Fitnessstudio und Inkasso/Rechtsanwalt

12. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fragenueberfragen2005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio und Inkasso/Rechtsanwalt

Hallo liebe Forenmitglieder,
ich war im Jahr 2010 in einem Fitnessstudio angemeldet und hatte dann Zahlungsschwierigkeiten. Wie es dann so läuft wurde die Forderung an einen Rechtsanwalt abgetreten (Gebühren für Restlaufzeit etc.).

Ich habe dann die Forderung (ca. 600 EUR) in Raten ausgeglichen und wollte Anfang 2016 einfach mal wissen, wie weit ich mit der Forderung runter bin.

Mir wurde dann eröffnet, dass sich die Forderung mittlerweile auf 1400 EUR beläuft, da sich der Vertrag jedes Jahr um 12 Monate verlängert hat und die Gebühren dafür (ca. 240 EUR jährlich) immer wieder dazu gekommen sind (zzgl. Zinsen).

Ich weiß, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", jedoch war ich wirklich davon überzeugt, dass der Vertrag mit dem Fitnessstudio beendet sei, da diese die Forderung an einen Rechtsanwalt abgetreten haben.

Ich wurde NIE darüber informiert, dass die Forderung jährlich um 240 EUR steigt, noch, dass der Vertrag weiterläuft.

Hätte ich mich letztes Jahr nicht bei denen gemeldet, so wäre das eine "neverending Story" geworden...

Nun meine Frage; ist sowas überhaupt rechtens? Ich meine, den Vertrag hatte ich mit dem Fitnessstudio, nicht mit dem Anwalt.
Darf der Vertragspartner die Forderung jährlich einfach wieder an den Anwalt abtreten, ohne das Mitglied überhaupt zu informieren, dass es noch Mitglied ist und Beiträge zu zahlen sind?

Wie gesagt, ich wusste von der Forderung von ca. 600 EUR - mittlerweile habe ich diese mit meinen Zahlungen in Höhe von 880 EUR auch mehr als bezahlt - ich wusste jedoch nicht und wurde auch nie informiert, dass jedes Jahr weitere 240 EUR draufgeschlagen werden.

Danke schon mal für eure Hilfe :-)

LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Dauerschuldverhältnisse enden durch Kündigung oder bei Eintritt einer in den Vertragsbedingungen vereinbarten auflösenden Bedingung.

Du hast den Vertrag nicht gekündigt, dass Studio vermutlich auch nicht - lässt sich jedenfalls Deinem Text nicht entnehmen.

Wie kommst Du zu der Annahme, dass der Vertrag beendet sei?

Allein die Einleitung des hier sogar nur vorgerichtlichen Mahnverfahrens alleine ist keine Kündigung.

Berry

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#2
 Von 
fragenueberfragen2005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gekündigt hatte ich den Vertrag nun zum 30.04.2017 (nachdem ich erfahren habe, dass dieser weiterhin besteht).

Ich bin davon ausgegangen, dass der Vertrag mit Abtretung an einen Anwalt beendet wird. Ich weiß, dass das nicht vor Strafe schützt...

Die Frage ist jedoch, ob es rechtens ist, wenn das Fitnessstudio die Mitgliedsbeiträge automatisch jedes Jahr an den Anwalt abgibt ohne mir vorher eine Rechnung zu schicken bzw. mir die Möglichkeit lässt, diese zu zahlen?

Das ich an dem Schlamassel selbst Schuld trage, weiß ich - das streite ich auch nicht ab.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von fragenueberfragen2005):
Die Frage ist jedoch, ob es rechtens ist, wenn das Fitnessstudio die Mitgliedsbeiträge automatisch jedes Jahr an den Anwalt abgibt ohne mir vorher eine Rechnung zu schicken bzw. mir die Möglichkeit lässt, diese zu zahlen?

Ist denn eine Rechnung überhaupt vertraglich vereinbart worden?
Summe und Fälligkeit werden wohl in den vertraglichen Vereinbraungen stehen (müsste man mal kontrollieren). Wenn dem so ist und dann nicht gezahlt wurde ist man automatisch in Verzug und diese Abgabe korrekt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wobei die Frage wäre, ob die Jahresbeiträge zwischen 2010 und 2015 nicht verjährt sind.
Vielleicht kommt hier sogar eine Verwirkung zum Tragen.

Hast du noch die ganzen Briefe? Schau die mal ganz genau durch. Insbesondere auch, wie sich die damalige Forderung zusammensetzt. Wenn dort etwas von Schadensersatz bis Vertragsende geschrieben wird o.ä., dann würde ich argumentieren, dass damals sehr wohl gekündigt wurde und zwar durch das Studio.

Man braucht irgendeinen Ansatzpunkt, weswegen du davon ausgehen durftest, dass es damals gekündigt war. Denn rechnerisch passt was nicht zusammen. Damals waren offenbar wegen Zahlungsausfalls von wenigen Monaten 600€ offen. Nun soll es für 6 bis 7 weitere Jahre insgesamt "nur" einen offenen Posten von 1400€ geben? Da würde ich mal ansetzen.

-- Editiert von mepeisen am 12.05.2017 12:35

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
fragenueberfragen2005
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe leider keine Vertragsunterlagen mehr (ja ich weiß, doof!).

Eigentlich ist monatliche Zahlung vereinbart gewesen - durch Abbuchung. Diese ist aber, seit der Abtretung an den Anwalt, nicht mehr erfolgt. Ich wusste also auch nichts von den fortlaufenden monatlichen Kosten. Ich wurde weder vom Fitnessstudio noch vom Anwalt informiert, dass sich die Forderung jährlich um 240 EUR erhöht.

Die einzige Post, die ich erhielt, war das Aufforderungsschreiben des Anwalts und die Bestätigung der Ratenzahlung über die 600 EUR. Mehr Kommunikation gab es zwischen dem Anwalt/dem Fitnessstudio und mir nicht.

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#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fragenueberfragen2005):
Die einzige Post, die ich erhielt, war das Aufforderungsschreiben des Anwalts und die Bestätigung der Ratenzahlung über die 600 EUR. Mehr Kommunikation gab es zwischen dem Anwalt/dem Fitnessstudio und mir nicht.


Und was genau steht dazu drin:

Zitat (von fragenueberfragen2005):
Wie es dann so läuft wurde die Forderung an einen Rechtsanwalt abgetreten (Gebühren für Restlaufzeit etc.).


Bezieht sich genau darauf:

Zitat (von mepeisen):
Schau die mal ganz genau durch. Insbesondere auch, wie sich die damalige Forderung zusammensetzt. Wenn dort etwas von Schadensersatz bis Vertragsende geschrieben wird o.ä., dann würde ich argumentieren, dass damals sehr wohl gekündigt wurde und zwar durch das Studio.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich ist monatliche Zahlung vereinbart gewesen - durch Abbuchung. Diese ist aber, seit der Abtretung an den Anwalt, nicht mehr erfolgt.


Wenn der Anwalt/Studio nicht mehr weiter abbucht (und es dazu keinen guten Grund gibt), liegt Gläubigerverzug vor.

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