Fitnessstudio will keinen Gutschein ausstellen

22. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Fitnessstudio will keinen Gutschein ausstellen

Hallo,
mein Vertrag vom Fitnessstudio läuft zum 30.04.2021 aus. Vor einem Monat bat ich mein Studio um Rückerstattung aller während der Schließungen gezahlten Beiträge oder um Ausstellung eines Gutscheins. Mein Fitnessstudio (EasyFitness, Franchise, alleiniger Vertragspartner) versucht mich abzuwimmeln und verweist auf eine Corona Hotline der EasyFitness, welche ebenfalls nicht auf mein Schreiben reagierte. Um ein Druckmittel zu haben, lies ich die letzten zwei Lastschriften von meiner Bank zurückbuchen und heute kam die Mahnung per E-Mail (Inkl. 12€ Rücklastschriftgebühr unf 7€ Mahnkosten). Nachdem ich auf ihre Mahnung ebenfalls mit einer Zahlungsaufforderung und Widerspruch reagierte, wurde vom Fitnessstudio mitgeteilt, dass die Ausstellung des Gutscheins erst nach Öffnung der Fitnessstudios möglich sei.
Kann das Studio die Ausstellung des Gutscheins so lange ins Ungewisse ziehen und war es klug, die zwei Monatsbeiträge zurückbuchen zu lassen? Schließlich weiß man ja noch garnicht, wann die Studios wieder öffnen dürfen und im Gesetz findet man auch nichts dazu, wann die Gutscheine ausgestellt werden sollen. Auch ist garnicht gewiss, ob die Studios dieses Jahr noch öffnen dürfen. Die Gutscheine aber sollen ab dem 31.12.21 ausgezahlt werden. Am Ende stehe ich ohne Gutschein und ohne Geld da.
Da mein Vertrag mit dem April endet, sehe ich kein Problem darin, schon jetzt einen Gutschein auszustellen. Auch sehe ich es nicht ein, mich mit einer "Corona-Hotline" herum schlagen zu müssen. Vertragspartner ist mein Fitnessstudio und meiner Ansicht nach muss das Studio selbst alle Auskünfte erteilen und mein Anliegen bearbeiten.

Achso, ich habe dem Studio auch mitgeteilt, dass ich die zwei Beiträge gerne zurückzahle, sobald sie mir einen ordnungsgemäßen Gutschein ausgestellt haben.

Kurzgesagt:
Fitnessstudio ignoriert meine Forderungen, ich ziehe mein Geld zurück, Studio "wacht auf" und will seinen Monatsbeitrag zurück aber will noch keinen Gutschein ausstellen.

Kann das Studio auf die Rückzahlung der zwei Beiträge beharren?
Kann das Studio die Ausstellung des Gutscheins hinauszögern?

Wie schätzt ihr die Sache ein?

-- Editiert von julianly am 22.04.2021 20:08

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wozu bitte will man denn einen Gutschein, wenn der Vertrag zum 30.04.2021 ausläuft?


Ich würde das Geld komplett zurückfordern ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wozu bitte will man denn einen Gutschein, wenn der Vertrag zum 30.04.2021 ausläuft?


Ja, ich war zu gutmütig und dachte mir, ich kann den Gutschein ja Ende des Jahres auszahlen lassen. Aber ich sehe ja jetzt, wie es einem gedankt wird...

Ich schrieb in den Schreiben ans Studio dass sie mir entweder das Geld zurückbuchen oder den Gutschein ausstellen. Unterm Strich bekäme ich das Geld ja durch den Gutschein auch, nur etwas später.

-- Editiert von julianly am 22.04.2021 20:41

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von julianly):
Unterm Strich bekäme ich das Geld ja durch den Gutschein auch, nur etwas später.

Gutscheine sind in der Regel nur zum einlösen, eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Glaube nicht das die das anders machen werden...


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#4
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
eine Auszahlung ist ausgeschlossen


Die gesetzliche Regelungen zu den "Corona Gutscheinen" sieht vor, dass diese ab dem 31.12.21 in Cash ausgezahlt werden müssen, wenn sie vorher nicht in Anspruch genommen wurden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von julianly):
Die gesetzliche Regelungen zu den "Corona Gutscheinen" sieht vor,

Man hat aber doch nur einen Gutschein angefordert?


