Fitnessstudio Vertrag an anderes Fitnessstudio übergeben

4. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Krimhilde
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Vertrag an anderes Fitnessstudio übergeben

Guten Tag,

folgendes Szenario hat sich ergeben

Ich habe bei einem Fitnesstudio einen Vertrag über 12 Monate abgeschlossen.
Nach einigen Monaten erhalt ich ein Schreiben in dem einem mitgeteilt wird, dass das Fitnessstudio den Betrieb einstellen muss, man jedoch einen Kooperationspartner gefunden hat bei dem die Kunden bis zu einem bestimmten Datum zu den gleichen Konditionen weiter trainieren können.

Des weiteren steht in diesem Schreiben, das man bis zum Enddatum der Kooperation zu Sonderkonditionen einen neuen Vertrag beim Kooperationspartner abschließen kann oder sich danach beim neuen Studio anmeldet.

Ich lasse die 3 Monate also noch laufen da mein Vertrag für diese Zeit und darüber hinaus eh noch gelaufen wäre.
Gleichzeitig gehe ich davon aus das aufgrund der Ausdrucksweise im Schreiben danach kein Vertragsverhältnis mehr besteht da laut schreiben das Kooperationsdatum bis einem bestimmten Datum geht und danach kann ich mich beim neuen Anbieter anmelden.

Unterliege ich hier einem Irrtum wenn ich davon ausgehe, das man meinen Vertrag nicht einfach einem neuen Vertragspartner übergeben kann?
Ich habe beim neuen Anbieter keinen Vertrag unterschrieben und keine AGB gesehen und keine Information das ich nun bei ihnen unter Vertrag stehe.

Grüße

Krimhilde


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Krimhilde):
Unterliege ich hier einem Irrtum wenn ich davon ausgehe, das man meinen Vertrag nicht einfach einem neuen Vertragspartner übergeben kann?

Der Schilderung nach ja.

Aber es kommt hier auf den genauen Wortlaut an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krimhilde
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

danke für die schnelle Antwort.

Das Dokument besagt:

Alle Mitglieder dürfen somit ab [Datum] im [Neues Studio] nahtlos mit ihrem [Altes Studio] Vertrag zu denselben Konditionen weitertrainieren. Die Vorrauszahlerverträge laufen ebenfalls wie gewohnt weiter. [....]
Das Kooperationsangebot läuft bis [Datum] danach kannst Du dich bei [Neues Studio] anmelden. Alternativ kannst du zu unten stehenden Sonderkonditionen auch direkt eine neue Mitgliedschaft mit [Neues Studio] abschließen.

Das ist der Wortlaut.
Mein Verständnis war es, dass der Absatz " danach kannst Du dich bei [Neues Studio] anmelden" bedeutet, das hier aktiver Handlungsbedarf besteht um einen Vertrag mit dem neuen Studio zu Stande zu bringen.

Es gilt vll. noch hinzuzufügen, das es sich hier nicht um eine Übernahme des Geschäftes handelt. Das alte Fitnesstudio existiert nicht mehr und die Räumichkeiten standen ab beginn der Kooperation zwischen altem Studio und neuem nicht mehr zur Verfügung.

MFG

Krimhilde

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Krimhilde):
aktiver Handlungsbedarf besteht um einen Vertrag mit dem neuen Studio zu Stande zu bringen.


Sehe ich auch so. Wohin geht denn das Geld für die 3 Monate? Unterlagen gut aufheben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Krimhilde):
das hier aktiver Handlungsbedarf besteht um einen Vertrag mit dem neuen Studio zu Stande zu bringen.

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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