Fitnessstudio Vertrag außervertraglich kündigen

5. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
25333
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)
Fitnessstudio Vertrag außervertraglich kündigen

Hallo,

haben folgendes Problem, wir haben uns vor einem Jahr in einem Fitnessstudio angemeldet und einen Vertrag über 1 Jahr abgeschlossen der am 15.01.2009 abläuft.
Die Termingerechte Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor Vertragsende.
Dieser Termin war genau gestern !!!
Beim heutigen erscheinen im Fitnessstudio wo wir die kündigung schriftlich abgeben wollten wurde uns mitgeteilt das wir nicht mehr termingerecht sind und somit der Vertrag sich automatisch um 1 Jahr verlängert hat !

Nun meine Frage, welche Möglichkeiten gibt es auszutreten, ein ärztliches Attest ist ausgeschlossen da im Vertrag dadurch nur eine Stilllegung möglich wäre, um welche der Vertrag sich aber hintenraus verlängern würde, d.h wir zahlen am Ende dasselbe.

Könnte man sagen das man gestern verhindert war wenn man ein ärztliches Attest auftreibt für gestern??? und somit die Kündigungen nicht abgeben könnte?

Eine weitere Möglichkeit wäre ja durch einen Umzug, nachdem eine Wohnung auf unseren Namen läuft die weiter als 25 km entfernt ist wäre das weniegr das Problem, nur wie ist es mit dem Einwohnermeldeamt???könnte man sich da mal so eben für kurze zeit umtragen lassen oder reicht es das die Wohnung auf uns läuft???

Wie können wir da raukommen, freue mich über jede Hilfe, Mfg

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Also, da habt ihr schlechte Karten.
So wie ich das jetzt verstanden habe, lief die Frist gestern ab und das war auch genau und eindeutig in den Vertrags-AGBs festgelegt.
Ihr hättet eben die Kündigung mindestens einen Tag früher abgeben und die Frist einhalten müssen.

Rechtlich gesehen würde ich sagen, dass ihr da keine Handhabe mehr habt. Ihr könnt nur versuchen, beim Studio auf Kulanz und eine Ausnahme zu hoffen.

Und zu der Sache mit dem Einwohnermeldeamt: Betrug und vortäuschung falscher Tatsachen ist in Deutschland strafbar.

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Könnte man sagen das man gestern verhindert war wenn man ein ärztliches Attest auftreibt für gestern

Bei vertraglichen Fristen gibt es keine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand", diese gibt es nur - dort, wo explizit zugelassen - bei gesetzlichen Fristen.

Das Risiko hat man nun mal, wenn man bis Ultimo wartet.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Betrug und vortäuschung falscher Tatsachen ist in Deutschland strafbar.


Was den Betrug angeht, mag dies stimmen; eine 'Vortäuschung falscher Tatsachen' ist kein Straftatbestand.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nur mal so am Rande:

Die Klausel, daß eine längere Krankheitspause an die Lauzeit angehängt wird, ist meines Wissens nach nicht gültig, eine von einem Arzt attestierte, länger andauernde Krankheit, die einen Studiobesuch nicht ermöglicht, bzw. ein "Sportverbot" berechtigt zur ausserordentlichen Kündigung.

Alternativ könntet Ihr dem Studio anbieten, gegen eine Abstandszahlung den vertrag aufzulösen.

Gruß
Immie

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
25333
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

erstmal vielen dank für die Antworten, haben mich schon ein Stück weiter gebracht !! DANKE !!!

Zum letzten Beitrag von Michael32 :

Wie kann ich den rausfinden ob diese Klausel gültig ist, also ein Attest zu holen wäre für mich kein Problem, nur wenn es dann letztenendlich nix bringt ist das ja auch sinnlos...der genaue Wortlaut des Vertrages ist:

Bei vorübergehender Sportuntauglichkeit entbinden kurze Erkrankungen nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag.Bei Krankheiten ab einem Monat Dauer kann der Vertrag stillgelegt werden. Vorraussetzung hierfür ist die Mitteilung der Dauer der Erkrankung (Attest) zu Beginn der Erkrankung. Die Pflicht zur Bezahlung der Beiträge ruht für diesen Zeitraum. Es können nur komplette Kalendar-Monate stillgelegt werden. Rückwirkende Stillegungen sind nicht möglich. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die Stilllegungszeit.
Bei zwingenden Ausfallzeiten während der Mitgliedschaft (Schwangerschaft,Wehrdienst,Wehrersatzdienst) wird nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine trainingspause bis zu maximal 6 Monaten gewährt. Die gewährte Trainingspause verlängert die Vertragslaufzeit entsprechend. Das recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Mitglied hat die Möglichkeit die Nutzungsvereinbarung bei Umzug (Entfernung zum Club ab 15km) gegen Nachweis mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich zu kündigen.

Ist das den alles gültig???also das mit der Verlängerugzeit des Vertrages bei Stilllegung???

Wär sehr dankbar über weiter Hilfe, Mfg

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Das sieht rechtlich einwandfrei aus. Ist absolut wasserdicht.
Das Attest würde jetzt nichts mehr nützen. Das hättet ihr vor dem Stichtag beibringen müssen. "Rückwirkende Stillegungen sind nicht möglich" steht ja im Vertrag.

Ihr hättet eben nicht erst am letzten Tag die Kündigung einreichen müssen. Einen Monat vor dem Stichtag wäre ja auch ok gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
25333
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja aber ich habe ja nicht vor den Vertrag stillzulegen, da sich diese Zeit ja SO ODER SO an den Vertrag drangehängt hätte, ich hatte ja eig vor durch ein ärztliches Attest, das besagt das ich kein Fitness machen darf, also ZEITLICH UNBESCHRÄNKT aus dem ganzen rauszukommen...

also gibts keine Möglichkeit für mich bzw uns???

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Mitglieder eines Sportstudios, die auf ärztlichen Rat nicht weiter trainieren sollen, dürfen fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 32 C 3558/96 -19) im Fall einer Kundin entschieden, die nach zwei Jahren im Fitnessstudio Gesundheitsprobleme bekommen und den Vertrag gekündigt hatte. Das Studio verlangte aber noch die ausstehende Beiträge und verwies auf die Vertragsklausel, dass "Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches" ein Mitglied nicht von seiner Zahlungspflicht entbinde. Diese Klausel ist unwirksam, da sie die Kunden unangemessen benachteiligt, so die Richter.


@ sveny

Es gibt viele vertragliche Regelungen, die einer gerichtliche n Prüfung nicht stand halten.........

Nur weil es schön geschrieben ist, ist es längst noch nicht -wasserdicht-....


Hier noch ein Urteil dazu:
http://www.ra-kotz.de/fitness5.htm


Gruß
Michael



-- Editiert von Michael32 am 08.12.2008 21:52

1x Hilfreiche Antwort

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