Fitnessstudio Vertrag Kündigung

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ben111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Vertrag Kündigung

Hallo Freunde,

ich bräuchte erneut einen Rat von Euch.
Es geht um folgendes, ich bin seit über 10 Jahren in einem Fitnessstudio angemeldet und habe meinen Vertrag seit 4 Monate ruhen lassen, da ich einen neuen Job bekommen habe und viel unterwegs sein musste. Nun möchte ich meinen Vertrag kündigen. Denn da ich viel unterwegs bin, bin ich nun Mitglied einer Studiokette.
Nun hat der Geschäftsführer folgendes vor,
1. er wird die Ruhephase-Monate, also die Monate wo ich meinen Vertrag gestoppt habe, rückwirkend abbuchen wollen. Nur eine solche Klausel besteht in meinem Vertag nicht! (In seinen neuen Verträgen existiert diese Klausel, jedoch nicht in meinem Vertrag!) Darf er das?

2. Nun wird es etwas knifflig, es steht folgendes im Vertrag: "Das Abo beginnt am 01.10.2003 und kann erstmals zum [b]01.10.2004 [/b]gekündigt werden. Die Mitgliedschaft kann 4 Wochen vor Ablauf der Abo-Dauer schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit um die halbe Abo-Dauer"

Da ich nun heute meine Kündigung eingereicht habe, wird er mir bis April'16 Geld abbuchen.

Er interpretiert seine Klausel so " Wenn nicht 4 Wochen vor dem 1.10 gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um 6 Monate"

Ich bin kein Jurist, jedoch denke ich, geht das nicht aus dem Vertrag hervor, weil ich bereits noch nach 10.2004 Mitglied gewesen bin oder ist er juristisch betrachtet im Recht?

Über eine juristische Antwort würde ich mich enorm freuen.

Danke,
Ben

-- Editier von Ben111 am 15.10.2015 16:57

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich ist er im Recht, was die Dauer angeht. Das ist das normale Verhalten von Abos. Zu jeder neuen Abo-Periode gilt dann wieder die 4 wöchige Kündigungsfrist. Wenn es ein Halbjahres-Abo war, dann bist du nun Mitglied bis April 2016.
Das mit der neuen Arbeitsstelle ist schön, aber kein Grund, deinen Vertrag mit dem Studio brechen zu wollen.

Was die "Ruhephase" angeht, kommt stark drauf an, was exakt vereinbart war und was in deinem Vertrag dazu steht. Er kann nicht einfach irgendwelche neuen Vertragsklauseln nachträglich erfinden und dir unterjubeln. Dazu hätte es eine Vertragsänderung geben müssen.

Sind diese Ruheperiode-Dinge über die AGB eingebracht worden? Wenn ja, hat er vernünftig vorab auf diese AGB-Änderung hingewiesen?

-- Editiert von mepeisen am 15.10.2015 17:38

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ben111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Mepeisen,

herzlichen Dank für deine schnelle Rückmeldung!

Was die Ruhephase anbelangt, steht nichts in meinem Vertrag bzw. AGBs meines Vertrags darüber.

Zur Kündigungsfrist: ist die Klausel nicht uneindeutig?
"Das Abo beginnt am 01.10.2003 und kann erstmals zum 01.10.2004 gekündigt werden. Die Mitgliedschaft kann 4 Wochen vor Ablauf der Abo-Dauer schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert sich die Laufzeit um die halbe Abo-Dauer"
In dieser Klausel kann ich nichts daraus lesen, dass sich der Vertrag automatisch um 6 Monate verlängert. Denn "Abo-Dauer" ist im Vertrag nicht näher definiert...oder?

P.S. "Das mit der neuen Arbeitsstelle ist schön"
Danke :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ben111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

niemand einen juristischen Rat, was die undeutliche Kündigungsfrist anbelangt?

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.237 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen