Hallo, habe leider das Problem dass ich die nächsten 3 Jahre keine Zeit mehr für das Training haben werde und deshalb wollte ich meinen Vertrag kündigen.
Leider habe ich die Kündigung nicht rechtzeitig eingereicht und deshalb muss ich laut der Chefin noch für die nächsten 12 Monate bezahlen.
Da mir die 12 Monate äußerst viel vorkamen, suchte ich den Vertrag raus und war einfach schockiert was ich überhaupt unterschrieben hatte.
Mal vorne hin weg, die Mitgliedsgebühren habe ich immer jährlich gezahlt.
Nun zu dem Vertrag.
Punkt 1:
Wie man ganz gut im angehängten Bild erkennen kann, sollte sich normal mein Vertrag nur um 6 Monate verlängern und nicht um 12 Monate, wie von der Chefin verlangt.
Punkt 2:
Als ich mir den Satz mit den Gebühren gut durchgelesen habe, merkte ich plötzlich das laut dem Vertrag die monatlichen Nutzungsgebühren mit 330€ angegeben sind. Eigentlich müssten die 330€ auf das komplette Jahr bezogen sein, was im Vertrag jedoch nicht erwähnt wurde.
Meine Fragen:
1. Darf die Chefin mir den Vertrag um 12 Monate verlängern wenn im Vertrag nur eine Verlängerung von 6 Monaten vorgesehen ist? Ich könnte mir vorstellen dass die Chefin mir sagen würde, "du hast ja immer jährlich gezahlt und deshalb musst du diesmal wieder für das ganze Jahr zahlen". Ist Sie in dieser Situation im Rechten?
2. Da das monatliche Nutzungsentgelt falsch angegeben ist, ist dieser Vertrag eigentlich nichtig?
Denn 330€ im Monat für ein Fitnessvertrag wo normalerweise nur 28€ / Monat kostet ist doch ein bisschen Übertrieben oder nicht?
Hoffe sehr dass ihr mir Helfen könnt
-- Editier von peter_nick789 am 08.05.2015 16:59
-- Editier von peter_nick789 am 08.05.2015 16:59
Fitnessstudio Vertrag kündigen
8. Mai 2015
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2015 | 16:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Vertrag kündigen
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#1
Antwort vom 9. Mai 2015 | 11:39
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8057x hilfreich)
1. Der Vertrag gilt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Die mögliche Begründung der Chefin ist keine. Es ist völlig egal, wie Sie gezahlt haben.
2. Durch "konkludentes" Handeln waren Sie sich ja die letzten Jahre über die Gültigkeit des Vertrags einig. Der ist nicht nichtig.
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