Hallo.
Ich habe in einem neuen Fitnessstudio einen Vertrag abgeschlossen, die Mitgliedschaft ist bis zum 1.1.15 kostenlos, anschließend kostet der Spaß ~20 Euro im Monat. Angemeldet habe ich mich, da ich kein Auto mehr hatte und mein altes Fitnesscenter zu weit weg war, nun habe ich einen Job angenommen, bei dem ich einen Firmenwagen privat nutzen darf, kann ich den Vertrag nun noch kündigen (eigentliche Laufzeit 24 Monate ab 1.1.15) ?
Liebe Grüße und Danke vorab schonmal für die Antworten
Thorbeat
Fitnessstudio-Vertrag abgeschlossen, wie kündigen?
20. November 2014
Thema abonnieren
Frage vom 20. November 2014 | 16:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio-Vertrag abgeschlossen, wie kündigen?
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#1
Antwort vom 20. November 2014 | 17:58
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
kann ich den Vertrag nun noch kündigen
Wenn keine weiteren Anspruchsgrundlagen vorhanden sind: nein. Warum du dich angemeldet hast, ist kein Kündigungsgrund.
quote:
Angemeldet habe ich mich, da ich kein Auto mehr hatte und mein altes Fitnesscenter zu weit weg war
Es ist auch völlig wurst, ob du dich angemeldet hast, um mit mehr Muckis mehr Frauen abzuschleppen und nun plötzlich geheiratet hast und das nicht mehr brauchst. ;-)
-----------------
""
#2
Antwort vom 21. November 2014 | 09:44
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
von Thorbeat am 20.11.2014 16:16
kann ich den Vertrag nun noch kündigen
Ja. Du kannst jederzeit zum vertraglich vereinbarten frühesten Kündigungstermin (anscheinend zum 31.12.2016) kündigen.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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#3
Antwort vom 21. November 2014 | 22:21
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Die gesetzlich zulässige maximale Vertragsbindungsfrist ist 24 Monate.
Die sind hier überschritten.
Wenn jetzt schon ein Vertrag abgeschlossen wurde, der ab 1.1.15 noch 24 Monate läuft, dann sind es ab Vertragsschluss mehr als 24 Monate.
Deshalb sollte eine Kündigung mit den gesetzlichen Fristen möglich sein.
siehe hier:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ordentliche-kuendigung-aus-fitnessstudio-vertrag-vorzeitig-moeglich_016847.html
oder hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Vertrag-Fitness-Studio-widerrufen---f214696.html
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 22. November 2014 | 01:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>kann ich den Vertrag nun noch kündigen <hr size=1 noshade>
Da sollte man doch als erstes mal die vertraglichen Vereinbarungen zu dem Thema lesen?
Wenn diese dann hier gepostet würden, könnte man auch ein wenig darüber diskutieren ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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