Fitnessstudio Vertrag trotz Verlängerung auflösen?

16. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
invander80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio Vertrag trotz Verlängerung auflösen?

einen wunderschönen wünsche ich,

es geht um folgendes:
ich bin seit dem 1.01.2009 in einem fitnessstudio angemeldet,
der vertrag beläuft sich auf 3 Jahre. dh. am 1.1.2012 wäre er vorbei.
das problem ist, mein vertrag wurde aufgrund dessen "eingefroren" (für 9 monate), weil ich GWDL bei der Bundeswehr geleistet habe. sprich der vertrag wurde jetzt bis zum 01.09.2012 verlängert.

meine frage ist, ob ich, trotz der verlängerung, den vertrag auflösen kann. denn ich habe nix unterschrieben, dass der vertrag eingefroren werden soll oder dergleichen.

über eine antwort würde ich mich sehr freuen



-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Also, ich gehe mal davon aus, du zahlst deine Mitgliedbeiträge monatlich, oder wöchentlich, oder so (also, du hast nicht den ganzen Bertag im Voraus bezahlt)

Was soll eine vorzeitige Auflösung mit deiner Begründung also bringen.

Sagst du, du wolltest das einfrieren des Vertrags niemals, so wird das Fitnessstudio mit Sicherheit liebend gerne die Einfrierung rückgängig machen. Wird dann aber verständlicherweise auch die Mitgliedsbeiträge für die 9 Monate nachfordern.

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
invander80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ich beziehe seit november leistungen (ALG II), ich habe begründungen genug. nur würde ich gerne wissen ob man das machen kann, ob es irgendwo gesetzlich geregelt ist.

und wieso sollten die von mir die 9monate nachfordern? geht doch darum dass ich nicht weiter zahlen möchte, wenn es einen weg gibt daraus zu kommen.

die frage ist, ob ich da rauskommen kann, weil ich das einfrieren nicht unterschrieben habe.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

ALG II zu beziehen ist keine Begründung einen Vertrag nicht zu erfüllen! Was du möchtest ist irrelevant. Du hast dich per Vertrag zur Zahlung verpflichtet!

Das das Fitnesstudio dir die 9 Monate hintendranhängt war doch ein netter zug von denen. Dies ist doch bestimmt ebenfalls von dir ausgegangen...

Was sagt denn der Vertrag zum Thema Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist?

-----------------
"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
invander80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

meine frage ist noch immer, ob es eine möglichkeit gibt, die 9 monate zu umgehen, weil ich nix unterschrieben habe.

weil so gesehen könnten die mir dann ja auch 2jahre dran hängen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Du verstehst es nicht, oder? Wenn du argumentierst, dass du der "Einfrierung" nicht zugestimmt hast ("Ich hab nichts unterschrieben"), dann könnte es zwar sein, dass du jetzt aus dem Vertrag raus kommst. Dann müsstest du aber die 9 Monate nachzahlen.

Ob es bei deinem Vertrag eine Möglichkeit gibt aus irgendeinem Grund "AlgII, etc..." auszusteigen kann niemand sagen, der den Vertrag nicht gelesen hat. Irgendeine gesetzliche Bestimmung zu dem Thema gibt es auf jeden Fall nicht!

-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
invander80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

doch ich verstehs schon, aber ich habe einen 3jahres vertrag unterschrieben (vom 01.01.09-01.01.12), die "einfrierung" hat ohne unterschrift stattgefunden, neun monate wurden draufgepackt, quasi "ohne zusätzlichen vertrag".
verstehst was ich meine?
wieso sollte ich, selbst wenn ich mich lösen wollte, noch was drauf zahlen, obwohl ich nix unterschrieben habe?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
invander80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

und sowas in der art steht nicht im vertrag, nur der zeitraum von wann, bis wann

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort




#11
 Von 
invander80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ohmann, DIE EINFRIER GESCHICHTE war im zeitraum vom vertrag.
d.h. 01.09-01.12, zack boom.
ob ich neun monate bezahlt habe oder nicht, spielt das irgendeine rolle? ich glaube nicht, weil ich nix unterschrieben habe.

