Hallo,
Ich habe mich im September 2019 für 2 Jahre mit Vertrag in einem Fitnesstudio angemeldet. Vor kurzem habe ich bemerkt, dass kein Geld für den monatlichen Beitrag von meinem Konto abgebucht wurde.
Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das Studio meinen Vertrag "verlegt" hat, er ist anscheind nicht mehr aufzufinden, jedoch besitze ich die Durchschrift.
Als Lösung bot man mir an, den selben Vertrag 1:1 mit den selben Bedingungen (Anmeldedatum etc.) nochmal zu unterschreiben und dazu meine Durchschrift mit abzugeben, damit ich keinen "Doppelvertrag" habe.
Was ist aber, wenn der alte Vertrag irgendwann wieder auftaucht, muss ich dann 2 Verträge bezahlen? Sollte ich diesen neu aufgesetzten, gleichwertigen Vertrag unterschreiben? Das macht mich alles ein wenig stutzig.
Fitnessstudio verlegt meinen Vertrag, fordert neue Unterschrift.
15. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2020 | 18:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio verlegt meinen Vertrag, fordert neue Unterschrift.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 15. Februar 2020 | 18:35
Von
Status: Praktikant (941 Beiträge, 145x hilfreich)
Lass doch einen Satz in etwa so einfügen:
Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag vom xxxDatumxxx.
#2
Antwort vom 15. Februar 2020 | 19:14
Von
Status: Beginner (96 Beiträge, 24x hilfreich)
Und später bei der Kündigung Aufladen, nicht das die auch verlegt wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. Februar 2020 | 12:47
Von
Status: Junior-Partner (5213 Beiträge, 1763x hilfreich)
ZitatSollte ich diesen neu aufgesetzten, gleichwertigen Vertrag unterschreiben? :
Einen Anspruch darauf hat das Studio nicht. Solange du das Bestehen eines Vertrages im Streitfall mit deiner Durchschrift nachweisen kannst, sehe ich keine vertragliche Nebenpflicht, der Gegenseite zu ermöglichen, selbst ein Original zu besitzen, nur weil die ihres verloren hat.
Du kannst denen doch einfach dein Exemplar fotokopieren.
#4
Antwort vom 17. Februar 2020 | 13:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe gleich einen Termin, mir wurde angekündigt, dass ich einen "neuen" Vertrag unterschreiben soll und dazu meine Durchschrift abgeben soll. Also hätte ich im Falle eines Falles nichts mehr in der Hand.
Die Durchschrift gehört doch mir und ich sollte diese auch archivieren, oder sehe ich das falsch?
Ich werde einen "neuen" Vertrag nur unterschreiben, wenn schriftlich darin festgehalten wird, dass dieser den ersten Vertrag ersetzt und ihn ungültig macht. Alles ein wenig kurios...
#5
Antwort vom 17. Februar 2020 | 13:42
Von
Status: Master (4016 Beiträge, 874x hilfreich)
ZitatIch werde einen "neuen" Vertrag nur unterschreiben, wenn schriftlich darin festgehalten wird, dass dieser den ersten Vertrag ersetzt und ihn ungültig macht. Alles ein wenig kurios... :
Mach es so wie Bigi sagte.
ZitatEinen Anspruch darauf hat das Studio nicht. Solange du das Bestehen eines Vertrages im Streitfall mit deiner Durchschrift nachweisen kannst, sehe ich keine vertragliche Nebenpflicht, der Gegenseite zu ermöglichen, selbst ein Original zu besitzen, nur weil die ihres verloren hat. :
Du kannst denen doch einfach dein Exemplar fotokopieren.
#6
Antwort vom 17. Februar 2020 | 14:21
Von
Status: Wissender (15066 Beiträge, 5593x hilfreich)
Das ist das einzige was ich tun würde.ZitatDu kannst denen doch einfach dein Exemplar fotokopieren. :
Blödsinn, darauf würde ich nicht eingehen.Zitatdass ich einen "neuen" Vertrag unterschreiben soll und dazu meine Durchschrift abgeben soll :
Nein, das siehst du richtigZitatDie Durchschrift gehört doch mir und ich sollte diese auch archivieren, oder sehe ich das falsch? :
Ich würde gar nichts unterschreiben. Wozu auch.ZitatIch werde einen "neuen" Vertrag nur unterschreiben, wenn schriftlich darin festgehalten wird, dass dieser den ersten Vertrag ersetzt und ihn ungültig macht :
#7
Antwort vom 18. Februar 2020 | 09:58
Von
Status: Junior-Partner (5213 Beiträge, 1763x hilfreich)
Zitatdass ich einen "neuen" Vertrag unterschreiben soll und dazu meine Durchschrift abgeben soll :
Das kommt mir doch sehr halbseiden vor.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
240.668
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
18 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten