Fitnessstudio-Vertrag abgeschlossen, wie kündigen?

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Thorbeat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio-Vertrag abgeschlossen, wie kündigen?

Hallo.

Ich habe in einem neuen Fitnessstudio einen Vertrag abgeschlossen, die Mitgliedschaft ist bis zum 1.1.15 kostenlos, anschließend kostet der Spaß ~20 Euro im Monat. Angemeldet habe ich mich, da ich kein Auto mehr hatte und mein altes Fitnesscenter zu weit weg war, nun habe ich einen Job angenommen, bei dem ich einen Firmenwagen privat nutzen darf, kann ich den Vertrag nun noch kündigen (eigentliche Laufzeit 24 Monate ab 1.1.15) ?

Liebe Grüße und Danke vorab schonmal für die Antworten

Thorbeat

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
kann ich den Vertrag nun noch kündigen


Wenn keine weiteren Anspruchsgrundlagen vorhanden sind: nein. Warum du dich angemeldet hast, ist kein Kündigungsgrund.

quote:
Angemeldet habe ich mich, da ich kein Auto mehr hatte und mein altes Fitnesscenter zu weit weg war


Es ist auch völlig wurst, ob du dich angemeldet hast, um mit mehr Muckis mehr Frauen abzuschleppen und nun plötzlich geheiratet hast und das nicht mehr brauchst. ;-)

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Thorbeat am 20.11.2014 16:16

kann ich den Vertrag nun noch kündigen

Ja. Du kannst jederzeit zum vertraglich vereinbarten frühesten Kündigungstermin (anscheinend zum 31.12.2016) kündigen.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)


Die gesetzlich zulässige maximale Vertragsbindungsfrist ist 24 Monate.
Die sind hier überschritten.
Wenn jetzt schon ein Vertrag abgeschlossen wurde, der ab 1.1.15 noch 24 Monate läuft, dann sind es ab Vertragsschluss mehr als 24 Monate.
Deshalb sollte eine Kündigung mit den gesetzlichen Fristen möglich sein.

siehe hier:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ordentliche-kuendigung-aus-fitnessstudio-vertrag-vorzeitig-moeglich_016847.html

oder hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Vertrag-Fitness-Studio-widerrufen---f214696.html


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>kann ich den Vertrag nun noch kündigen <hr size=1 noshade>

Da sollte man doch als erstes mal die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema lesen?



Wenn diese dann hier gepostet würden, könnte man auch ein wenig darüber diskutieren ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen