Fitnessstudio Vertrag anfechten

20. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ferit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Fitnessstudio Vertrag anfechten

Hallo erstmal,

ich habe vor kurzer zeit für meinen kleinen Bruder ein Vertrag im Fitnessstudio als Erziehungsberechtigter unterzeichnet.. Bezahlung läuft auch über mich. Meine Frag wäre jetzt ob dieser Vertrag gültig oder nichtig ist, da ich ihn als Erziehungsberechtigter unterzeichnet habe und ich den Vertrag somit anfechten kann. Ich selbst bin 25 Jahre alt mein kleiner Bruder 17.

Ich frag da es zu ein paar Ungereimtheiten mit dem Personal kam und er nicht mehr sich das antun will.

Danke im Vorraus

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-- Editiert Ferit am 20.01.2014 18:33

-- Editiert Ferit am 20.01.2014 18:34

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>da ich ihn als Erziehungsberechtigter unterzeichnet habe und ich den Vertrag somit anfechten kann. <hr size=1 noshade>

Was bringt dich zu dieser Erkenntnis?
Schwebend unwirksam wäre er, wenn der minderjährige kleine Bruder alleine (ohne Erziehungsberechtigten) unterschrieben hätte.
Wenn dagegen ein Erziehungsberechtigter unterschrieben hat, ist der Drops i.d.R. gelutscht.

quote:<hr size=1 noshade>Ich frag da es zu ein paar Ungereimtheiten mit dem Personal kam und er nicht mehr sich das antun will. <hr size=1 noshade>

Wenn die Ungereimtheiten dazu führen, dass die vertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr genutzt werden kann, dann kann man daraus ein Kündigungsrecht basteln. Aus einem "die Mitarbeiter sind unfreundlich" dagegen nicht.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
Ferit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

drkabo danke für deine schnelle antwort

meine eigentlichliche Frage war deshalb: Bin ich dazu ermächtigt als Vormund aufzutreten und solche Verträge zu unterzeichnen oder dürfen nur das die Eltern machen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Mal anders gefragt,

bist Du Erziehungsberechtigter oder Vormund deines Bruders, oder hast Du dich nur als solches ausgegeben?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Auf dem Niveau darf man nicht argumentieren. Wenn du nicht als Vormund auftreten dürftest, hast du dennoch den Vertrag unterschrieben als Erwachsener und dürftest insofern dann Schadensersatz bezahlen. Wie oben steht: Der Drops ist gelutscht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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