Fitnessstudio ändert Vertragsbedingungen nach Kündigung

2. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Leahmarie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio ändert Vertragsbedingungen nach Kündigung

Guten Morgen,

Aufgrund eines Umzugs in eine knapp 60km enfernten Stadt, habe ich meinen Vertrag für das Fitnessstudio gekündigt. In meinem Vertrag steht, dass ich bei einem Umzug bis zum 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats den Vertrag kündigen darf. Nachweisen muss ich dies durch die Meldebescheinigung des neuen Wohnsitzes. Ebenfalls ist die Kündigung nur dann zulässig, wenn der Anfahrtsweg unzumutbar ist. Das ist der Fall, deshalb habe ich zum 15.06.2019 mit der Meldebescheinugung gekündigt.

Gestern kam dann die Antwort des Fitnessstudios, ein ziemlich harsch verfasster Brief, in dem ich mit fetten und großen Buchstaben darauf hingewiesen werde, dass eine Kündigung aufgrund eines Umzugs NICHT zulässig ist und ich verpflichtet bin bis zum Ende meines Vertrags am 23.09.2019 die Beiträge zu zahlen. Dem Brief beigefügt ist ein Gerichtsurteil zur „außerordentlichen Kündigung von langfristigen Verträgen von Fitnessstudios". Das ganze wurde schnell aus dem Internet rauskopiert, mit drei verschiedenen Schriftarten. Laut des Gerichtsurteils vom 04.05.2016 „stellt ein Wohnsitzwechsel grundsätzlich keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags dar."

Das alles steht so aber nicht in meinem Vertrag drin. In meinem Vertrag steht explizit, dass ich zum 15. eines Kalendermonats wegen eines Umzugs kündigen darf.

Außerdem ist das Urteil zur Kündigung von derartigen Verträgen vom 04.05.2016 und am 23.09.2016 habe ich den Vertrag unterschrieben, das heißt also, das Studio hat von diesem Urteil zum Zeitpunkt meines Vetragsabschlusses nicht gebrauch gemacht. Dieses Urteil verpflichtet Fitnessstudios ja nicht, Kunden eine Kündigung aufgrund eines Umzugs nicht zu erlauben. Studios können den Kunden das ja trotzdem erlauben, wenn sie das wollen.

Nun war mein Bruder gestern in dem Studio und sprach einen Trainer darauf an, und dieser zeigte ihm, dass in den NEUEN Verträgen diese Änderung drinsteht.

Heißt also: Jeder neue Kunde, der einen dieser Verträge unterschreibt, wird auf diese Änderung hingewiesen, bereits bestehende Kundschaft wurde über diese Änderung nicht informiert. Neue Kunden können also abwägen, ob sie diesen Vertrag mit diesen Bedingungen unterschreiben wollen, oder nicht. Ich wurde niemals über diese Vertragsänderung informiert. Ich hätte damals auch niemals diesen Vertrag unterschrieben, der es mir nicht erlaubt, aufgrund eines Umzugs zu kündigen.

Verträge sind doch bindend. Ich habe mich genau an die Vertragsbedingungen gehalten. Wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, und ich darüber nicht informiert werde, dann ist das am Ende nicht mein Problem, oder?

Und sollte es tatsächlich so sein, dass dieses Urteil alle bestehenden Fitnessstudioveträge „ändert" oder „ungültig" macht, habe ich nicht dann trotzdem noch ein Sonderkündigungsrecht, weil das Studio mich nicht über Vertragsänderungen informiert hat, sondern bewusst nur neue Kunden?

Falls hier jemand eine Meinung dazu hat, würde mich das sehr freuen.

-- Editiert von Moderator am 03.06.2019 08:35

-- Thema wurde verschoben am 03.06.2019 08:35

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Leahmarie):
Dieses Urteil verpflichtet Fitnessstudios ja nicht, Kunden eine Kündigung aufgrund eines Umzugs nicht zu erlauben. Studios können den Kunden das ja trotzdem erlauben, wenn sie das wollen.

Korrekt. Und genau das ist hier der Fall.



Zitat (von Leahmarie):
Wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, und ich darüber nicht informiert werde, dann ist das am Ende nicht mein Problem, oder?

Eine einseitige Vertragsänderung würde zumindest mal die Information des Verbrauchers voraussetzen.
In der Regel werden einseitige Vertragsänderung gegenüber Verbrauchern aber nur gültig, wenn diese dem zugestimmt haben.

Hier ist beides nicht erfolgt, also Pech für das Studio.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das Schreiben des Fitnessstudios bestätigt den Zugang Ihrer Kündigung.
Insofern würde ich ab Juli 2019 keine Beiträge mehr zahlen bzw. Lastschriften zurückgehen lassen.
Liegen Ihnen die Vertragsbedingungen schriftlich vor?

Falls ja - von Mahnungen und Inkassobriefen nicht abschrecken lassen. Gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen!

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#4
 Von 
Leahmarie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten!

Ja, die Vertragsbedingungen liegen mir als Kopie vor. In dem Brief steht, dass ich wegen dieses Urteils nun verpflichtet bin, bis zum 23.09.2019 meine Beiträge weiter zu zahlen.

