Fitnessstudio wegen gekürzter Öffnungszeiten außerordentlich kündigen?

9. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
go620173-81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio wegen gekürzter Öffnungszeiten außerordentlich kündigen?

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich wollte meinen Vertrag mit meinem örtlichen Fitnessstudio außerordentlich kündigen, weil dieses die Öffnungszeiten und somit die Leistung einseitig reduziert haben.

Die Öffnungszeiten am Wochenende haben sich vom Montag bis Freitag von ursprünglich 06:00 - 00:00 Uhr zu 06:00 - 23:00 Uhr und am Wochenende von 06:00 - 22:00 Uhr auf 07:00 - 22:00 Uhr geändert. Das bedeutet, dass Fitnessstudio hat insgesamt wöchentlich sieben Stunden kürzer offen.

Ich finde das sehr ärgerlich, da ich sehr gerne zu diesen Uhrzeiten trainiert habe. Das tat ich, weil ich gerne außerhalb den Stoßzeiten trainiert hatte und genau dann auch privat Zeit hatte. Die ursprünglichen Öffnungszeiten waren für mich ein maßgeblicher Grund den Vertrag zu schließen. Jetzt sehe ich keinen Grund, warum der Vertrag noch Bestand hat, da das Fitnessstudio meiner Ansicht nach einseitig vertragliche Leistungen kürzt und somit einen Vertragsbruch begeht.


Ich habe mir die AGBs angeschaut und gesehen, da stand im Wortlaut folgendes:

"1.1. Leistungsumfang Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten, die durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet."

Hier kann ich mich ja darauf berufen, dass die Vertragszeiten für meinen Vertrag zu denen gelten, zu denen ich den Vertrag geschlossen hatte. Durch die Kürzung ergibt sich ein erheblicher Nachteil für mich. Ich habe dem Studio einen Brief geschrieben, den ich gemeinsam mit einem Zeugen zur früh abgegeben hatte persönlich bei dem Studio. Ich habe eine Frist von sieben Tage gesetzt, um die alten Öffnungszeiten wiederherzustellen. Das Fitnessstudio hat darauf nicht reagiert, weshalb ich das als eine Weigerung deute.

Dazu ist noch eine Klausel gegeben, die folgendes besagt:

"6.5. Außerordentliche Kündigung Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht."

Mich hatte Corona damals schlimm erwischt und tatsächlich würde ich sehr gerne eine Infektion vermeiden, weshalb ich die Stoßzeiten gemieden habe. Zu den Zeiten wo ich trainiert habe, befanden sich höchstens noch ein paar Personen die weit aufgeteilt waren. Nun sind aber deutlich mehr da, da wegen kürzerer Öffnungszeiten eine höhere Auslastung entsteht. Könnte ich zum untermauern die Tatsache nutzen, dass ich meine Gesundheit schonen möchte und somit auch mein Leben weniger Risiko aussetzen möchte?

Ich wäre sehr dankbar für Ratschläge zum weiteren Verfahren und rechtliche Aussichten zu diesem Fall.

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Aus meiner Sicht rechtfertigt dies die fristlose Kündigung, nachdem Du dem Fitness Studio eine Frist von 14 Tagen
gesetzt hast, die Öffnungszeiten gemäß Deinem Vertrag wieder herzustellen und die neuen Öffnungszeiten dann beibehalten werden.

Selbst wenn in den AGB eine entsprechende Klausel enthalten wäre, müsste diese einen bestimmten Grund nennen und ein Kündigungsrecht einräumen. Sonst wäre die Klausel auch unwirksam (LG Frankfurt / Main, 2/2 O 132/96).

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