Hallo,
ich bin bei SportsClub (Fitnessstudio) man kann dort 2x pro Woche jeweils 1 Stunde trainieren, man muss sich vorher anmelden.
Nun sollen aber die kompletten Beiträge gezahlt werden, ist das rechtens ?
Wenn man nur 2x 1 Stunde trainieren kann pro Woche dann ist der Vertrag doch nicht komplett erfüllt.
Kann mir da jemand helfen?
Danke und bleibt gesund !!
Fitnessstudio pro Woche 2x 1 Stunde
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Nein! Du musst keine Beiträge zahlen.
ZitatWenn man nur 2x 1 Stunde trainieren kann pro Woche dann ist der Vertrag doch nicht komplett erfüllt. :
Woher sollen wir das wissen? Da müsste man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, was denn "komplett" ist.
Bei nicht kompletter Erfüllung darf man die Beiträge durchaus angemessen reduzieren.
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Hallo,
das Fitnessstudio sagt dass ich die vollen Beiträge zahlen muss genauso wie die Servicepauschale, wie soll ich dagegen vorgehen?
Habe den Beitrag zurück gebucht und die wollen jetzt dazu noch 5€ Stornogebuhren oben drauf, ich habe denen gesagt dass durch die begrenzten Möglichkeiten des Trainings der Vertrag nicht zu 100% erfüllt wird.
Sauna & Solarium sind soweit ich weiß auch geschlossen.
Was sollte ich denn im Vertrag beachten ? Wo sehe ich denn ob ich nun alles zahlen muss oder nicht..?
Habe eine Privathaftpflicht, kann ich diese dafür benutzen und einen Anwalt einschalten?
Gruß
Die Lage bei kompletter Schließung ist denke ich relativ geklärt inzwischen.
Wegen Unmöglichkeit der Leistung sind keine Beiträge zu bezahlen.
Nur Interessehalber: In welchem Bundesland spielt der Fall denn? Im schönen Land des Fast-Kanzlerkandidaten Markus I. sind die Fitnessstudios alle noch geschlossen.
Bei stundenweiser Zugänglichkeit wird es schwieriger. IMO kann dann nur ein Teil der Beiträge erhoben werden, der Anteil für die nicht nutzbaren Leistungen müsste auf jeden Fall raus gerechnet werden.
Wenn man sich nicht gütlich mit dem Betreiber einigen kann, wird am Ende wohl ein Gericht darüber entscheiden müssen.
Und nein, eine
bringt Dir da gar nichts.ZitatPrivathaftpflicht :
Zitat:das Fitnessstudio sagt dass ich die vollen Beiträge zahlen muss genauso wie die Servicepauschale, wie soll ich dagegen vorgehen?
Habe den Beitrag zurück gebucht und die wollen jetzt dazu noch 5€ Stornogebuhren oben drauf,
... dass das Fitnessstudio natürlich dieser Meinung ist, ist ja logisch.
Zitat:Wenn man sich nicht gütlich mit dem Betreiber einigen kann, wird am Ende wohl ein Gericht darüber entscheiden müssen.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Betreiber hier hunderte von Klageverfahren startet.
Ich würde übrigens jetzt erst einmal kündigen.
Zitat:ich bin bei SportsClub (Fitnessstudio) man kann dort 2x pro Woche jeweils 1 Stunde trainieren, man muss sich vorher anmelden.
Das war bestimmt nicht zum Vertragsbeginn vereinbart wurden.
Hallo,
danke für euere Antworten , bin froh dass Menschen sich gegenseitig helfen.
Das ganze spielt sich in Niedersachsen ab (buchholz in der Nordheide)
Ich meinte anstatt Privathaftpflicht natürlich eine Privatrechtsschutzversicherung.
Soll ich diese in Anspruch nehmen und mir da einen kompetenten Rechtsanwalt suchen ?
Hat eventuell hier jemand schon einen Anwalt den er empfehlen kann in diesem Bereich?
Finde das ganze ist eine grosse Frechheit der ganzen Fitnessstudios.
Mit freundlichen Grüßen
1. Du kündigst zunächst einmal schriftlich und nachweisbar den Fitnessstudiovertrag;
2. Einen Anwalt musst Du erst einschalten, wenn eine Klagebegründung auf dem Tisch liegt;
3. Einem gerichtlichen Mahnbescheid können Sie auch ohne Anwalt widersprechen;
Und jetzt?
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