Fitnessstudio / Umzug / Kündigung und viel Ärger ...

5. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dawnee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio / Umzug / Kündigung und viel Ärger ...

Hallo,

ich habe einen Fitnessvertrag im April 2016 für 3 Jahre abgeschlossen ( das scheint unwirksam zu sein nachdem ich heute recherchiert habe um Hilfe für mein Problem zu erhalten.)

Im Juni 2018 bin ich umgezogen und habe eine Wegstrecke von über 600 km zwischen dem Studio und meinem Wohnort, es ist keine Kette !

Ich habe 3 mal schriftlich eine Kündigung mit Meldebescheinigung zum 01.07.2018 abgesendet die "angeblich" nie angekommen sein soll. Auf Rückrufbitten wurde nicht reagiert. Also habe ich auf eine Mahnung seitens des Fitnessstudios gewartet, damit ich weiss wohin ich mich wenden muss. Ich habe einen Postnachsendeantrag laufen !

Eine Mahnung habe ich nie erhalten, E-Mail Kontakt konnte nicht hergestellt werden, da das Fitnesssudio keine Email Adresse hat.

Der Gerichtsvollzieher war an meinem alten Wohnort um zu vollstrecken, eine alte Nachbarin hat mich darauf hin per Whatsapp kontaktiert und mir die Telefonnumer des Fitnesstudios gegeben, bei dem ich schon mehrfach erfolglos angerufen hatte.

Dann habe ich endlich den Chef ans Telefon bekommen, dieser bot mir an mich aus dem Vertrag vorzeitig zu lassen, da ihm der Gerichtsvollzieher mitteilte das ich eine neue Meldeadresse habe, welche er ermittelt hat.

Er nannte mir den Betrag 247,80 Euro, also Monats Beiträge bis einschliesslich November 2018, welcher zu zahlen sei damit er sich auf eine Kündigung wegen Umzug einlasse.
Auf eine Überweisung hat er sich nicht eingelassen, er bot mir an die Gerichtsvollzieherkosten zu übernehmen wenn am 03.12.2018 die vereinbarte Summe von meinem Konto abgebucht wird.

Am 27.11. habe ich auf meinem Konto gesehen das ein Betrag von 282 € vorgemerkt war, darauf hin habe ich 3 mal im Fitnesstudio angerufen, drei verschiedenen Mitarbeitern den Sachverhalt erklärt mit der Bitte um Rückruf!

( Alle Namen und Daten notiert, meine Daten immer wieder durchgegeben )

Heute erhalte ich endlich einen Rückruf von einem genervten Chef der am liebsten die Vereinbarung hinschmeissen möchte da er sich da in "Buchhaltungsangelegenheiten" eingemischt hat.

Die Buchhaltungsgesellschaft würde ihm aufs Dach steigen und er würde jetzt am 17.12.18 - 236 € abbuchen.

Denn es sei versehentlich 1/3 der Gerichtsvollzieherkosten auf den von uns vereinbarten Bertrag seitens der Buchhaltungsstelle mit eingeflossen. Obwohl er diese ganz übernehmen wollte.


Jetzt bin ich langsam soweit um da einen Anwalt zu kontaktieren. Ich war die ganze Zeit gewillt das ordentlich zu regeln, fühle mich jedoch gerade in diesem Moment abgezockt. Auf eine Überweisung von mir in 2 Raten ( so kurz vor Weihnachten ) hat er sich nicht eingelassen, ich wollte nämlich einen Teil im November und einen Teil im Dezember zahlen, er bestand auf die Abbuchung zum 3.12.2018, also habe ich 250 Euro auf dem Konto gelassen. Bei 282 Euro kommt natürlich ein Rückläufer ...


Auch jetzt besteht er wieder auf eine Abbuchung und verweigert eine Überweisung.

Auf der Kündigungbestätigung zum 7.11.18 steht " sollte der Betrag von 247,80€ am 3.12. nicht abgebucht werden wie vereinbart, ist die Bestätigung unwirksam". Sie wollten aber 282 € abbuchen.

Auf den Hinweis das ich seit einer Woche fast täglich anrufe um VOR dem 3.12. darauf aufmerksam zu machen das der Betrag, welcher auf dem Konto vermerkt ist, höher ist als verinbart und alle Namen genannt habe welche am Telefon waren kam, " das sind alles nur Trainer".


