Fitnessstudio ändert angebotene Leistung

6. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerUwe
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)
Fitnessstudio ändert angebotene Leistung

Frau A ist Mitglied in einem Fitnessstudio. Das Fitnessstudio bietet neben den üblichen Geräten und Hanteln auch Fitnesskurse an. Ein Teil der Fitnesskurse beruht auf dem Fitnessprogramm der Fa. Les Mills (Bodypump, Bodycombat) und sind für den Fitnessstudio-Betreiber mit nicht vernachlässigbaren Lizenzkosten verbunden.

Frau A nutzt Ihre Mitgliedschaft fast ausschließlich für diese Kurse. Der Vorteil der Kurse liegt darin, dass man das entsprechende Programm auch für zu Hause erwerben kann und man den Kurs genau kennt, sprich der Kursleiter es so vorzumachen hat wie vorgegeben bzgl. Ablauf, Wiederholungen, Dauer, etc.

Nun hat sich das Fitnessstudio entschieden alle Kurse der Fa. Les Mills zu streichen (sicherlich aus Kostengründen) und Alternativkurse anzubieten. Hier hat sich jedoch in der Vergangenheit gezeigt, dass jeder Kursleiter die Einheit nach eigenem Ermessen durchführt und sich somit der Ablauf, Wiederholungen, etc. von Einheit zu Einheit und Kursleiter zu Kursleiter ändert.

Da genau das nicht im Interesse von Frau A ist, fragt sich sie nach Möglichkeiten zu kündigen. Welche Möglichkeiten hat sie?

In den AGB steht aufgeführt:

1. Vertragsgegenstand. Die Trainingseinrichtung räumt dem Vertragspartner (Mitglied) das Recht ein, die Trainingseinrichtung in dem vereinbarten Rahmen zu nutzen. Das Mitglied bezahlt für dieses Recht einen Mitgliedsbeitrag.

Und in der Hausordnung:

6. Kursprogramm
Bitte beachten Sie die per Aushang bekannt gegebenen Hinweise und Regeln zur Teilnahme an den Kursen. Das Kursprogramm wird durch Aushang bekannt gegeben und kann vom Fitness Studio geändert werden.

-- Editiert von DerUwe am 06.10.2019 16:29

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119488 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von DerUwe):
Frau A nutzt Ihre Mitgliedschaft fast ausschließlich für diese Kurse.

Zitat (von DerUwe):
Da genau das nicht im Interesse von Frau A ist,

Das liest sich so, als wäre damit der Hauptgrund des Vertrages - also der eigentliche Vertragszweck - nicht mehr vorhanden.

Wenn der Vertragspartner die Leistungen unzumutbar verändert, hat man durchaus das Recht zur (fristlosen) Kündigung.



Allerdings dürfte das Studio das ganz anders sehen und auf den Aushang verweisen.



Sind die Kurse der Fa. Les Mills irgendwie in den vertraglichen Vereinbarungen genannt?
Mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerUwe
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Kurse sind nirgendwo explizit aufgeführt. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist im Vergleich zu anderen Fitnessstudios recht hoch, auch gibt es die Les Mills Kursein der Regel in der Stadt nur in den teuren Fitnessstudios. Das Fitnessstudio war gewissermaßen sogar recht Les Mills lastig, bspw. gibt es Bilder der Trainer in Les Mills Bekleidung, man konnte auch die Les Mills DVDs kaufen etc.

-- Editiert von DerUwe am 06.10.2019 20:05

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sind die Kurse der Fa. Les Mills irgendwie in den vertraglichen Vereinbarungen genannt?


Das wäre zwar hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Man muß nur begründen bzw. glaubhaft machen können, daß gerade dieses Angebot entscheidend für den Vertragsschluß war. Wenn man also belegen kann, praktisch ausschließlich an diesen Kursen teilgenommen zu haben, sollte das ausreichen.

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Das wäre zwar hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Man muß nur begründen bzw. glaubhaft machen können, daß gerade dieses Angebot entscheidend für den Vertragsschluß war. Wenn man also belegen kann, praktisch ausschließlich an diesen Kursen teilgenommen zu haben, sollte das ausreichen.


