Hallo Ihr lieben,
Wie siehts eigentlich in einen solchen Fallbeispiel aus:
Es wird ein Fitnessstudiovertrag in 11 2004 abgeschlossen, Laufzeit 24 Monate
Dann wird dieser Vertrag organisatorisch umgestellt, in 06 2005, Laufzeit ebenfalls 24 Monate. Kündigungsfrist hier: 6 Monate, sonst verlängert sich der Vertrag um 12 Monate. Bei Vertragsauflösung wäre eine Vertragsgebühr i.H.v. 39 EUR fällig.
1) Wie hoch wäre diese Kündigungsgebühr/Bearbeitungsgebühr gesetz des Falles, das man zum ende der Laufzeit (hier zB ende 05 2007) kündigt? Meines erachtens doch wohl 29 EUR, oder?
3) So eine Bearbeitungsgebühr bei Kündigungen kann doch nicht rechtens sein?
4) Wie sieht das mit der Kündigungsfrist aus, ist doch eigentlich nen unding. Sind 6 Monate für solch einen Vertrag überhaupt möglich?
5) Darf sich der dann Vertrag automatisch um 12 Monate verlängern?
Also wäre spitze wenn mir einer helfen könnte.
Lieben Gruß!!
Fitnessstudio-Vertrag und Kündigungsfristen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
--- editiert vom Admin
upps, kann nicht zählen... 2 gibts nicht. sorry.
Also sehe ich das richtig? Da die Angaben zu Kündigungsfrist unwirksam sind ist der gesamte Vertrag hinsichtlich der Laufzeit unwirksam. Demnach kann man nach der ges. Kündigungsfrist kündigen?
Ach ja, erstmal vielen Dank für die fixe Antwort
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--- editiert vom Admin
Ich habe mir gerade mal den § 309 Nr. 9 b BGB
angeschaut:
"... ist eine AGB unwirksamm....
9 bei einem Vertragsverhältnis, das ... die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein jahr;"
Das ist ja der Wortlaut des 309 Nr. 9b BGB.
Ich bin zwar im Steuerrecht etwas fit, aber hier ralle ich das nicht. Kann mir den einer übersetzen?
Ist da die 309 Nr. 9c BGB nicht sinniger? Da heißt es unter c) "...zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer."
Mensch, da ist ja der Verlustausgleichs§§ im EStG besser beschrieben
Und diese Bearbeitungsgebühr verstößt dann wohl gegen gute Sitten?
Was mich allgemein stört, ist die tatsache, dass in so einem Fall das Fitnesstudio alle Mitglieder vera***cht. Mein Gedankengang ist gerade: Ist das wohl ein Fall für die Verbraucherzentrale? Naja, ist wohl zu weit hergeholt.
greets
--- editiert vom Admin
Könnte man ja im Falle einer nicht akzeptierten Kündigung mal "anmerken".
Sehr geil das ich auch was herausbekommen habe
Du hast mir wirklich sehr geholfen.
gönn dir nen bier auf meine Rechnung
Gruß
--- editiert vom Admin
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