Hallo,
meine Partnerin und ich sind in einem Fitnessstudio angemeldet. Durch die Schließung der Studios etc haben wir uns dann zuhause unser eigenes Studio gebaut und festgestellt das wir die Leistung eines Studios nicht brauchen. In der Zeit der Schließung haben wir auch keine Zahlungen an das Studio geleistet.
Nun läuft unser beider Vertrag in ca. 4 Monaten aus, 3 Monate Kündigungsfrist lt. Vertrag. Wir haben vor kurzem ordentlich gekündigt. Diese Kündigung wurde vom Betreiber des Studios nicht angenommen. Die Begründung: wir hätten in der Zeit der Schließung keine Beiträge gezahlt und wir hätten uns vertraglich dazu verpflichtet 12 Monate Beiträge zu zahlen. Da wir aber nicht gezahlt haben aufgrund der Schließung gibt es da wohl ein Problem.
Jetzt ist die Frage ob das so stimmt was der Betreiber sagt. Ob die Zeit der nicht gezahlten Beiträge an den Vertrag angehängt werden darf. Denn das hat der Betreiber des Studios so vor.
MfG und einen schönen Tag euch!
Fitnessstudio nimmt ordentliche Kündigung nicht an
14. Juni 2021
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Frage vom 14. Juni 2021 | 12:31
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 41x hilfreich)
Fitnessstudio nimmt ordentliche Kündigung nicht an
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#1
Antwort vom 14. Juni 2021 | 13:13
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
ZitatJetzt ist die Frage ob das so stimmt was der Betreiber sagt. :
Tja, woher sollen wir das jetzt wissen? Das wird man selber nachlesen müssen.
ZitatOb die Zeit der nicht gezahlten Beiträge an den Vertrag angehängt werden darf. :
Nö.
ZitatDenn das hat der Betreiber des Studios so vor. :
Zusätzlich zu den 12 Beiträgen die man zahlen soll.
#2
Antwort vom 14. Juni 2021 | 14:31
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Diese Kündigung wurde vom Betreiber des Studios nicht angenommen. Die Begründung: wir hätten in der Zeit der Schließung keine Beiträge gezahlt und wir hätten uns vertraglich dazu verpflichtet 12 Monate Beiträge zu zahlen.
Das hat Ihnen das Studio schriftlich mitgeteilt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Juni 2021 | 12:36
Von
Status: Student (2332 Beiträge, 364x hilfreich)
Üblicherweise steht in Laufzeitverträgen sowas drin wie
"Die Vertragslaufzeit beträgt ab Vertragsbeginn 12 Monate und verlängert sich, wenn nicht..."
Diese Formulierung ist ganz klar ein Vertrag über einen exakt bestimmten Zeitraum und nicht über eine Anzahl von Abrechnungszeiträumen, wie es das Studio jetzt gerne hätte.
Und jetzt?
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