Schönen guten Abend liebe Community!
Ich habe folgendes Problem bei dem ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
ich habe einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen. Dabei habe ich auf dem Vertrag, schriftlich, die einmonatige Kündigungsoption angekreuzt. Das Personal hat aber einen Fehler gemacht und hat mir statt den einmonatigen, den 24-monatigen Beitrag in den Vertrag eingetragen und anschließend ebenso monatlich vom Konto abgezogen. Nun möchte ich nach einem Jahr den Vertrag kündigen. Jetzt heißt es vom Studio, dass ich eben den 2-Jahresvertrag habe und es die von mir unterschriebene Variante gar nicht gibt. Aber nichtsdestotrotz ist ja nichts anderes von mir unterschrieben worden und damit letztendlich auch gültig, oder?
Vielen Dank bereits für eure Hilfe!
Beste Grüße
Björn
Fitnessstudio-Vertrag falsch: aber anders!
15.6.2021
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Frage vom 15.6.2021 | 19:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio-Vertrag falsch: aber anders!
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#1
Antwort vom 15.6.2021 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (99884 Beiträge, 36982x hilfreich)
Zitatund es die von mir unterschriebene Variante gar nicht gibt. :
Wenn es sie nicht gäbe, hätte man sie ja gar nicht unterschreiben können ...
ZitatDabei habe ich auf dem Vertrag, schriftlich, die einmonatige Kündigungsoption angekreuzt. Das Personal hat aber einen Fehler gemacht und hat mir statt den einmonatigen, den 24-monatigen Beitrag in den Vertrag eingetragen und anschließend ebenso monatlich vom Konto abgezogen. :
Und davon hat man eine Kopie bzw. ein Original?
ZitatNun möchte ich nach einem Jahr den Vertrag kündigen. :
Möchten oder hat man schon?
#2
Antwort vom 15.6.2021 | 23:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn es sie nicht gäbe, hätte man sie ja gar nicht unterschreiben können ... :
Nun, die Kombination aus dem niedrigeren Beitrag und der Flexibilität jeden Monat zu kündigen gibt es tatsächlich eigentlich nicht. Nur eins von beiden. Die Dame hat fälschlicherweise mir den Preis vom 2-Jahresvertrag drauf geschrieben. Ich hatte aber wie gesagt das Monatsmodell angekreuzt. Der Vertrag ist beidseitig unterschrieben.
ZitatUnd davon hat man eine Kopie bzw. ein Original? :
Ich hab den Durchdruck und im Fitnessstudio liegt das Original.
ZitatMöchten oder hat man schon? :
Ich habe dem Fitnessstudio geschrieben, dass ich kündigen möchte. Darauf kam der Hinweis auf meinen angeblichen 2-Jahresvertrag als Antwort.
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#3
Antwort vom 16.6.2021 | 00:00
Von
Status: Unbeschreiblich (99884 Beiträge, 36982x hilfreich)
ZitatNun, die Kombination aus dem niedrigeren Beitrag und der Flexibilität jeden Monat zu kündigen gibt es tatsächlich eigentlich nicht. :
Klar, den fehlerhaften Betrag wird man korrigieren und nachzahlen müssen.
ZitatIch habe dem Fitnessstudio geschrieben, dass ich kündigen möchte. :
Dann würde ich mal die Kündigung schreiben und zwar gerichtsfest also mit Zustellnachweis.
#4
Antwort vom 16.6.2021 | 09:09
Von
Status: Master (4639 Beiträge, 1863x hilfreich)
Es gilt das, was schriftlich vereinbart wurde.
Ich würde nunmehr in Schriftform und nachweisbar kündigen (zum jeweiligen Monatsende) und danach die Zahlungen einstellen (bzw. SEPA-Lastschriften zurückbuchen).
Zitat:Klar, den fehlerhaften Betrag wird man korrigieren und nachzahlen müssen.
Dafür existiert keine Rechtsgrundlage.
#5
Antwort vom 16.6.2021 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (99884 Beiträge, 36982x hilfreich)
ZitatDafür existiert keine Rechtsgrundlage. :
Doch, sogar 2: § 133 BGB und § 242 BGB
#6
Antwort vom 16.6.2021 | 21:19
Von
Status: Master (4639 Beiträge, 1863x hilfreich)
Zitat:Doch, sogar 2: § 133 BGB und § 242 BGB
Quatsch! Der Kunde hat gutgläubig den Vertrag damals zu den aufgeschriebenen Konditionen abgeschlossen.
Deine beiden Notparagraphen ziehen hier nicht.
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