Fitnessstudio ändert Öffnungszeiten wegen Corona

28. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Fitnessstudio ändert Öffnungszeiten wegen Corona

Hallo zusammen!
Unser Fitnessstudio hat aufgrund von Corona geänderte Öffnungszeiten.

Früher:
Mo - Fr 06 - 00 Uhr
Sa / So 08 - 22 Uhr

Jetzt:
Mo - Fr 06 - 22 Uhr
Sa / So 06 - 20 Uhr

Am Wochenende bin ich immer um ca 21 Uhr ins Studio. Das geht nicht mehr, weshalb ich am WE nicht mehr ins Studio kann.

Ergeben sich hier für mich Ansprüche oder Kostenerstattungen? Muss ich trotzdem den vollen Beitrag zahlen?
Danke!

-- Editiert von Afg001 am 28.04.2022 23:56

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119603 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
aufgrund von Corona

Manchmal bekomme ich doch etwas Mitleid mit Corona - für was das nicht alles herhalten müssen.



Zitat (von Afg001):
Unser Fitnessstudio hat aufgrund von Corona geänderte Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten ändern sich naturgemäß.
Insofern wäre es wichtig, in wie weit die alten Öffnungszeiten überhaupt vertraglich vereinbart wurden und ob eine Verbindlichkeit zugesichert wurde.



Zitat (von Afg001):
Das geht nicht mehr, weshalb ich am WE nicht mehr ins Studio kann.

Da wäre dann doch mal interessant, warum man nicht eine der 28 möglichen Stunden nutzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich arbeite im Schichtdienst von 06 - 18 Uhr, muss dann zurückfahren, essen etc.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Ergeben sich hier für mich Ansprüche oder Kostenerstattungen? Muss ich trotzdem den vollen Beitrag zahlen?


Ja - es sei denn Du hast in deinem Vertrag die Öffnungszeiten als Vertragsbestandteil enthalten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119603 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wie das?
Gesetzgeber sagt. Höchstarbeitszeit 8h je Tag?

Feuerwehr, Polizei, Krankenhaus, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119603 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wie das?
Gesetzgeber sagt. Höchstarbeitszeit 8h je Tag?

Feuerwehr, Polizei, Krankenhaus, ...


1

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Geänderte Öffnungzeiten können u. U. Grund für eine außerordentliche Kündigung sein, zumindest sieht das Stifutung Warentest so:



Zitat:
Mein Studio hat die Öffnungs­zeiten geändert beziehungs­weise reduziert. Kann ich kündigen?

Ändert Ihr Fitness­studio die Öffnungs­zeiten, können Sie nicht sofort kündigen. Fordern Sie Ihr Studio zunächst schriftlich per Einschreiben mit Rück­schein auf, die alten Öffnungs­zeiten wieder einzurichten. Dafür setzen Sie eine Frist. Bleibt es bei den geänderten Öffnungs­zeiten, dürfen Sie nach Ablauf der Frist außer­ordentlich kündigen. Zahlen Sie Ihre Mitglieds­beiträge per Last­schrift, widerrufen Sie die dem Studio erteilte Einzugs­ermächtigung.
(Quelle: https://www.test.de/FAQ-Fitnessstudio-Wann-Sie-vorzeitig-aus-dem-Vertrag-kommen-5049640-0/#question-9)



Der Vertrag mit dem Fitnessclub ist ein zweiseitiger Vertrag, der nicht von einer Seite einseitig ohne Zustimmung der anderen abgeändert werden darf. Deshalb ist wichtig zu wissen, ob und was zu den Öffnungezeiten im Vertrag vereinbart ist.

Wenn Zeiten sich ändernm kann es passieren, dass man das Studio überhaupt nicht mehr besuchen kann. Eine außerordentliche Kündigung ist daher möglich und muss vom Fitnessstudio akzeptiert werden.

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#8
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

@Hehe

Danke, ich prüfe das.

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