Abgeleitet aus Treu und Glauben? Oder welcher Gedanke steht dahinter?

Zitat (von DerUwe):
6. Kursprogramm
Bitte beachten Sie die per Aushang bekannt gegebenen Hinweise und Regeln zur Teilnahme an den Kursen. Das Kursprogramm wird durch Aushang bekannt gegeben und kann vom Fitness Studio geändert werden.


Das Studio verspricht ein Angebot an Kursen, dieses Versprechen wurde in der Vergangenheit eingehalten und soll auch in Zukunft eingehalten werden.
Hier ein außerordentliches Kündigungsrecht abzuleiten, weil die Kurse nicht mehr nach Les Mills sondern nach Daisy Duck angeboten werden, fällt mir schwer, zudem auf die Änderungsmöglichkeit vorbildlich weil ausdrücklich hingewiesen wird.

Berry

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119488 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Das Studio verspricht ein Angebot an Kursen, dieses Versprechen wurde in der Vergangenheit eingehalten und soll auch in Zukunft eingehalten werden.

Nein, der vertraglich vereinbarte Kurstyp YXZ soll ja nicht mehr angeboten werden.



Zitat (von Sir Berry):
zudem auf die Änderungsmöglichkeit vorbildlich weil ausdrücklich hingewiesen wird.

Per Aushang einfach "heimlich" vertragliche Vereinbarungen zu ändern ist alles andere als vorbildlich. Und wohl auch nicht in jedem Falle rechtskonform.



Im Endeffekt kommt es auch nicht so darauf an, ob und wie man da informiert wurde, wenn die entscheidende Vertragsgrundlage plötzlich wegfällt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Abgeleitet aus Treu und Glauben? Oder welcher Gedanke steht dahinter?

Im VW Skandal argumentieren die Massenkanzleien auch immer ähnlich -> der saubere Diesel bzw. die Einstufung der Emissionsklasse war ein Kaufgrund.
Insofern könnte es man mit dieser Argumentation durchaus versuchen.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Abgeleitet aus Treu und Glauben? Oder welcher Gedanke steht dahinter?


Grundsätzlich wird Werbung bzw. anderweitig zur Kenntnis gebrachter Status Quo ("das Studio bietet die folgenden Kurse an: ...") als Vertragsbestandteil angesehen, sofern sich aus dem Vertrag nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt
Fällt dann so ein mittelbarer Vertragsbestandteil weg, ist für die Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage entscheidend, ob dieser Bestandteil glaubhaft (mit-)entscheidend für den Vertragsschluß war.

Beispiele für beide Varianten:

(+) Fitnessstudio, das als einziges in der Stadt Zumba anbietet, streicht Zumba.

(-) Der sexy Trainer, bei dem man die Einführungsstunde hatte, kündigt und man bekommt stattdessen einen unattraktiven Trainer.

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#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass die Hausordung bestandteil des Vertrages ist. Dann sehe ich keinen Grund für eine Sonderkündigung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Kurse ändern können und wo diese Änderungen veröffentlicht werden. Außerdem widerspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die selben Kurse, die ja von Ihrer Natur her nur eine begrenzte Laufzeit haben, immer wieder angeboten werden.

Wie lange ist Frau A denn schon Mitglied? Wenn sie erst kürzlich eingetreten ist, wäre meiner Meinung nach eine Kündigung eher durchzubekommen, wie bei einer langjährigen Mitgliedschaft. Die Welt ändert sich nur einmal.

Hat man denn schon einmal versucht mit dem Fitnessstudio zu sprechen und eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu vereinbaren?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, der vertraglich vereinbarte Kurstyp YXZ soll ja nicht mehr angeboten werden.


steht im Widerspruch zu dieser Aussage des TS

Zitat (von DerUwe):
Die Kurse sind nirgendwo explizit aufgeführt.



Zitat (von Harry van Sell):
Per Aushang einfach "heimlich" vertragliche Vereinbarungen zu ändern ist alles andere als vorbildlich. Und wohl auch nicht in jedem Falle rechtskonform.


