Fitnessstudio pro Woche 2x 1 Stunde

11. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
pa519178-20
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio pro Woche 2x 1 Stunde

Hallo,

ich bin bei SportsClub (Fitnessstudio) man kann dort 2x pro Woche jeweils 1 Stunde trainieren, man muss sich vorher anmelden.

Nun sollen aber die kompletten Beiträge gezahlt werden, ist das rechtens ?

Wenn man nur 2x 1 Stunde trainieren kann pro Woche dann ist der Vertrag doch nicht komplett erfüllt.

Kann mir da jemand helfen?

Danke und bleibt gesund !! :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nein! Du musst keine Beiträge zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von pa519178-20):
Wenn man nur 2x 1 Stunde trainieren kann pro Woche dann ist der Vertrag doch nicht komplett erfüllt.

Woher sollen wir das wissen? Da müsste man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, was denn "komplett" ist.

Bei nicht kompletter Erfüllung darf man die Beiträge durchaus angemessen reduzieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pa519178-20
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Fitnessstudio sagt dass ich die vollen Beiträge zahlen muss genauso wie die Servicepauschale, wie soll ich dagegen vorgehen?

Habe den Beitrag zurück gebucht und die wollen jetzt dazu noch 5€ Stornogebuhren oben drauf, ich habe denen gesagt dass durch die begrenzten Möglichkeiten des Trainings der Vertrag nicht zu 100% erfüllt wird.

Sauna & Solarium sind soweit ich weiß auch geschlossen.

Was sollte ich denn im Vertrag beachten ? Wo sehe ich denn ob ich nun alles zahlen muss oder nicht..?

Habe eine Privathaftpflicht, kann ich diese dafür benutzen und einen Anwalt einschalten?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Die Lage bei kompletter Schließung ist denke ich relativ geklärt inzwischen.
Wegen Unmöglichkeit der Leistung sind keine Beiträge zu bezahlen.
Nur Interessehalber: In welchem Bundesland spielt der Fall denn? Im schönen Land des Fast-Kanzlerkandidaten Markus I. sind die Fitnessstudios alle noch geschlossen.
Bei stundenweiser Zugänglichkeit wird es schwieriger. IMO kann dann nur ein Teil der Beiträge erhoben werden, der Anteil für die nicht nutzbaren Leistungen müsste auf jeden Fall raus gerechnet werden.
Wenn man sich nicht gütlich mit dem Betreiber einigen kann, wird am Ende wohl ein Gericht darüber entscheiden müssen.
Und nein, eine

Zitat (von pa519178-20):
Privathaftpflicht
bringt Dir da gar nichts.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
das Fitnessstudio sagt dass ich die vollen Beiträge zahlen muss genauso wie die Servicepauschale, wie soll ich dagegen vorgehen?

Habe den Beitrag zurück gebucht und die wollen jetzt dazu noch 5€ Stornogebuhren oben drauf,


... dass das Fitnessstudio natürlich dieser Meinung ist, ist ja logisch.

Zitat:
Wenn man sich nicht gütlich mit dem Betreiber einigen kann, wird am Ende wohl ein Gericht darüber entscheiden müssen.


Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Betreiber hier hunderte von Klageverfahren startet.

Ich würde übrigens jetzt erst einmal kündigen.

Zitat:
ich bin bei SportsClub (Fitnessstudio) man kann dort 2x pro Woche jeweils 1 Stunde trainieren, man muss sich vorher anmelden.


Das war bestimmt nicht zum Vertragsbeginn vereinbart wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pa519178-20
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für euere Antworten , bin froh dass Menschen sich gegenseitig helfen.

Das ganze spielt sich in Niedersachsen ab (buchholz in der Nordheide)

Ich meinte anstatt Privathaftpflicht natürlich eine Privatrechtsschutzversicherung.

Soll ich diese in Anspruch nehmen und mir da einen kompetenten Rechtsanwalt suchen ?

Hat eventuell hier jemand schon einen Anwalt den er empfehlen kann in diesem Bereich?

Finde das ganze ist eine grosse Frechheit der ganzen Fitnessstudios.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

1. Du kündigst zunächst einmal schriftlich und nachweisbar den Fitnessstudiovertrag;

2. Einen Anwalt musst Du erst einschalten, wenn eine Klagebegründung auf dem Tisch liegt;

3. Einem gerichtlichen Mahnbescheid können Sie auch ohne Anwalt widersprechen;

0x Hilfreiche Antwort

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