Was kann ich tun? Darf er das? Ist es rechtens diese Summe zu fordern? Ich bin ratlos ...
ICh hoffe jemand kann mir helfen.

Liebe Grüsse Dawnee

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Nur weil man umzieht, ist das kein Grund den Vertrag kündigen zu dürfen.
Noch dazu gab es keine Kündigung, den Beweis des Gegenteils kann man nicht erbringen.

Also erst mal sehr schlechte Ausgangslage...



Zitat (von Dawnee):
ich habe einen Fitnessvertrag im April 2016 für 3 Jahre abgeschlossen ( das scheint unwirksam zu
sein

Das könnte tatsächlich unwirksam sein.

Wie genau lief das denn ab und wie ist der Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dawnee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vertrag wurde für 36 Monate abgeschlossen.
Denn er ist laut Bestätigung bis 2019 laufend ...

Ein umzug in 600 km Entfernung stellt keinen Kündigungsgrund dar?
Was ist mit der Vereinbarung welche mit dem Chef persönlich getroffen worden ist und dem Handschriftlichen Vermerk auf der Kündigung, das nur nach abbucung die Bestätigung gültig sei und ein ganz anderer Betrag abgebucht wurde und jetzt wieder ein anderer Betrag genannt wurde ?


Ohne Mahnung direkt zum gerichtsvollzieher? Ist das auch rechtens?

Lieben Gruss

-- Editiert von Dawnee am 05.12.2018 15:08

-- Editiert von Dawnee am 05.12.2018 15:08

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Gerichtsvollzieher war an meinem alten Wohnort um zu vollstrecken

Es gab keinen Mahnbescheid?

Da ein Titel in der Welt ist, zählen Sachargumente gegen die Forderung leider nicht mehr.

Entweder, man bekommt den Titel aus der Welt, indem man eine entsprechende Kopie besorgt und dann ab dem Tag, wo man ihn erstmals sieht, direkt Einspruch einlegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Oder man zahlt...

Davon abgesehen: Du hast das alles nie per Einschreiben versendet? Wieso telefonierst du noch, nachdem du bereits merkst, dass du verarscht wirst?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Dawnee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe keinen Mahnbescheid, weder hier an meiner neuen Adresse noch an meiner alten. Trotz Postnachsendeantrag ...
Ich habe weder eine Mahnung noch sont was in der Richtung bekommen.

Lediglich die Info erhalten, "Melde Dich mal der Gerichtsvollzieher war hier" ... und das war an meiner alten Adresse, nachdem ich 4 Monate schon nicht mehr dort wohnte.l

-- Editiert von Dawnee am 05.12.2018 19:25

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Dawnee):
Der Vertrag wurde für 36 Monate abgeschlossen.
Denn er ist laut Bestätigung bis 2019 laufend ...

Wie gesagt, mit eigenen Interpretationen ist immer schlecht arbeiten.



Zitat (von Dawnee):
Ein umzug in 600 km Entfernung stellt keinen Kündigungsgrund dar?

Nein, denn - verkürzt gesagt - stellt der Umziehende mit seiner Entscheidung umzuziehen ja den Störfaktor bei der vertraglichen Erfüllung dar. Warum sollte die Folgen dann ein unschuldiger Dritter tragen müssen?



Zitat (von Dawnee):
Ohne Mahnung direkt zum gerichtsvollzieher? Ist das auch rechtens?

Ja, kann es sein.
Kommt darauf an, was der GV überhaupt wollte.



Zitat (von Dawnee):
Was ist mit der Vereinbarung welche mit dem Chef persönlich getroffen worden ist

Ist das die "nach Abbuchung ist die Kündigung gültig"?
Das dürfte dann als Aufhebungsvertrag zu sehen sein.

Ist dort der Betrag genannt der abgebucht werden soll?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dawnee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Betrag ist genau beziffert und entspricht nicht dem, der vorgemerkt war auf dem Konto. Abgesprochen und schriftlich auf der Bestätigung stehen 247,80 € und abgebucht werden sollte 282 €.