um es mal in andere worte zu fassen, da sie nix schriftlich haben, war ich theoretisch doch nicht in der einfrierzeit, oder sehe ich das falsch? wenn ja dann habe ich meine antwort.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort



#14
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

@Torwart:

Ich glaube mit den "Fehlern der Vorredner" war gemeint, dass wir tatsächlich versucht haben das Problem logisch anzugehen ;)

Und deinen restlichen Ausführungen kann ich mich voll und ganz anschließen :-D




-----------------
" Dieser Beitrag ist nur meine persönliche Meinung. Es handelt sich um keine Rechtsberatung!"

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

*lach*
Lustiges Thema.
Granateinschlag *ichschmeissmichweg*

Gut aber ich glaube ich weiss was er meint.

Also Fakt ist wie es meine Vorredner schon so paar mal sagten das du bei einer Erklärung an das Studio über eine Nichtigkeit des Vertragsstillstandes die 9 Monate Nachzahlen musst.

Mir kommt die Frage in den Kopf, wer hat denn das Einfrieren des Vertrages veranlasst. Die Bundeswehr schreibt das Studio jedenfalls nicht an.

Zudem kommst du bei deinem Wunsch voll in den Nachteil.

Wenn du jetzt dort hingehst und sagtst ich wollte das so nie.
Hätte deine Mitgliedschaft zum Jahresanfang geändet.

Fakt 1: 9 Monate nachzahlen
Fakt 2: Der Vertrag verlängert sich somit um die im Vertrag bestimmte Vertragsverlängerung.

Da du es wahrscheinlich versäumt haben wirst den Vertrag zu kündigen.

Somit hast du im momentanen Status wie ein Vorredner sagte die Möglichkeit eine Einigung mit dem Betreiber über eine Vorzeitige beendigung zu treffen (Streitwert 9 Monate)

Oder du Kündigst regulär zum Stichtag. Wahrscheinlich noch so paar Monate Vertragslaufzeit.


Mache ja nicht den Fehler und behauptest es gab nie den Wunsch den Vertrag einzufreiren.

Der Betreiber des Studios würde sich jedenfalls freuen.
Da er dann somit eine Vertragsverlängerung hat und du dir wieder ein paar Jahre an den Hals gebunden hast.

Wie gesagt, ich denke nicht das du den Vertrag zum 31.12.2011 gekündigt hast.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
invander80
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:


quote:weil ich GWDL bei der Bundeswehr geleistet habe


Wie leisten man eigentlich einen Leistenden?
Regelmäßig werden nur Dienste geleistet.


bist ja ein ganz gerissener fuchs, daher deine 2,500 beiträge

quote:ob ich neun monate bezahlt habe oder nicht, spielt das irgendeine rolle? ich glaube nicht

quote:

Nein, natürlich nicht.
Wieso sollte es auch eine Rolle spielen, ob man für in Anspruch genommene Leistungen bezahlt oder nicht.


2,500 beitrgäge und nicht mal richtig lesen können? Vertrag eingefroren = nix in anspruch genommen, nur die geleisteten Leistungen :)



quote:
Desweiteren bin ich erleichter, dass du nun keinen Dienst mehr an der Waffe leistest.


das ist doch rufmord :D

--

so spaß bei seite, da mir von den ganz hellen köpfen hier keiner helfen konnte, war ich bei der verbraucherzentrale und habe mit nem anwalt gesprochen, für 15€ -> 15min gesprächsdauer.
bin zum fitnessstudio und "zack boom", bin aus dem vertrag.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

da hast du aber glück gehabt.

war kulanz das sie dich da rausgelassen haben.
verbraucherzentrale hin oder her, das studio hätte dich nicht rauslassen müssen wenn sie nicht gewollt hätten.

sei also froh.

dir wurde hier nur die rechtslage aufgezeigt.
an der können wir nichts ändern, also warum sollte man dir was anderes erzählen.

die von der verbraucherzentrale werden dir das selbe gesagt haben.

es sei denn du hast informationen verschwiegen.

-- Editiert Monopolist am 21.01.2012 00:54

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.922 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen