Hallo, ich habe eine Frage zum Fitness-Studio-Vertrag meiner minderjährigen Tochter. Sie hat eine Laufzeit über 6 Monate abgeschlossen (mein Mann hat den Vertrag unterschrieben) und diesen per Vorkasse gezahlt. Das war lt. Fitness-Studio ein Sonderangebot für Schüler (meine Tochter ist 14). Jetzt steht in dem Vertrag, dass dieser sich stillschweigend um 12 Monate verlängert (mit zusätzlichen halbjährlichen Gebühren) wenn dieser nicht 3 Monate vorher gekündigt würde. Diese Frist haben wir leider verpasst. Ich wüsste jetzt gar nicht, zu welchen monatlichen Kosten der Vertrag weiterläuft, da wir die 6 Monate wie gesagt Vorkasse ohne zus. Gebühren bezahlt hatten. Kann ich hier etwas unternehmen?
Danke für eine Rückmeldung!
Fitnessstudio Vertrag - Vorkasse - stillschweigende Verlängerung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



ZitatKann ich hier etwas unternehmen? :
Mal alle vertraglichen Vereinbarungen lesen, wäre ein Anfang?
Was möchtest du denn unternehmen?ZitatKann ich hier etwas unternehmen? :
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Zitat:ch wüsste jetzt gar nicht, zu welchen monatlichen Kosten der Vertrag weiterläuft, da wir die 6 Monate wie gesagt Vorkasse ohne zus. Gebühren bezahlt hatten.
Woher sollen wir wissen, was in dem Vertrag steht?
Hallo, es ist richtig, dass wir beim Vertrag die Kündigungsfrist von 3 Monaten überlesen haben - danke für den Hinweis.
Ich formuliere meine Frage einmal anders - mir geht es um die automatische Verlängerung um 12 Monate.
Der ursprüngliche Vertrag wurde über 6 Monate vereinbart. Kann die stillschweigende Verlängerung dann 12 Monate lang sein.
Ich habe mal gelesen, dass eine Verlängerung nur maximal genauso lange sein darf, wie die Länge des ursprünglichen Vertrages.
Kann es also sein, dass wir nur um 6 Monate verlängern müssten - ist meine konkrete Frage.
-- Editiert von freudi am 24.06.2018 18:43
ZitatKann die stillschweigende Verlängerung dann 12 Monate lang sein. :
Kann sie - untersagt ist die stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr wenn diese in AGB vereinbart wird.
Hallo "freudi",
ZitatIch habe mal gelesen, dass eine Verlängerung nur maximal genauso lange sein darf, wie die Länge des ursprünglichen Vertrages. :
das ist leider nicht zutreffend, der Aussage von "Harry van Sell" ist hier zuzustimmen.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die automatische Verlängerung eines Vertrags um zwölf Monate bei ursprünglich sogar dreimonatiger Mindestlaufzeit zulässig.
Nein. Der Verlängerungszeitraum ist rechtens. Die Gebühren betragen das, was im Vertrag vereinbart wurde.ZitatKann es also sein, dass wir nur um 6 Monate verlängern müssten - ist meine konkrete Frage. :
Ja, jetzt bereits zum Ablauf der Verlängerung kündigen, damit du das nicht wieder vergisst.ZitatKann ich hier etwas unternehmen? :
Wenn ich Verträge abschließe, die ich sowieso nicht verlängern will, dann kündige ich direkt nach Abschluss schon zum "nächstmöglichen Termin", dann muss ich mir gar nichts merken.
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