszeitraum?] unberührt bleibt".

Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen einem "außerordentlichen Kündigungsrecht" und einem "Sonderkündigungsrecht" oder mache ich irgendeinen anderen Denkfehler?

Vielen Dank im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
und ich die ausgesetzten 6 Monatsbeiträge vom 1.11.20-30.4.21 noch zu zahlen hätte


Da das Fitnessstudio in diesem Zeitraum aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen war, schulden Sie für diesen Zeitraum natürlich keine Monatsbeiträge?

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