Fitnessstudio akzeptiert Meldebescheinigung nicht

31. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sonne2296
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio akzeptiert Meldebescheinigung nicht

Hilfe! Habe in allen Rechtsforen keinen Fall wie meinen gefunden. Deswegen hoffe ich sehr, dass mir hier ein wertvoller Tipp gegeben wird.

Zu Beginn typischer Fall: Habe einen Fitnessstudiovertrag im Nov 2012 für 2 Jahre abgeschlossen. Ende September 2013 bin ich jedoch ins 350 km entfernte Berlin gezogen (neue Arbeit, eigene Wohnung usw.). Habe mich auch sofort umgemeldet und umgehende ein offizielles Kündigungsschreiben ans Fitnessstudio mit Kopie der Meldebescheinigung geschickt.

Darauf bekam ich als Antwort, dass man auf diesem Formular nicht eindeutig erkennen könne, dass ich hier wirklich meinen Hauptwohnsitz (und nicht Nebenwohnsitz) angemeldet habe. Also ging ich erneut zum Einwohnermeldeamt um mir eine Meldenbescheinigung ausstellen zu lassen (by the way, ich habe hier WIRKLICH meinen Hauptwohnsitz), dort erklärt man mir, dass Sie "feste" Formulare haben (dort steht nirgends Hauptwohnsitz), aber dass Sie mir eine Bescheinigung ausstellen, auf der die "alleinige Wohnung" bestätigt wird. Ich bezahlte dafür 5 EUR und schickte dies sofort ans Fitnessstudio. Als Antwort erhielt ich erneut, dass ich eine ordentlichen Nachweis liefern sollte! Hallo? Was soll ich noch machen???

Nur noch ergänzend: Dieses Fitnesstudio hat bei uns den Ruf, dass Sie es auch von den "Toten" nehmen. Mein Fall ist im Grunde eindeutig, vor Gericht gewinne ich ohne Zweifel. Ich habe darauf aber keinen Bock. Wenn ich den Fall gewinne, erhalte ich dann alle Kosten vom Gegner zurück???

Wenn ich meinen Fall nun einfach als "abgeschlossen" betrachte und nichts mehr unternehmen, allen evtl. Abbuchungen des Fitnessstudios von meinem Konto widersprechen, da ich ja eindeutig im Recht bin... Kann mir in diesem Fall irgendetwas falsch ausgelegt werden / bzw. passieren?

Mit welchem Schreiben / Brief kann ich meinem Fitnessstudio antworten, indem ich zeige, dass ich mir nichts gefallen lassen und Druck mache?

Anschliessend noch: Beim Einwohnermeldeamt sagt man mir, es gibt keine weiteren Bestätigungen und ich soll mir einen Anwalt nehmen.

Danke im Voraus für alle Unterstützungen!!!!!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 528x hilfreich)

Entziehe nachweislich die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug und warte ab. Wenn dein Vertrag dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt und du die Kündigung samt geeigneter Belege nachweisen kannst, ist gut. Die Wirksamkeit der Kündigung hängt nicht davon ab, ob sie akzeptiert wird. Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, widersprechen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

quote:
Mein Fall ist im Grunde eindeutig, vor Gericht gewinne ich ohne Zweifel

Wie kommst du darauf? Gibt es in den AGB ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug? Wurde dir dasselbe schriftlich versprochen, wenn du einen richtigen Nachweis bringst? Wenn ja, würde ich auch so vorgehen, wie Retels schreibt.

Wenn du allerdings nie ein Sonderkündigungsrecht hattest, ist das Fitnessstudio auch nicht verpflichtet, dich frühzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Der Umzug ist sozusagen etwas, was du aus Privatvergnügen machst und nichts, wofür das Fitnessstudio etwas kann.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.020 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.061 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.