Fitnessstudio-Vertragsverlängerung während Corona-Stilllegung

14. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Markus 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio-Vertragsverlängerung während Corona-Stilllegung

Guten Tag,

ich habe bei seit dem 01.08.2019 einen Mitgliedsvertrag bei Cleverfit. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und die ursprüngliche Vertragslaufzeit waren 12 Monate.

Da im Vertrag steht, dass eine Kündigung schriftlich per Post oder direkt im Studio einzureichen ist, habe ich nun die Zeit bis zur Wiedereröffnung abgewartet, um meine Kündigung direkt vor Ort zu beantragen, da ich auch gehört habe, dass derart Verträge durch Corona ausgesetzt seien.

Trotzdem wurde mir während „Corona" Geld abgebucht und der Vertrag verlängert.
Als ich am Tag der Wiedereröffnung vor Ort gekündigt habe, wurde mir mitgeteilt, dass sich mein Vertrag nun bereits um ein Jahr verlängert habe und danach erst die „Corona-Zeit" kostenfrei zur Vertragslaufzeit addiert würde.

Kann ich dagegen vorgehen?
Müsste nicht erst die „Corona-Zeit" addiert werden, bevor sich der Vertrag automatisch verlängert?
Gibt es eine Möglichkeit durch die Veränderten Umstände (z.B. keine Nutzbarkeit von Umkleiden, usw.) eine Außerordentliche Kündigung zu bewirken?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Da im Vertrag steht, dass eine Kündigung schriftlich per Post oder direkt im Studio einzureichen ist, habe ich nun die Zeit bis zur Wiedereröffnung abgewartet,

Das war nicht geschickt. Die Kündigung hätte bis zum 30.04.20 beim Studio sein müssen - entweder per Post, oder persönlich in den Briefkasten des Studios geworfen.

Zitat:
Müsste nicht erst die „Corona-Zeit" addiert werden, bevor sich der Vertrag automatisch verlängert?

Nein.

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit durch die Veränderten Umstände (z.B. keine Nutzbarkeit von Umkleiden, usw.) eine Außerordentliche Kündigung zu bewirken?

Wenn die Hauptleistung (= Trainingsbetrieb) erbracht wird, eher nicht.

Ich würde mich darauf konzentrieren, dass man die kostenlosen Monate jetzt bekommt oder zumindest vor dem 30.07.21.
Gegen die Verlängerung bis zum 30.07.21 selbst weden Sie sich nicht erfolgreich wehren können.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Markus 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Würde die Tatsache, dass ich sie bereits während "Corona" Informiert habe, dass ich Kündigen möchte, jedoch nicht kann, da meine Mitgliedsnummer nicht auf dem Vertrag vermerkt ist, etwas ändern?
Diese Anfrage war am 07.05.20.
Als Antwort erhielt ich am 01.06.20 lediglich ein schreiben, dass mir März und April kostenfrei an meine Laufzeit angehangen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Zitat:
Würde die Tatsache, dass ich sie bereits während "Corona" Informiert habe, dass ich Kündigen möchte, jedoch nicht kann, da meine Mitgliedsnummer nicht auf dem Vertrag vermerkt ist, etwas ändern?

Nein.

Zitat:
Diese Anfrage war am 07.05.20.

Das wäre ja auch schon zu spät gewesen.

Sie haben einfach den richtigen Kündigungszeitpunkt "verschlafen". Das ändert sich auch durch Corona nicht, so ärgerlich das auch ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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