Hallo zusammen!
Unser Fitnessstudio hat aufgrund von Corona geänderte Öffnungszeiten.
Früher:
Mo - Fr 06 - 00 Uhr
Sa / So 08 - 22 Uhr
Jetzt:
Mo - Fr 06 - 22 Uhr
Sa / So 06 - 20 Uhr
Am Wochenende bin ich immer um ca 21 Uhr ins Studio. Das geht nicht mehr, weshalb ich am WE nicht mehr ins Studio kann.
Ergeben sich hier für mich Ansprüche oder Kostenerstattungen? Muss ich trotzdem den vollen Beitrag zahlen?
Danke!
-- Editiert von Afg001 am 28.04.2022 23:56
Fitnessstudio ändert Öffnungszeiten wegen Corona
28. April 2022
Thema abonnieren
Frage vom 28. April 2022 | 23:54
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 11x hilfreich)
Fitnessstudio ändert Öffnungszeiten wegen Corona
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#1
Antwort vom 29. April 2022 | 00:09
Von
Status: Unbeschreiblich (119603 Beiträge, 39748x hilfreich)
Zitataufgrund von Corona :
Manchmal bekomme ich doch etwas Mitleid mit Corona - für was das nicht alles herhalten müssen.
ZitatUnser Fitnessstudio hat aufgrund von Corona geänderte Öffnungszeiten. :
Öffnungszeiten ändern sich naturgemäß.
Insofern wäre es wichtig, in wie weit die alten Öffnungszeiten überhaupt vertraglich vereinbart wurden und ob eine Verbindlichkeit zugesichert wurde.
ZitatDas geht nicht mehr, weshalb ich am WE nicht mehr ins Studio kann. :
Da wäre dann doch mal interessant, warum man nicht eine der 28 möglichen Stunden nutzt.
#2
Antwort vom 29. April 2022 | 01:38
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 11x hilfreich)
Ich arbeite im Schichtdienst von 06 - 18 Uhr, muss dann zurückfahren, essen etc.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 29. April 2022 | 09:05
Von
Status: Schlichter (7140 Beiträge, 1495x hilfreich)
ZitatErgeben sich hier für mich Ansprüche oder Kostenerstattungen? Muss ich trotzdem den vollen Beitrag zahlen? :
Ja - es sei denn Du hast in deinem Vertrag die Öffnungszeiten als Vertragsbestandteil enthalten
#5
Antwort vom 29. April 2022 | 12:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119603 Beiträge, 39748x hilfreich)
ZitatWie das? :
Gesetzgeber sagt. Höchstarbeitszeit 8h je Tag?
Feuerwehr, Polizei, Krankenhaus, ...
#6
Antwort vom 29. April 2022 | 12:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119603 Beiträge, 39748x hilfreich)
ZitatWie das? :
Gesetzgeber sagt. Höchstarbeitszeit 8h je Tag?
Feuerwehr, Polizei, Krankenhaus, ...
1
#7
Antwort vom 29. April 2022 | 15:49
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Geänderte Öffnungzeiten können u. U. Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, zumindest sieht das Stifutung Warentest so:
Zitat:Mein Studio hat die Öffnungszeiten geändert beziehungsweise reduziert. Kann ich kündigen?
Ändert Ihr Fitnessstudio die Öffnungszeiten, können Sie nicht sofort kündigen. Fordern Sie Ihr Studio zunächst schriftlich per Einschreiben mit Rückschein auf, die alten Öffnungszeiten wieder einzurichten. Dafür setzen Sie eine Frist. Bleibt es bei den geänderten Öffnungszeiten, dürfen Sie nach Ablauf der Frist außerordentlich kündigen. Zahlen Sie Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift, widerrufen Sie die dem Studio erteilte Einzugsermächtigung.
(Quelle: https://www.test.de/FAQ-Fitnessstudio-Wann-Sie-vorzeitig-aus-dem-Vertrag-kommen-5049640-0/#question-9)
Der Vertrag mit dem Fitnessclub ist ein zweiseitiger Vertrag, der nicht von einer Seite einseitig ohne Zustimmung der anderen abgeändert werden darf. Deshalb ist wichtig zu wissen, ob und was zu den Öffnungezeiten im Vertrag vereinbart ist.
Wenn Zeiten sich ändernm kann es passieren, dass man das Studio überhaupt nicht mehr besuchen kann. Eine außerordentliche Kündigung ist daher möglich und muss vom Fitnessstudio akzeptiert werden.
#8
Antwort vom 30. April 2022 | 10:01
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 11x hilfreich)
@Hehe
Danke, ich prüfe das.
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