Ich würde gerne einen Fitnessstudio-Vertrag abschließen, möchte vorher aber Klarheit über die Vertragsbedingungen haben. Im Vertrag heißt es:
"Vertragslaufzeit: ein Monat
Bei Abschluss einer Mitgliedschaft mit einer Erstlaufzeit von 1 Monat gilt ein mtl. Beitrag i.H.v. 39,90 € statt 49,80 €, zzgl. einer einmaligen Startgebühr in Höhe von 29,90 € statt 99,90 € und 20 € einmaliger Transpondergebühr.
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Monats kündbar. Alle Preisangaben inkl. 19 % MwSt."
Wenn ich also heute, am 03.04.2025 den Vertrag abschließe und am 04.04.2025 wieder kündige, wird die Kündigung erst mit Ablauf des 31.05.2025 wirksam, weshalb ich daher für zwei Monate zahlen muss, für die Zeit vom 3. bis 30. April und vom 1. bis 31. Mai.
Ist das soweit korrekt?
Danke!
Fitnessstudio-Vertrag
3. April 2025
Thema abonnieren
Frage vom 3. April 2025 | 21:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio-Vertrag
#1
Antwort vom 3. April 2025 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41097x hilfreich)
Zitat :Ist das soweit korrekt?
Ja
#2
Antwort vom 4. April 2025 | 07:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, lieber Harry van Sell.
Eine weitere Frage bzgl. des Mitgliedsbeitrags: Im 1. Monat sind die Gesamtkosten 39,90 € + 29,90 € + 20 € (Σ: 89,80 €). Erhöht sich der Monatsbeitrag im/ab dem 2. Monat dann auf 49,80 € oder bleibt es bei 39,90 €?
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#3
Antwort vom 4. April 2025 | 09:29
Von
Status: Student (2512 Beiträge, 548x hilfreich)
Zitat :Eine weitere Frage bzgl. des Mitgliedsbeitrags:
Ich enterpretiere, dass 39,90 pro Monat fällig werden, so lange der Vertrag läuft.
In Monat 1 fallen zusätzlich die (ermäßigten) einmaligen Kosten an.
-- Editiert von User am 4. April 2025 09:30
#4
Antwort vom 4. April 2025 | 11:05
Von
Status: Legende (18879 Beiträge, 10195x hilfreich)
Zitat :Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Monats kündbar.
Es stellt sich aber die Frage, ob dies so zulässig ist oder gegen §309 Nr. 9b BGB verstößt.
Meines Erachtens müsste der Vertrag jeder Zeit mit einer Frist von 1 Monat zu jeden beliebigem Zeitpunkt kündbar sein. Eine Kündigungsfrist "nur zum Monatsende" ist nicht mehr erlaubt, weil man dadurch ja effektiv mehr als einen Monat bezahlen muss.
#5
Antwort vom 7. April 2025 | 17:07
Von
Status: Student (2731 Beiträge, 447x hilfreich)
Man könnte einfach der automatischen Verlängerung widersprechen, dann endet der Vertrag am Ende des 2.5. Es steht ja nicht da, wann die zunächst für einen Monat abgeschlossene Mitgliedschaft zu einer auf unbestimmte Zeit wird.
Und für den Widerspruch der automatischen Verlängerung ist vertraglich keine Frist vereinbart.
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