Fitnessstudio-Vertrag und Kündigungsfristen

3. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
djjsb
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Fitnessstudio-Vertrag und Kündigungsfristen

Hallo Ihr lieben,



Wie siehts eigentlich in einen solchen Fallbeispiel aus:

Es wird ein Fitnessstudiovertrag in 11 2004 abgeschlossen, Laufzeit 24 Monate

Dann wird dieser Vertrag organisatorisch umgestellt, in 06 2005, Laufzeit ebenfalls 24 Monate. Kündigungsfrist hier: 6 Monate, sonst verlängert sich der Vertrag um 12 Monate. Bei Vertragsauflösung wäre eine Vertragsgebühr i.H.v. 39 EUR fällig.

1) Wie hoch wäre diese Kündigungsgebühr/Bearbeitungsgebühr gesetz des Falles, das man zum ende der Laufzeit (hier zB ende 05 2007) kündigt? Meines erachtens doch wohl 29 EUR, oder?

3) So eine Bearbeitungsgebühr bei Kündigungen kann doch nicht rechtens sein?

4) Wie sieht das mit der Kündigungsfrist aus, ist doch eigentlich nen unding. Sind 6 Monate für solch einen Vertrag überhaupt möglich?

5) Darf sich der dann Vertrag automatisch um 12 Monate verlängern?


Also wäre spitze wenn mir einer helfen könnte.

Lieben Gruß!!



Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
djjsb
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

upps, kann nicht zählen... 2 gibts nicht. sorry.

Also sehe ich das richtig? Da die Angaben zu Kündigungsfrist unwirksam sind ist der gesamte Vertrag hinsichtlich der Laufzeit unwirksam. Demnach kann man nach der ges. Kündigungsfrist kündigen?

Ach ja, erstmal vielen Dank für die fixe Antwort :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
djjsb
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe mir gerade mal den § 309 Nr. 9 b BGB angeschaut:

"... ist eine AGB unwirksamm....

9 bei einem Vertragsverhältnis, das ... die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,

b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein jahr;"

Das ist ja der Wortlaut des 309 Nr. 9b BGB.

Ich bin zwar im Steuerrecht etwas fit, aber hier ralle ich das nicht. Kann mir den einer übersetzen?

Ist da die 309 Nr. 9c BGB nicht sinniger? Da heißt es unter c) "...zu Lasten des anderen Vertragsteils eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer."

Mensch, da ist ja der Verlustausgleichs§§ im EStG besser beschrieben ;)

Und diese Bearbeitungsgebühr verstößt dann wohl gegen gute Sitten?



Was mich allgemein stört, ist die tatsache, dass in so einem Fall das Fitnesstudio alle Mitglieder vera***cht. Mein Gedankengang ist gerade: Ist das wohl ein Fall für die Verbraucherzentrale? Naja, ist wohl zu weit hergeholt.

greets ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
djjsb
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Könnte man ja im Falle einer nicht akzeptierten Kündigung mal "anmerken".

Sehr geil das ich auch was herausbekommen habe :)

Du hast mir wirklich sehr geholfen.

gönn dir nen bier auf meine Rechnung :)

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1043
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 171x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen