Fitnessstudio ohne Widerrufsrecht?

23. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wunderschnecke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio ohne Widerrufsrecht?

Ich habe mich letzte Woche in einem Fitnessstudio angemeldet. Der Vertrag beginnt erst am 01.01.2011, ich habe ihn aber schon vor ein paar Tagen widerrufen. Im Vertrag stand auch nichts von einem Widerrufsrecht, aber ich habe mich darauf berufen. Mein Widerruf wurde abgelehnt und der Vertrag erst zum nächsten Jahr gekündigt.
Gibt es irgendeine Möglichkeit den Vertrag doch zu widerrufen? Es war ja kein Haustürgeschäft, aber da der Vertrag noch nicht einmal begonnen hat muss es doch eine Möglichkeit geben?!


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo WS,

nein, wenn ein Widerruf nicht im Gestz verankert ist (wie bei Versicherungsverträgen z.B.) und es auch keine vertragliche Vereinbarung gibt, bist Du an den Vertrag gebunden.

Anträge sollte man sich daher vorher gründlichst überlegen.

SG

Berry

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#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
da der Vertrag noch nicht einmal begonnen hat


Doch, der Vertrag ist bereits wirksam. Daß der Leistungszeitraum noch nicht begonnen hat, ist unerheblich. (Ansonsten könnte man mit dem Argument auch einen Mietvertrag "widerrufen", solange man noch nicht eingezogen ist?)

Es gibt kein allgemeines Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Sowas ist immer die Ausnahme - Fernabsatz, Haustürgeschäft, einige wenige Sondervertragsarten.

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