Fitnessstudiobeitrag - "Gutscheinlösung", wenn Kündigung vorgesehen und Schwerbehinderung vorhanden?

18. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Fitnessstudiobeitrag - "Gutscheinlösung", wenn Kündigung vorgesehen und Schwerbehinderung vorhanden?

Hallo,

das Fitnessstudio, bei dem ich angemeldet bin, hat mir infolge der pandemiebedingten Schließung für zwei Monate Gutscheine erstellt.
Da eine Person in meinem Haushalt (ebenfalls dort angemeldet) multipel vorbelastet ist und wir eine Ansteckung mit Corona nicht riskieren wollen, in Fitnessstudios zudem die Ansteckungsgefahr signifikant erhöht ist, haben wir das Studio seit Pandemiebeginn nicht nutzen können, also nicht nur für zwei Monate.
Aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen kann ich das Fitnessstudio auch pandemieunabhängig nicht nutzen, was mir leider erst nach Vertragsabschluss klarwurde, wollte es also ohnehin zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Wenn mein Vertrag nun bis Juli nächsten Jahres geht, muss ich akzeptieren, dass die Gutscheine für Monate genutzt werden, die darauf folgen?
Oder könnten diese für Juni und/oder Juli verwendet werden?

Vielen Dank



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Oder könnten diese für Juni und/oder Juli verwendet werden?

Was findet sich denn in den Bedingungen des Gutscheines?



Zitat (von Flum2):
haben wir das Studio seit Pandemiebeginn nicht nutzen können,

Nach Wiedereröffnung hätte man sie nutzen können, man wollte nur nicht.



Besteht denn die grundsätzlich Möglichkeit, das der Vertrag von jemandem übernommen wird?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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