Hallo,
XY hat im Februar einen 1-Jahres-Vertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Ausschlaggebend für den Abschluss war unter Anderem der Trainingszirkel mit diversen Kraftsportgeräten.
XY wurde am 6.6. per Newsletter darüber informiert, dass der Trainingszirkel durch einen Freestylebereich ersetzt wird. Angeblich bleiben aber alle Funktionen im Fitnessstudio erhalten.
Letzte Woche besichtigte dann XY das umgestaltete Fitnessstudio. Viele Kraftsportgeräte (geschätzt 40 %) fielen dem offensichtlich günstiger zu betreibenden Freestylebereich zu Opfer.
Ist jetzt ein Sonderkündigungsrecht möglich oder zumindest geringere Mitgliedsgebühren, aufgrund der gekürzten Leistung?
Viele Grüße
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Fitnessstudio kürzt Leistungen - Kündigungsrecht?
23. Juli 2013
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Frage vom 23. Juli 2013 | 19:32
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Fitnessstudio kürzt Leistungen - Kündigungsrecht?
#1
Antwort vom 23. Juli 2013 | 20:47
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16229x hilfreich)
quote:
Angeblich bleiben aber alle Funktionen im Fitnessstudio erhalten.
Wie kam der Anbieter zu dieser Aussage?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 23. Juli 2013 | 23:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Ich denke weil es noch andere Kraftsportgeräte im Studio gibt. De facto wurde die Anzahl der Geräte aber drastisch reduziert und nicht nur solche die doppelt vorhanden waren entfernt.
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#3
Antwort vom 24. Juli 2013 | 08:36
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16229x hilfreich)
Wenn das Angebot deutlich reduziert wurde, sollte das durchaus zu einem Sonderkündigungsrecht führen. Ich würde aber nochmal genau die AGB durchleuchten und den Vertrag, was genau angeboten wurde. Sprich: Wurde wirklich eine bestimmte Gerätezahl angeboten usw... Im Zweifel, also wenn nichts explizit geregelt wurde, wird meiner Meinung nach das angeboten, was bei Besichtigung/ Vertragsschluss vorhanden war.
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