Ich habe aber fristgerecht gekündigt und mich an die Vertragsbedingungen gehalten. Das Studio widerspricht seinen eigenen Vertragsbedingungen, das ist in meinen Augen schon fast Betrug.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Leahmarie):
Ich habe aber fristgerecht gekündigt und mich an die Vertragsbedingungen gehalten.
Weiter oben steht es allerdings anders

Zitat (von Leahmarie):
deshalb habe ich zum 15.06.2019 mit der Meldebescheinugung gekündigt.


Auch nach den alten Vertragsbedingungen dürfte diese Kündigung unwirksam sein.

Berry

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Ich habe aber fristgerecht gekündigt und mich an die Vertragsbedingungen gehalten.

Danach kann man aber gar nicht zum 15.06 kündigen, sondern nur zum Monatsende. D.h. bis zum 30.06 müssten Sie wahrscheinlich schon zahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
In meinem Vertrag steht, dass ich bei einem Umzug bis zum 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats den Vertrag kündigen darf. Nachweisen muss ich dies durch die Meldebescheinigung des neuen Wohnsitzes. Ebenfalls ist die Kündigung nur dann zulässig, wenn der Anfahrtsweg unzumutbar ist.


Hier würde mich ehrlich gesagt der genaue Vertragstext interessieren. Die Zumutbarkeit des Anfahrtsweges scheint ja eine einschränkende Komponente bzgl. der Kündigung bei Umzug zu sein. Wurde denn genauer beschrieben was genau unzumutbar ist?

-- Editiert von Start4u am 21.06.2019 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leahmarie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stand genau dort nicht.

Ich habe aber einen langen Brief als Antwort an das Studio geschrieben, in dem ich ganz genau erklärt habe, was genau dieses Urteil bedeutet und ebenfalls nochmal drauf hingewiesen , dass das Studio seinen eigenen festgelegten Vertragsbedingungen widerspricht. Ebenfalls habe ich am Ende des Briefs darauf hingewiesen, dass ich, falls sich das Studio weiterhin quer stellt, die Sache an die Verbraucherzentrale weiterleiten werde. Ganz zum Schluss erwähnte ich dann noch, dass meine ganze Familie seit fünf Jahren Mitglied in dem Studio ist. Und prompt bekam ich nach 4 Tagen eine Bestätigung der Kündigung mit Anmerkung wie schade es doch sei, dass ich gekündigt habe und wie sehr das Studio dies bedauert. Selbst ist der Mensch!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Bin kein Profi, alles ohne Gewähr und ohne rechtlichen Rat. Meine persönliche Meinung:
Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Verträge sind einzuhalten.

Kündigst du außerordentlich aufgrund des Umzugs ist das nach dem von Dir unterschrieben Vertrag zu Handhaben.

Nachträglich geändert AGB interessieren dich insofern nicht da man dich 1. Nicht darauf hingewiesen hat und zweites du diesen neuen AGB nicht zugestimmt hast.

Fehler, den viele machen: Antworten verfassen. Am Ende noch lange Briefe. Jeder Anwalt sagt dir im Falle eines Falles: nichts sagen. Man redet sich sonst in Kopf und Kragen .

Es muss der Beitrag gezahlt werden der zum Ende deines vertagen anfällt. Egal was die kopieren oder schreiben etc.

Im Ernstfall kommt ein Brief vom Inkasso (habe ich reichlich Erfahrung mit Infoscore, die mir seit gut 8 Jahren versuchen Geld aus der Tasche zu ziehen) in diesem steht das du zu zahlen hast und auch das es teuer wird und Gericht Blabla.

1. Ist jeder zur schadensminimierung verpflichtet.
2. Inkasso Kosten sind m.M. nach nach wie vor grundsätzlich nicht durchsetzungsfähig. Kann mich natürlich auch irren.

3. Kommt im Zweifel ein Mahnbescheid vom Amtsgericht. Selbst das ist im Zweifel nicht sonderlich teurer, falls du verlieren würdest vor Gericht.

Aber Achtung: das Amtsgericht prüft nicht die Rechtmäßigkeit!

Inkasso sagt: Schick Brief, passt schon.
Amtsgericht sagt: okay

Es ist viel mehr so, dass so ein Wald und Wiesen Studio selbst erstmal in Vorkasse gehen muss. Ob die das machen ist fraglich.

Also entweder zahlst du die paar euro oder setzt dein dir zu glaubendes zustehendendes Recht durch. Dann darfst du dich aber vom Inkasso nicht abschrecken lassen

Aber als Anmerkung: zahlst du den studio das Geld nachdem das Inkasso eingeschaltet wurde sieht es m.M. nach so aus:
Vor Gericht kann in dem Fall nur das Studio gehen. Nicht das Inkasso. Also der Auftraggeber. Sollte der aber keine Forderung mehr offen haben kann das Inkasso auch nicht vor Gericht um die Inkassokosten einzureiben. Aber alles unter Vorbehalt, nichts ist schlimmer wie Halbwissen.

Das was ich geschrieben habe habe ich selbst zusammen gelesen und angewendet. Hat bei mir funktioniert.

Viel Glück

-- Editiert von D2RR3 am 21.06.2019 18:25

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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