" Zitat (von Dawnee):
Der Vertrag wurde für 36 Monate abgeschlossen.
Denn er ist laut Bestätigung bis 2019 laufend ...


Wie gesagt, mit eigenen Interpretationen ist immer schlecht arbeiten."

Ich habe ein fixes Datum zu wann der Vertrag geschlossen ist in 2019. Müsste ich nur gerade drauf sehen, fakt ist das er 3 Jahre abgeschlossen wurde, dies ist keine interpretation, denn ich hab des ja auch unterschrieben.

Der Gerichtsvollzieher wollte vollstrecken, ohne Mahnung vorher, ohne Mahnbescheid.
Im Anhang an der Kündigungsbestätigung war eine Auflistung der KOsten die fällig würden, wenn die Kündigung nicht durchgeht, und dies war an den Gerichtsvollzieher adressiert.



-- Editiert von Dawnee am 05.12.2018 20:05

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Dawnee):
Der Gerichtsvollzieher wollte vollstrecken, ohne Mahnung vorher, ohne Mahnbescheid.

Dann sollte man sich mal ganz schnell mit dem GV in Verbindung setzen. Denn vollstrecken, ohne Mahn-/Vollstreckungsbescheid, die Wahrscheinlichkeit beträgt 0,1%.
Also Aktenzeichen, Titelkopie etc. besorgen und dann prüfen was mit der Zustellung ist, wie hoch der Titel lautet. Damit man nötigenfalls Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen kann.



Zitat (von Dawnee):
Im Anhang an der Kündigungsbestätigung war eine Auflistung der KOsten die fällig würden, wenn die Kündigung nicht durchgeht, und dies war an den Gerichtsvollzieher adressiert.

Das wird man dann als (vorläufigen) Verzicht auf die Zwangsvollstreckung sehen können und bei Zahlung auf einen dauerhaften.



Zitat (von Dawnee):
Abgesprochen und schriftlich auf der Bestätigung stehen 247,80 €

Dann ist auch nur das geschuldet und nicht mehr.
Wenn der Vertragspartner seine "Buchhaltungsgesellschaft" nicht im Griff hat ist das sein Problem.


Gleichwohl würde ich einer fehlerhafte Abbuchung erst mal nicht widersprechen, sondern die Überzahlung gerichtsfest zurückfordern.
Wenn darauf nicht reagiert wird, dann könnte man weiter vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Dawnee):
Ich habe 3 mal schriftlich eine Kündigung mit Meldebescheinigung zum 01.07.2018 abgesendet die "angeblich" nie angekommen sein soll.


Hmm, da hat man doch sicher noch den Rückschein vom Einschreiben welcher der Empfang des Schreibens beweißt?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dawnee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich habe es nicht per EInschreiben geschickt, genauswo wenig wie die Papiere an Kindergeldkasse, Finanzamt, Telekom etc ... merkwürdigerweise sind NUR diese Briefe nicht angekommen.

"Die Post gibt hier nicht immer alles ab"
Nach dieser Aussage habe ich mir alle Daten und Namen die ich am Telefon gehört habe notiert.
Angeblich wurde MIR ein Einschreiben geschickt was wegen "Adressat" nicht gefunden zurück gekommen ist, an die neue Adresse versendet. Der zweite Brief ist dann angekommen.

Ich finde das alles sehr merkwürdig.

Der einzige Fehler liegt dann wohl darin das ich das nicht per EInschreiben gemacht habe... der Rest ...
Daher habe ich diese Frage hier gestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Dawnee):
Der einzige Fehler liegt dann wohl darin das ich das nicht per EInschreiben gemacht habe...

Scheint am Inhalt des Briefes zu liegen, dass die irgendwie immer wieder verschwinden. Ist auch öfters der Fall bei der Kündigung von anderen Abo-Verträgen und beim Beitragsservice.

Weiterer Punkt: Bewahren Sie die nun erhaltene Bestätigung sowie ein Ausdruck der erfolgten Abbuchung für mindestens fünf, wenn nicht gar zehn Jahre auf. Es gibt da bei Fitnessstudios die schlechte Angewohnheit, das alte gekündigte Verträge plötzlich wieder "reaktiviert" werden und "offene" Beträge eingefordert werden. Dies geschieht oft nach einem Besitzerwechsel.

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