Hallo zusammen..
ich habe eine Frage.
Ich habe im Januar 2011 einen Vertrag bei Fitness First abgeschlossen (12 Monate). Nun bin ich schwanger, möchte nicht mehr trainieren und habe gestern meine Kündigung eingereicht (pausieren möchte ich auch nicht).
Heute rief mich das Studio an und erklärte mir, ich kann erst mit Ablauf des Vertrages kündigen, also im Januar 2012. Ich habe mich dann auf ein am 16.2. vom Amtsgericht München erlassenes Urteil (Aktenzeichen: 251 C 26718/09
) berufen. In dem heißt es, dass Frauen ihren Fitnessstudio-Vertrag wegen einer Schwangerschaft vorzeitig kündigen dürfen. Daraufhin entgegnete sie, dass für FitnessFirst nur Urteile aus Frankfurt gelten.
Das kann doch nicht sein, oder?
Wäre dankbar, über eine paar Meinungen, gerne auch mit Rechtsgrundlage.
Danke,
Sarah
Fitnessstudio-Vertrag bei Schwangerschaft kündbar
17. März 2011
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Frage vom 17. März 2011 | 14:18
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Fitnessstudio-Vertrag bei Schwangerschaft kündbar
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 17. März 2011 | 23:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120296 Beiträge, 39867x hilfreich)
Urteile gelten grundsätzlich nur zwischen den Streitparteien.
Deshalb kann man sich zwar auf ein Urteil berufen, es ist jedoch die freie Entscheidung des Vertragspartners dies anzuerkennen.
Was genau steht denn im Vertrag zum Thema Kündigung?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 28. März 2011 | 10:32
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 2x hilfreich)
Erstaunlicherweise hat das ganze einen positiven Lauf genommen.
FF hat mich aufgrund meines Eintrags hier kontaktiert und meine Kündigung aus "Kulanz" akzeptiert.
Das nenn ich mal Kundenfreundlichkeit.
Und jetzt?
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