Fitnessstudio will Geld behalten und weiter abbuchen

13. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
ebenda94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio will Geld behalten und weiter abbuchen

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem Fitnessstudio. Nachdem jetzt nun der zweite Lockdown läuft und ich wieder nicht trainieren kann habe ich nun gestern angerufen und wollte den Beitrag für November wieder haben.
Beim ersten Lockdown habe ich denen schon meinen Beitrag "geschenkt". Die wollen mir nur den Monat an die Restvertragslaufzeit dranhängen was ich aber nicht möchte. Auch hat der Mann schon gesagt dass sie auch Dezember wieder abbuchen werden. Ich bin selber selbstständig und mir schenkt auch kein Kunde wegen Corona etwas.
Ich habe mich sehr darüber geärgtert vor allem weil so getan wurde als bin ich sehr geizig der Mann meinte alle anderen Kunden wollen das Geld nicht wieder nur ich.

Ich möchte einfach für November das Geld wieder und dass die solange nicht abbuchen bis der Lockdown vorbei ist. Jetzt nachdem er so unfreundlich war überlege ich auch das Geld für den ersten lockdown zurückzuverlangen, geht das noch oder ist es verjährt?
Es kann doch nicht sein, dass das Studio nun auch Dezember abbucht und mein Vertrag einfach längerläuft.
Kann ich einfach das Sepa-Mandat widerrufen und nicht überweisen solange zu ist oder mache ich mich dann strafbar?
DANKE !!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich würde den Studio mitteilen, das ich ohne Leistung nicht zur Zahlung verpflichtet bin und den Betrag vom November zurück buchen werde, falls dieser nicht bis zum 30.11.2020 erstattet wurde.
Des weiteren das ich die Beiträge von X bis Y zurückfordere und da entsprechende Aufrechnungen / Rückbuchungen veranlassen werde, falls diese nicht bis zum 30.11.2020 erstattet wurden. Nötigenfalls ohne weitere Kommunikation eine Gerichtliche Beitreibung nach einem Fristablauf ohne Zahlung veranlassen werde.



Zitat (von ebenda94):
Kann ich einfach das Sepa-Mandat widerrufen und nicht überweisen solange zu ist

Durchaus. Würde ich auch so machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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