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#6
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man hat aber doch nur einen Gutschein angefordert?


Ich habe einen (Corona) Gutschein gem. der Vorgaben des BMJV oder eine Rückzahlung des Betrags eingefordert. Beides wird mir momentan verwehrt

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von julianly):
Ich habe einen (Corona) Gutschein gem. der Vorgaben des BMJV oder eine Rückzahlung des Betrags eingefordert.

Ah, ok.

Dann würde ich das ganze jetzt nochmals gerichtsfest (Frist nach Datum, Einschrieben-Rückschein) und bereinigt um die zurückgezogenen Beiträge machen.
Eventuell auch keinen Gutschein mehr fordern, sondern nur noch das Geld. Wer weis was am 31.12 noch übrig ist.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich das ganze jetzt nochmals gerichtsfest (Frist nach Datum, Einschrieben-Rückschein) und bereinigt um die zurückgezogenen Beiträge machen.
Eventuell auch keinen Gutschein mehr fordern, sondern nur noch das Geld. Wer weis was am 31.12 noch übrig ist.


Das habe ich gestern schon gemacht. Vollständige Kostenaufstellung, detaliert, abzüglich der Beiträge April und März und mit Frist nach Datum. Dies hab ich sowohl Schriftlich als auch per Email geschickt. Auf die Email wurde auch geantwortet, was den Zugang nachweist.

Die Antwort sah - wenig überraschend - wie folgt aus:
Zitat:
Hallo Julian,

gerne stellen wir dir deinen Gutschein aus, sobald wir wieder geöffnet haben. Zur Zeit können wir dir leider keinen ausstellen. Die Corona Hotline wurde extra für diese Zeit eingerichtet und kann dir bestmöglich weiterhelfen. Leider haben wir keine Möglichkeit dein Anliegen vor Ort zu bearbeiten.


Zu der Corona Hotline stehe ich in keinem Vertragsverhältnis. Diese hat ihren Sitz in Hannover und ist Teil der "EasyFitness Verwaltungs GmbH". Mein Vetragspartner ist allerdings "MST Fitness GmbH" und ist ein Franchisenehmer. Diese Hotline ist wahrscheinlich dazu da, um die Leute in Schach zu halten. Die Beiträge werden mir von der MST Fitness geschuldet, deshalb werde ich alles direkt über sie klären und nicht über irgendwelche Hotlines. Zumal ich mehrmals vergeblich versucht habe, die Hotline zu erreichen.

Vor einer Stunde habe ich nochmal ein Schreiben eingeworfen, adressiert namentlich an den Geschäftsführer in dem ich erklärt habe, dass ich nicht mehr von der Gutscheinlösung gebrauch machen werde, da dies eine Benachteiligung für mich darstellt, da mein Vertrag ja ausläuft. Ebenfalls habe ich dem Schreiben eine Kopie des Urteils des AG Papenburg beigefügt, genug Zeit zum lesen haben die ja aktuell.

Mal sehen, ob da noch eine Reaktion drauf folgt. Ansonsten würde ich abwarten, ob sie noch weitere Schritte wegen meiner Lastschriftrückbuchung unternehmen werden und weitere Mahnungen schicken.

-- Editiert von julianly am 22.04.2021 22:07

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von julianly):
Mal sehen ob da noch eine Reaktion drauf folgt.

Hoffentlich mit Zustellnachweis?
Wenn ohne Zustellnachweis, könnte es sein das das Schreiben nie angekommen ist ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hoffentlich mit Zustellnachweis?


Im Nachgang nochmal per Mail.

Auch mit nem Zustellnachweis ist ja der Inhalt des Briefes nicht nachgewiesen. Wenn sie dreist sind, können sie trotz Zustellnachweis behaupten, der Umschlag wäre leer. Glaube Email ist da praktischer, weil man ja anhand des Anhangs nachvollziehen kann was hingeschickt wurde. Und wenn wieder darauf geantwortet wird, hat man ja auch einen Nachweis, dass es angekommen ist

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von julianly):
Ansonsten würde ich abwarten, ob sie noch weitere Schritte wegen meiner Lastschriftrückbuchung unternehmen werden und weitere Mahnungen schicken.


