Fitnessstudio hebt den Vertrag nicht auf

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Fitnessstudio hebt den Vertrag nicht auf

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an Euch.

Eine Bekannte hat bis Sept. dieses Jahres einen noch laufenenden Vertrag bei einem Fitnessstudio und zahlt pro Monat 50 EUR plus einmal jährlich eine Trainerpauschale.

Nun hat sie vom Orthopäden auf Grund von Schmerzen im Fuß etc. ein Attest bekommen dass bestätigt, nicht weiter im Fitnessstudio trainieren zu können.

Entsprechend habe ich ein Schreiben aufgesetzt und mich im Schreiben auf Gerichtsurteile bezogen.

Jedoch blieb das Schreiben ohne Erfolg und es kam der Hinweis, das Attest nicht anerkennen zu wollen bzw. den Vertrag voll erfüllen zu müssen.

Die jährliche Leistungspauschale bzw. "Trainerpauschale", wurde zurück gebucht.

Meine Frage diesbezüglich, wie kann ich an diesem Thema weiter arbeiten?

Kann eine AGB Klausel evtl. ein vorzeitiges Austreten auf Grund eines ärztlichen Attests verhindern?

Über eure Antworten wäre ich dankbar!



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Kann eine AGB Klausel evtl. ein vorzeitiges Austreten auf Grund eines ärztlichen Attests verhindern?


Nö. Aber möglicherweise bestreitet das Studio, daß die konkrete Beeinträchtigung ein Sonderkündigungsrecht zur Folge hat. Vielleicht ja mit dem Argument "auch wenn der linke Fuß hin ist, kann sie ja noch den Bizeps trainieren".

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#2
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Gut, das weiß ich nicht!

Nehmen wir an es wäre so, wäre dann nun ein Sonderkündigungsrecht ausgeschloßen? Soweit ich das richtig mit bekommen habe, rät ihr Orthopäde gänzlich ab zum Fitnessstudiobesuch.


Evtl. stände hier eine Beitragsminderung im Raum, da sie den Vertrag nicht mehr voll ausüben kann?


Hab da gerade einen passenden Artikel gefunden:

Zitat:
das Amtsgericht Nürnberg entschieden hat: Die Kundin eines Fitnessstudios hatte sich eine erhebliche Knieverletzung zugezogen, wegen der sie für mindestens zwölf Monate keinen Sport mehr machen konnte. Daraufhin kündigte sie den Vertrag fristlos unter Vorlage des ärztlichen Attestes. Das Studio wollte jedoch auch die weiteren Beiträge bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist kassieren und reichte Klage ein. Die Amtsrichter befanden die außerordentliche Kündigung für rechtens und wiesen die Klage des Fitnessstudios ab. Die Entscheidung des Gerichts ist weiter beachtenswert, weil später ein zweites ärztliches Attest bescheinigte, dass die sportliche Einschränkung wegen der Verletzung nur für vier bis sechs Monate bestand


(Urteil v. 26.03.2009, Az.: 22 C 6632/08)

http://www.anwalt.de/rechtstipps/fitness-recht-sportlich_005253.html

-- Editiert am 15.07.2011 19:23

-- Editiert am 15.07.2011 19:30

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#4
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
>Fitnessstudio hebt den Vertrag nicht auf
Es ist doch schon verständlich, dass die Studios nicht jedes Gefälligkeitsattest akzeptieren werden.



Gefälligkeitsattest? Erstmal nachweisen!

Der Betreiber kann ja gerne einen weiteren unabhängigen Facharzt beauftragen der höchstwahrscheinlich die gleiche Diagnose stellen wird.

Atteste sind meiner Meinung nach anzuerkennen und sollte dies vom Betreiber nicht so sein, kann er ja gerne Klagen. Vorallem da die Gerichte, lt. meiner google rechersche, alle eindeutig urteilen!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Atteste sind meiner Meinung nach anzuerkennen und sollte dies vom Betreiber nicht so sein, kann er ja gerne Klagen. Vorallem da die Gerichte, lt. meiner google rechersche, alle eindeutig urteilen!

Wäre das nicht ein Grund sich entspannt zurück zu lehnen?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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