Fitnessstudio schaltet Inkasso ein

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.09.2020 12:58:25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Fitnessstudio schaltet Inkasso ein

Fitnessstudio A wird während der ungenutzten Mitgliedschaft über die geänderte Bankverbindung vom Mitglied K informiert.

Nach dieser Mitteilung (nachweisbar) werden vom Studio keine Mitgliedsbeiträge mehr abgebucht, was sich nun im Nachhinein herausstellt.

Nun erhält K ohne vorherige Mahnung ein Inkassoschreiben, wo die Beiträge für das gesamte betreffende Jahr mit einigen Monaten im Voraus gefordert werden.

Wie sollte er sich nun verhalten? Schließlich liegt die Schuld beim Studio.

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12328.09.2020 12:58:25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von skrrr):
Fitnessstudio A wird während der ungenutzten Mitgliedschaft über die geänderte Bankverbindung vom Mitglied K informiert.
Und dass die Änderung der Bankverbindung mitgeteilt wurde kann man beweisen?


Ja, die Mitteilung ist nachweisbar.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Dann würde ich die Hauptforderung überweisen und den Rest mangels Verzug zurückweisen. man könnte auch einen Annahmeverzug des Anbieters sehen. Schließlich hatte er alle Informationen, korrekt weiter abzubuchen, hat aber keinen Bock mehr gehabt. Die Folgekosten sind also ganz alleine sein Problem.

-- Editiert von mepeisen am 07.06.2018 08:28

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
guest-12328.09.2020 12:58:25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann würde ich die Hauptforderung überweisen und den Rest mangels Verzug zurückweisen. man könnte auch einen Annahmeverzug des Anbieters sehen. Schließlich hatte er alle Informationen, korrekt weiter abzubuchen, hat aber keinen Bock mehr gehabt. Die Folgekosten sind also ganz alleine sein Problem.

-- Editiert von mepeisen am 07.06.2018 08:28


Soll die HF an das Inkasso oder an den Anbieter überwiesen werden?

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

An den Anbieter mit dem Verwendungszweck "Nur Hauptforderung".

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#6
 Von 
guest-12328.09.2020 12:58:25
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Studio wurde bezüglich des Inkassoschreibens kontaktiert.

Das Mitglied frägt, wieso die Bankverbindung nicht aktualisiert wurde und im Inkassoschreiben Mahngebühren für nie erhaltene Mahnungen berechnet werden.
Die HF über die eigentlichen Beiträge ist unstreitig, jedoch sollen diese Mahnungen und geplatzten Lastschriften nicht berechnet werden.

Zudem wird um eine Kündigungsbestätigung für den nächstmöglichen Zeitpunkt gebeten.

Doch leider gibt es keine Reaktion.

Soll nun das Inkasso informiert werden, dass die Forderung mit dem Studio noch nicht abgeklärt worden ist?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Die HF über die eigentlichen Beiträge ist unstreitig

Und warum wurde das dann immer noch nicht überwiesen? Also dieser Teil...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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