Ich dachte Du wolltest DEIN Geld zurück haben?
Durch abwarten bekommst Du das aber nicht.

Einschreiben mit folgenden Punkten.
1. Kein Gutschein
2. Geld zurück
3. Fristsetzung nach Datum 14 Tage.

Kommt kein Geld, Mahnbescheid beantragen.

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#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Für den Zeitraum der Schließzeiten musst Du sowieso keine Beiträge zahlen.

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#13
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich dachte Du wolltest DEIN Geld zurück haben?


Ja, das natürlich. Eine Frist gesetzt habe ich ihnen.

Das mit dem Warten war auf deren Mahnung bezogen, weil wenn sie sich im Recht sehen, werden sie die zwei Monatsbeiträge versuchen einzufordern.

Ich warte ab bis die Frist die ich ihnen gesetzt hab abgelaufen ist und wenn dann noch kein Geld da ist, kommt der Mahnbescheid.

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#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Und wichtig:
1. Mahnungen, die von Inkassounternehmen kommen -> kostenfreies Klopapier;
2. Einem gerichtlichen Mahnbescheid musst Du natürlich rechtzeitig mit einem Kreuzchen widersprechen;

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Und wichtig:
1. Mahnungen, die von Inkassounternehmen kommen -> kostenfreies Klopapier;
2. Einem gerichtlichen Mahnbescheid musst Du natürlich rechtzeitig mit einem Kreuzchen widersprechen;


Dankeschön, ja mit dem Mahnverfahren kenne ich mich aus, hatte selbst schon eins geführt.

Da ich nicht alles unversucht lassen wollte, hab ich gestern nochmal versucht zu dieser Hotline durchzukommen. Und hab es auch geschafft. Die Dame an der Hotline hat gesagt, das Fitnessstudio wäre für die Auszahlung zuständig und müsse dies auch tun, da mein Vertrag ja ausläuft.

Also hat sich die Vermutung bestätigt, dass das Fitnessstudio einfach nicht auszahlen will und versucht die Kunden abzuwimmeln. Die Frau von der Hotline bat mich, ihr nochmal alle Schreiben zukommen zu lassen und meine Kündigungsbestätgung auch mit anzufügen. Mal sehen ob sich jetzt was tut. Habe mir zur Sicherheit ihren Namen und Uhrzeit des Telefonats notiert.

-- Editiert von julianly am 24.04.2021 10:10

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#16
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update:
habe nun das gerichtliche Mahnverfahren durch und habe nun einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt.
Ich bin fest davon ausgegangen, dass diese Fitnesskette eine Rechtsabteilung hat, die sich um solche Geschichten kümmert. Aber es wurde kein Einspruch eingelegt. Also recht einfaches Spiel

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#17
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Na hoffentlich ist da dann noch was zum Pfänden da...
Ein Unternehmen, bei dem die Geschäftsführung nicht mal auf Gerichtsschreiben reagiert...
Die haben entweder wichtigeres zu tun (Insolvenzvorbereitungen) oder haben das Ding schon so kaptial in den Sand gesetzt, dass es auf eine Insolvenzverschleppung auch nicht mehr ankommt.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von julianly):
Ich bin fest davon ausgegangen, dass diese Fitnesskette eine Rechtsabteilung hat, die sich um solche Geschichten kümmert.

Hat sie wohl, in dem sie dem Typen der mit dem Mahnbescheid angelaufen kam, mitteilte, das man tote Pferde besser nicht reitet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Da wäre es wahrscheinlich effektiver alle noch möglichen Abbuchungen zurück zu holen.

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#20
 Von 
julianly
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Da wäre es wahrscheinlich effektiver alle noch möglichen Abbuchungen zurück zu holen.


Ja, das hab ich schon ganz am Anfang gemacht, als sie auf meine Kontaktversuche nicht reagiert haben. Da kam dann prompt eine Zahlungsaufforderung von denen.

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