Und weil in den AGB ganz allgemein von Kursen und in Konkurenz zu Deiner obigen Aussage eben nicht von einem speziellen Kurstyp die Rede ist, sehe ich in dem allen Teilnehmern zugänglichen Hinweis weder etwas heimliches noch sehe ich ich darin eine nicht rechtskonforme Handlung.

Aber das ist ja auch nur ein Randthema, denn die Ausgangsfrage war ja, ob das Studio das Kursangebot verändern darf, nicht wie es bekannt zu geben ist.


Zitat (von The Mentalist):
Im VW Skandal argumentieren die Massenkanzleien auch immer ähnlich -> der saubere Diesel bzw. die Einstufung der Emissionsklasse war ein Kaufgrund.
Steht das so in der Klageschrift. Ich habe sie noch nicht gelesen. Aber dann wäre die Klage doch von Anfang an zu scheiten verurteilt oder wurde in der Vergangenheit bereits ein Auto herabgestuft? Ich hab davon nichts gelesen.

Zitat (von BigiBigiBigi):
Beispiele für beide Varianten:

(+) Fitnessstudio, das als einziges in der Stadt Zumba anbietet, streicht Zumba.

(-) Der sexy Trainer, bei dem man die Einführungsstunde hatte, kündigt und man bekommt stattdessen einen unattraktiven Trainer.


Ok, verstanden wie Du es meinst. So richtig folgen mag ich Deiner Meinung allerdings nicht, weil ich a) das Kursangebot nicht als Hauptleistung eines Fitnesstudios ansehe (mag man anders sehen, kann man dann aber auch vertraglich vereinbaren) und b) weil in den AGB Fitnesskurse allgemein umschrieben sind und der vertrag eben nicht expliziet auf Zumba abstellt.
(-) Nicht jedes Studio hat einen Zoran

Zitat (von Shihaya):
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Kurse ändern können und wo diese Änderungen veröffentlicht werden. Außerdem widerspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die selben Kurse, die ja von Ihrer Natur her nur eine begrenzte Laufzeit haben, immer wieder angeboten werden.
So würde auch ich es sehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
So richtig folgen mag ich Deiner Meinung allerdings nicht, weil ich a) das Kursangebot nicht als Hauptleistung eines Fitnesstudios ansehe (mag man anders sehen, kann man dann aber auch vertraglich vereinbaren) und b) weil in den AGB Fitnesskurse allgemein umschrieben sind und der vertrag eben nicht expliziet auf Zumba abstellt.


Deswegen sagte ich ja, Werbung und aktuelles Angebot können durchaus mittelbar Vertragsbestandteil werden (und übrigens nicht, daß das immer und unter allen Umständen der Fall ist).

Ist ein Kurs ein Alleinstellungsmerkmal und wurde womöglich noch während der Aufnahme/Probetag seitens des Kunden oder Betreibers erwähnt, dürfte man hier von einer vertragsentscheidenden Eigenschaft ausgehen.

Mal dumm gesagt, der Ausstattungszustand ist auch nicht Vertragsbestandteil, trotzdem kann ein Luxusstudio nicht einfach auf "drei Matten und ein Fitnessrad" umstellen und dann sagen "steht doch nix zu im Vertrag". An solchen Extremen kann man sich das immer gut veranschaulichen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DerUwe
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie die Sache ausgegangen ist: Den Vertrag habe ich mit der genannten Begründung zum Ende des Jahres 2019 gekündigt. Der Betreiber hat noch 1-2 E-Mails geschrieben und den Mitgliedsbeitrag Anfang des Jahres 2 Mal versucht abzubuchen (wurde von meiner Seite zurückgebucht).

Vlt. auch durch Corona wurde die Sache vergessen oder aufgegeben. Jeweils habe ich seit dem nichts mehr gehört. :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Vermillion
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Fraglich, ob da nicht noch was kommt.
War die Kündigung zum Ende des Jahres entsprechend der Vertragslaufzeit, oder hier ein willkürlich gewählter Zeitpunkt?

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