Fitnessstudio gekündigt, Vertrag wird aufgrund des Lockdowns verlängert

11. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ohaxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio gekündigt, Vertrag wird aufgrund des Lockdowns verlängert

Hallo zusammen,
ich ärgere mich derzeit mit meinem Fitnessstudio herum. Ich habe vor dem zweiten Lockdown meinen Vertrag zum 31.01.21 fristgerecht gekündigt. Dies wurde mir auch schriftlich bestätigt. Nun sind ja seit dem 10.11.20 die Studios wieder zu. Die Mitgliedsbeiträge wurden bisher weiter fleißig abgebucht. Nach meiner Anfrage auf Rückzahlung der im Lockdown abgebuchten Beträge und Einstellung der Abbuchung wurden mir folgende Kompensationen angeboten:

1. Gutschein für einen Bekannten
2. Gutschein für Solarium/Studiogetränke/höherwertiges Studio
3. Stillegung meines Vertrags und anschließende Verrechnung

Kompensation 1 und 2 sind für mich nicht gleichwertig und muss ich entsprechend nicht annehmen, richtig?Mein Studio schlägt mir also vor, dass ich im Dezember und Januar noch die vollen Beiträge bezahlen soll, damit ich dann bis 31.03.21 das Studio kostenfrei nutzen kann. Mein Vertrag wird also einseitig ohne meine Zustimmung verlängert. Begründet wurde dies durch das Vorliegen von höherer Gewalt und meiner Verpflichtung, die Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Dem muss ich m.E. nicht zustimmen. Was ist eure Einschätzung und welche weitere Vorgehensweise wäre empfehlenswert?

Danke und beste Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Die Rechtslage ist eindeutig.
1. Der Vertrag endet am 31.01.2021. Dieser kann vom Fitnessstudio nicht einseitig verlängert werden.
2. Für die Schließzeiten sind die Beiträge in Form von Geld zu erstatten. Praktischerweise betätigt sich der Kunde da der SEPA-Rücklastschrift.
3. Die Fitnessstudio zitieren gerne irgendwelche Gerichtsurteile, die für diesen Fall (Schließung Studio wg. Höherer Gewalt) nicht anwendbar sind.
4. Nicht verunsichern lassen!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Da hat sich das Fitnesstudio sogar selbst verplappert...

Wer die Leistung (zurecht) wegen höher Gewalt verweigert, verliert zwingend auch den Anspruch auf Gegenleistung. Wäre ja noch schöner...

"Wegen höherer Gewalt müssen wir nicht leisten, aber die Gegenleistung musst Du dennoch bringen, ach und übrigens ändern wir auch Deinen Vertrag von "gekündigt" auf "läuft weiter" auch ohne dass Du das beauftragt hast."

Die nächste Eskalationsstufe ist dann "Ja, klar, aber gekündigt war zu Ende Januar und nicht zu Ende März...Jetzt hat sich der Vertag leider um ein weiteres Jahr verlängert".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ohaxx
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen und vielen Dank für eure Antworten!

Ist es denn tatsächlich so klar? In einem anderen Forum habe ich u.a. gelesen, dass ich aufgrund von Corona dennoch verpflichtet bin, meine Beiträge zu bezahlen?

Weiterhin steht ja die Gutscheinthematik noch im Raum. Mir wird ja faktisch eine Kompensation angeboten. Diese sind aus meiner Sicht nur nicht gleichwertig. Wäre ich auf der sicheren Seite, wenn ich die Beiträge einfach zurückbuche?

Danke und viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

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